27. Januar 2018
Das neue Jahr bringt eine neue Beitragsregelung für Selbstständige in gesetzlichen Krankenversicherungen mit sich. Beiträge werden nun auch rückwirkend korrigiert. Die Beitragsfestsetzung nach einem Steuerbescheid ist nur noch vorläufig. Spätestens jetzt ist ein Antrag auf Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse unbedingt zu empfehlen! Beiträge wurden bislang immer am aktuell vorliegenden Steuerbescheid ermittelt und galten unumstößlich bis der folgende Steuerbescheid vorlag. Da dieser natürlich neben der Bearbeitung des Finanzamtes in erster Linie von den Abgabegepflogenheiten des Steuerpflichtigen schneller oder später vorlag, waren die Beiträge nicht selten über einen längeren Zeitraum zu hoch oder auch zu niedrig. Erst mit dem neuen Bescheid wurde der Beitrag angepasst. Da der Beitrag allerdings für den Zeitraum zwischen zwei Steuerbescheiden fix war ergab sich für jemanden der mehr verdient hatte ein Vorteil, denn er musste nichts nachzahlen. Wer aber laut dem neuen Steuerbescheid weniger verdiente, hatte somit zu hohe Beiträge bezahlt, die nicht erstattet wurde. Das hat sich nun grundlegend geändert.