Freie Wildbahn e. V.
Apr. 17, 2008

Ihr Einkommen bei Krankheit

Als Selbständiger kann es durch vielerlei unvorhergesehene Geschehnisse passieren, dass die eigene Arbeitskraft plötzlich ausfällt. Was dann...?

... darüber sollten Sie mit unseren Experten sprechen, weil:

… , weil Ihr Nettoeinkommen ständig sinkt, die Kosten aber steigen

…, weil Sie Ihre betrieblichen Kosten auch im Krankheitsfall bestreiten müssen

…, weil sich zahlreiche Krankheitsverläufe auf max. 3 Wochen beschränken

…, weil das 
Krankentagegeld über die Künstlersozialkasse erst ab der 7. Woche greift

..., weil dadurch oftmals keine Leistungen aus dem Krankentagegeld zu erwarten sind.

…, weil das Krankentagegeld zur Absicherung des Nettoeinkommens dient (Gewinn nach Steuern), aber wovon zahlen Sie Ihre weiterlaufenden betrieblichen Kosten, die möglicher Weise höher sind als Ihr Nettoverdienst?

…, weil in diesem Fall auch Ihre privaten Verpflichtungen weiterlaufen (Miete, Finanzierungskosten, Leasingraten, Krankenversicherung, Versorgungswerk, private Altersvorsorge, alle sonstigen privaten Versicherungen, Lebenshaltungskosten...).

..., weil es eine ideale Alternative gibt, die sogar die Büro- und Betriebskosten abdeckt.

Neugierig geworden? Zögern Sie nicht länger und lassen Sie sich kostenfrei beraten:
vorsorge@freie-wildbahn.de

Letzte News

von Detlef Husemann 27 Aug., 2023
Der Prozentsatz zur Künstlersozialabgabe wird durch die Verordnung geregelt. Einnahmen und Ausgaben ergeben daher die Abgabenlast. Zusätzlich steuert der Bund noch einen Zuschuss bei.
05 Dez., 2022
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Dezember 2022 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz – 8. SGB IV-ÄndG) beschlossen. Sofern das Gesetzgebungsverfahren ordnungsgemäß abgeschlossen wird, ist zu erwarten, dass das Gesetz zum 01.01.2023 in Kraft treten wird. Dieses umfasst auch weitreichende Änderungen am Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) , die wir Ihnen hier in aller Kürze darstellen möchten. Zu beachten hierbei ist, dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und auch eventuelle weitere Änderungen nicht ausgeschlossen werden können. Die angestrebten Änderungen dürfen also noch nicht als „bare Münze“ verstanden werden. Dennoch möchten wir Ihnen hier bereits einen Überblick über die wichtigsten geplanten Änderungen geben:
03 Okt., 2022
Die Künstlersozialabgabe steigt ab 2023 auf 5 Prozent . Zuvor hatte sich der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung seit 2018 stabil bei 4,2 Prozent gehalten. Das wird sich ab 2023 ändern - dann steigt der Satz erstmals seit 5 Jahren wieder um satte 0,8 Prozentpunkte auf insgesamt 5 Prozent. Dies geht aus der Verordnung der Künstlersozialabgabe 2023 hervor.
Share by: