Freie Wildbahn e. V.

Künstlersozialkasse

KSK für Künstler & Publizisten

Als freiberuflicher Künstler und Publizist haben Sie es nicht immer leicht: Die Künstlersozialkasse (KSK) ermöglicht Ihnen als Selbständigen aber einen kostengünstigen Zugang zum deutschen Sozialversicherungssystem.

Sie übernimmt den Arbeitgeberbeitrag für Sie und bietet Ihnen so ein soziales Netz zur Absicherung – bezahlbar und fair! Wie das genau funktioniert, erfahren Sie in diesem Artikel.

Quicklinks

Was bedeutet die Abkürzung KSK?

Die Abkürzung KSK steht für Künstlersozialkasse. Sie ist eine Behörde, die die Vorgaben aus dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) umsetzt.


KSK wird als Abkürzung aber ebenfalls für Kreissparkassen und die Kommandospezialkräfte benutzt. Diese beiden sind aber auf https://freie-wildbahn.de/ ausdrücklich nicht gemeint!


  1. Künstlersozialkasse (KSK)
  2. Kreissparkasse (KSK)
  3. Kommandospezialkräfte (KSK)
Eine Frau sitzt an einem Tisch und benutzt einen Laptop mit Aufklebern darauf.

Wie funktioniert die Künstlersozialkasse?

Die Künstlersozialkasse ist keine Krankenversicherung, sondern eine Behörde des gesetzlichen Sozialversicherungssystems. Als Abteilung der Unfallkasse des Bundes ist die Künstlersozialkasse somit Teil der Bundesverwaltung. Aufgabe der KSK ist die verwaltende Durchführung des Künstlersozialversicherungsgesetzes. Sie wurde speziell für freiberufliche Künstler und Publizisten zur Verhinderung von Altersarmut geschaffen. 

Als Mitglied der KSK entrichten Sie einkommensabhängig Ihren monatlichen Beitrag an die Künstlersozialkasse. Eigentlich müssten Sie als Selbständiger den „Arbeitgeberanteil“ Ihrer Sozialversicherungen selbst tragen. Das Besondere ist aber: die Künstlersozialkasse übernimmt diesen „Arbeitgeberanteil“ für Sie als KSK-Versicherter. 

Ihre Vorteile als Versicherter bei der KSK

Die Künstlersozialkasse ist weltweit in ihrer Form einzigartig und sie bietet Ihnen tatsächlich nur Vorteile:

Rentenversicherung: Verhinderung von Altersarmut mit Aufbau von staatlicher Rente als Altersvorsorge durch Einzahlung in Rentenkasse (einmalig für Selbständige) 

Rendite: Verdopplung des eingezahlten Rentenanteils durch Künstlersozialkasse

Einkommensgebundene Beitragshöhe: niedriges Einkommen bedeutet geringe Beiträge (ab € 77,08 je Monat) – bei gleichen Versicherungsleistungen!

Kosten sparen: Reduzierung der Ausgaben für Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Altersvorsorge durch Übernahme von 50 % der Kosten durch KSK (im Vergleich zu anderen Selbständigen)

Steuern senken: KSK-Beitrag als Vorsorgeaufwendung steuerlich geltend machen

Einfach wechseln: zur KSK wechseln – trotzdem bei gleicher Krankenkasse bleiben (leistende Krankenkasse / Leistungsträger)

Keine Nachzahlungen: Höhe des KSