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Das müssen Sie wissen!

Künstlersozialabgabe

Unternehmen, die einen freiberuflichen Texter, Grafiker oder Webdesigner beschäftigen, sind sich häufig gar nicht darüber im Klaren, dass für diesen Auftrag eine gesonderte Abgabe fällig werden kann. 

Bei der nächsten Betriebsprüfung wird dieser Sachverhalt plötzlich offenkundig, und dann folgt oft die Frage an den entsprechenden kreativen Dienstleister: Sind Sie überhaupt Mitglied in der Künstlersozialkasse?


Wenn Sie Ihrem Auftraggeber den Sinn und Zweck der Künstlersozialabgabe erklären können, erhöht das zweifellos Ihre Glaubwürdigkeit.

Die Abgabepflicht hängt nicht vom Künstler, sondern von der Dienstleistung ab!

Im ungünstigsten Fall wird Ihr überraschter Auftraggeber versuchen, die Künstlersozialabgabe mit Ihrem Honorar zu verrechnen.


Das ist allerdings nicht rechtmäßig, denn Sie sind nicht der Verursacher der Kosten. Der Verursacher ist der Auftraggeber selbst, denn er nimmt die Ergebnisse Ihrer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit in Anspruch und wird - sofern dies nicht sehr geringfügig geschieht - damit automatisch abgabepflichtig. Wir beantworten hier die wichtigsten Fragen zum Thema Künstlersozialabgabe.

Wofür muss man die KSK-Abgabe zahlen?

Wer regelmäßig, also täglich, wöchentlich, monatlich oder jährlich – in manchen Fällen sogar in Abständen von mehreren Jahren – selbständige künstlerische Leistungen für seine eigenen Zwecke (Werbungen, Publikationen, Präsentationen, Produktverpackungen u.v.m.) nutzt, der ist in jedem Fall zur Abgabe verpflichtet. Dabei ist es gleichgültig, ob ein Auftrag aus einem Gesamtpaket oder aus mehreren einzelnen Dienstleistungen bestand oder ob in regelmäßigen Abständen viele verschiedene, wirtschaftlich eher unbedeutende Einzelleistungen abgerufen wurden.

Die Abgabe wird für ein Unternehmen auch fällig, wenn der beauftragte Künstler selbst nicht Mitglied in der Künstlersozialkasse ist. Auch für die künstlerische Leistung von Studenten, Rentnern, nebenberuflich tätigen oder im Ausland lebenden Auftragnehmern fällt die Abgabe an, sobald ihre Arbeit regelmäßig in Anspruch genommen wir. Die Künstlersozialabgabe ist also eine auf den Job bezogene und keine auf den Auftragnehmer bezogene Abgabe. Diese wird unabhängig von der Mitgliedschaft in der KSK für die erbrachte Leistung verlangt. Für den Auftraggeber entstehen damit aktuell in 2020 aber nur 5,0 % Künstlersozialabgabe und nicht ca. 21 % Lohnnebenkosten wie bei einem Arbeitnehmer, der auch im Krankheits- und Urlaubsfall bezahlt werden muss.d

Wie definiert sich die Regel­mäßigkeit der künstle­rischen Leistung?

Künstlersozialabgabe

Die Beispiele sind zahlreich: Ein Fotograf, der Bilder für einen Katalog machen soll, wurde für sechs kurze Termine bestellt. Für eine Produktgestaltung wurde ein Designer zweimal im Jahr angefragt. Oder für wiederkehrende Messeauftritte wird ein Dienstleister in Abständen von 2 Jahren beauftragt. Alle diese künstlerischen Leistungen verpflichten zur Anmeldung bei der Künstlersozialkasse.


Wenn es bei weniger als vier Veranstaltungen bleibt, etwa wenn eine Bar höchstens dreimal im Jahr Live-Musik im Programm hat, wird der künstlerische Anteil als geringfügig eingestuft.

 

Die Geringfügigkeit wird aber bereits ab € 450.- p.a. überschritten.

Warum gibt es die Künstlersozialabgabe?

In den 1970er Jahren erhob die sozial-liberale Regierung der Bundesrepublik Deutschland eine Untersuchung der Situation von freiberuflich tätigen Künstlern aller Genres, von Schauspielern und Musikern über bildende Künstler oder Grafiker bis hin zu Schriftstellern und Journalisten. Aufgrund der schwankenden Auftragslage, so fand man mithilfe der Studie heraus, waren diese Berufsgruppen benachteiligt. Im Vergleich zu Arbeitnehmern hatten die freiberuflichen Künstler keine Möglichkeit, regelmäßig in die staatlichen Rentenkassen einzuzahlen. Eine gesetzliche Krankenversicherung kam aufgrund der Mindestbeiträge für freiwillig versicherte Selbständige ebenfalls nicht infrage, wodurch einfach viele Künstler weder krankenversichert waren, noch eine Altersvorsorge installieren konnten. Um diese selbständigen kreativen Berufsgruppen besser abzusichern, gründete man 1983 die Künstlersozialkasse mit Sitz in Wilhelmshaven.

Wie finanziert sich die Künstlersozialkasse?

Die Künstlersozialkasse fungiert im Grunde wie ein Arbeitgeber für ihre Mitglieder. Die Versicherten, also die Künstler selbst, zahlen 50 % ihrer Beiträge für Renten-, Pflege- und Krankenversicherung.


Den Arbeitgeberanteil übernehmen zwei wichtige Partner: Der Bund unterstützt alle Mitgliederbeiträge mit einem Zuschuss von 20 Prozent. Die restlichen 30 Prozent des Arbeitgeberanteils zahlt die Künstlersozialkasse. Sie bezieht ihre Mittel von allen Unternehmen, Organisationen und Vereinen, die künstlerische Arbeit in Auftrag geben und für ihre eigenen Zwecke nutzen, etwa für Werbung oder Präsentationen.

Welche Unternehmen zahlen die Künstlersozialabgabe?

Künstlersozialabgabe

Wenn ein Unternehmen ohnehin zur künstlerischen oder publizistischen Branche zählt, ist es damit automatisch verpflichtet, Künstlersozialabgabe zu zahlen. Dazu zählen Theater, Orchester, Konzert- und Tourneeveranstalter oder Künstleragenturen ebenso wie Fernseh- oder Radiosender, Verlage oder PR-Agenturen, aber auch Museen und Galerien, Varietés und Zirkusse oder kulturelle Fortbildungsstätten für Erwachsene und Kinder.



Die zweite Gruppe der abgabepflichtigen Unternehmen bilden alle, die - wie oben beschrieben - eine künstlerische Dienstleistung dauerhaft oder in regelmäßigen Abständen für ihre eigenen Werbezwecke einsetzen.
Die Künstlersozialabgabe entfällt für den Rechnungsempfänger, wenn der Auftragnehmer eine Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt), KG, GmbH, Ltd. oder AG mit einem künstlerischen Projekt betraut. Der Auftragnehmer muss allerdings Künstlersozialabgabe abführen, sofern er von freien Künstlern Teilbereiche des Gesamtprojekts erstellen lässt.


Auch wer einen Künstler in seinem Betrieb anstellt hat, zahlt keine Künstlersozialabgabe, sondern führt für diesen Mitarbeiter die üblichen Sozialversicherungsbeiträge eines Angestellten ab.

Wie meldet sich ein Unternehmen zur Künstlersozialabgabe an?

Bei der Künstlersozialkasse kann ein Unternehmen sich mithilfe eines Anmeldebogens registrieren lassen. Wer erfasst ist und eine Abgabenummer erhalten hat, muss bis zum 31. März eines Jahres alle Aufträge künstlerischer Natur in einer Gesamtsumme für das Vorjahr melden. Von der Künstlersozialkasse wird das Unternehmen dann darüber informiert, wie viel an Künstlersozialabgabe zu leisten ist. Zudem wird normalerweise eine monatlich zu leistende Vorauszahlung für das folgende Jahr festgesetzt. Ein gelistetes Unternehmen ist verpflichtet, alle abgabepflichtigen Posten fortlaufend und überprüfbar zu dokumentieren und für mindestens fünf Jahre aufzubewahren.

Wie hoch kann die Künstlersozialabgabe ausfallen?

Seit dem Jahr 2000 ist der Abgabesatz für alle künstlerischen und publizistischen Leistungen in etwa auf dem gleichen Niveau und changiert zwischen vier und fünf Prozent. Die prozentuale Höhe der Künstlersozialabgabe wird bis zum 30. September für das folgende Kalenderjahr neu festgelegt. Verantwortlich für die Anpassung ist die Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Künstlersozialabgabe.


2016 lag der Satz für die Abgabe noch bei 5,2 Prozent und wurde dann mit dem 1. Januar 2017 auf 4,8 Prozent gesenkt. Seit 2018 verharrte der Abgabesatz unverändert bei 4,2 Prozent, wurde aber bedingt durch die Pandemie ab 2023 auf 5% angehoben. Der Bund hat die Unterstützung erhöht, weil der Abgabensatz sonst stärker steigen müsste.

Auch für 2024 steht schon fest, dass es bei 5,0 % bleiben wird.

Was passiert, wenn man die Abgabepflicht zur Künstlersozialabgabe nicht meldet?

Seit 2015 besteht ein verschärftes Gesetz zur Prüfung der ordnungsgemäßen Abgabe, das Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetz (KSAStabG).


Im Rahmen der Sozialversicherungsprüfung in Betrieben überprüft die Deutsche Rentenversicherung auch die Richtigkeit aller Angaben zur Künstlersozialabgabe. Bei Unternehmen mit über 19 Mitarbeitern, die bereits bei der Künstlersozialkasse registriert sind, wird mindestens alle 4 Jahre eine Prüfung fällig. Bei allen übrigen wird die Betriebsprüfung spätestens nach 10 Jahren durchgeführt. Waren es bisher durchschnittlich 70.000 Betriebsprüfungen im Jahr, soll der Schnitt in Kürze bei einer Größenordnung von 400.000 liegen.


Unternehmen, die keine oder eine zu geringe Künstlersozialabgabe gezahlt haben, werden für 5 Jahre rückwirkend zu einer Nachzahlung mit zusätzlichen Säumniszuschlägen aufgefordert. Weiterhin können Bußgelder bis zu € 50.000.- verhängt werden. Ein begründeter Widerspruch gegen den Beschluss muss binnen eines Monats erfolgen. Wird der Widerspruch abgewiesen, hilft nur noch eine Klage beim Sozialgericht.

Wer kann Mitglied in der Künstlersozialkasse werden?

Künstlersozialabgabe

Die Künstlersozialkasse unterstützt alle selbständigen Künstler und Publizisten, die von ihrer Tätigkeit ihren Lebensunterhalt finanzieren. Wer als Freiberufler in einer künstlerischen oder publizistischen Branche tätig ist, tut gut daran, sich schon zu Beginn seiner beruflichen Laufbahn um eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse zu bemühen.


Der Definition der Künstlersozialkasse zufolge zählen zu den möglichen Versicherten alle Personen, die Kunst oder Publizistik lehren oder ausüben, alle Autoren und Journalisten, alle Musiker sowie alle bildenden oder darstellenden Künstler.

 

Wenn Sie nachweisen können, dass Sie in einem dieser Bereiche einer selbständigen erwerbsmäßigen Tätigkeit nachgehen, sind Sie potenziell ein Anwärter auf die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse.


Haben Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit mehr als einen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten angestellt, ist eine Mitgliedschaft ausgeschlossen. Sind die Mitarbeiter allerdings zum Zwecke der Berufsausbildung angestellt oder nur geringfügig beschäftigt, also auf 450,- Euro-Basis oder darunter, können Sie immer noch in die Künstlersozialkasse aufgenommen werden.


Wenn Sie als Mitglied unseres Vereins Fragen zu Ihrer spezifischen Situation haben, kontaktieren Sie uns. Wir erläutern Ihnen die Details. Nichtmitglieder können bei uns gerne ein Erstberatungsgespräch vereinbaren.

Wie stellt man einen Antrag auf die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse?

Ein Künstler braucht nicht zwingend Mitglied in der Künstlersozialkasse zu sein, aber für die meisten kreativen Berufe lohnt sich diese Form der Absicherung.


Für einen Antrag auf die Versicherung in der Künstlersozialkasse lässt man sich die entsprechenden Formulare aus Wilhelmshaven zukommen und sendet diese zusammen mit einigen Nachweisen über die künstlerische oder publizistische Tätigkeit zurück.


Wer mit seiner selbständigen Tätigkeit als Künstler oder Publizist nicht die jährliche Mindestgrenze von 3.900,- Euro erreicht, ist von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten-, Pflege- und Krankenversicherung befreit.


Für Berufsanfänger gilt eine Sonderregelung während der ersten drei Berufsjahre, beginnend mit der erstmaligen Aufnahme ihrer erwerbsmäßigen Tätigkeit. Sie sind auch versichert, wenn sie die erforderliche Mindestgrenze von 3.900,- Euro noch nicht erreichen. Hier gilt eine spezielle Schonfrist, weil sie sich ihre Existenzgrundlage erst noch erarbeiten müssen. Sollte die selbständige Tätigkeit in der Anfangsphase darüber hinaus noch durch einen freiwilligen Wehrdienst oder durch Mutterschutz bzw. Elternzeit unterbrochen sein, verlängern sich die 3 Jahre um den entsprechenden zeitlichen Anteil.

Wie hoch sind die Mitgliedsbeiträge in der Künstlersozialkasse?

Die Beiträge für die Künstlersozialkasse werden am Ende des Vorjahres für das kommende Jahr festgelegt. Versicherte geben am Jahresende einer Schätzung Ihrer zu erwartenden Einkünfte ab, erhalten von der Kasse einen Bescheid über die monatlich zu zahlenden Beträge und können diese notfalls im Verlauf des Folgejahres korrigieren.

Je höher das angenommene Einkommen, desto höher sind natürlich auch die Beträge, die Sie in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen und die langfristig Ihre Altersvorsorge sichern.


Bei Fragen nach der Bemessung Ihrer individuellen Beiträge unterstützen und beraten wir Sie als Mitglied gern! Nichtmitglieder können ein Erstberatungsgespräch vereinbaren. 

Ist meine Dienstleistung wirklich künstlerisch?

Künstlersozialabgabe

Ein Nachweis der Qualität von künstlerischen oder publizistischen Leistungen ist kein Kriterium für die Aufnahme in der Künstlersozialkasse oder für die Bewertung der Abgabepflicht. Auch der Fernsehsender RTL wurde nachträglich dazu veranlasst, Künstlersozialabgabe zu zahlen, da die Jurorentätigkeit bei der Sendung „Deutschland sucht den Superstar“ vom Bundessozialgericht als künstlerisch eingestuft wurde.

Wer einen Grafiker, einen Fotografen, einen Texter oder einen Webdesigner beauftragt, der fordert damit eine künstlerische Leistung ab. Ein Webmaster oder Administrator, der eine Seite im Internet nur technisch betreut, also ihre Bedienerfreundlichkeit und Aktualität auf den neusten Stand bringt, gehört nicht zur Berufsgruppe der Künstler.

In vielen Fällen werden unterschiedliche teils künstlerische und nichtkünstlerische Tätigkeiten ausgeführt. In diesen Fällen ist eine Prüfung der individuellen Situation schon fast zwingend, bevor der Antrag an die Künstlersozialkasse geht. Je nach Konstellation kann der Bescheid der Künstlersozialkasse dann auch nur die Rentenversicherungspflicht ergeben. An den Kosten für die Krankenversicherung beteiligt sich die KSK dann nicht. Gleiches gilt für sich verändernde Gewichtungen der eigenen Tätigkeitsbereiche. Auch hier macht nicht jeder Umsatz Sinn, sofern dieser zum Ausschluss aus der Unterstützung zur Krankenversicherung führt.

Sollten Sie als Mitglied unseres Vereins noch Fragen zur Einstufung Ihrer spezifischen Tätigkeit(en) haben - per Email oder telefonisch sind wir für Sie erreichbar! Nichtmitglieder beraten wir gerne in einem
Erstgespräch.

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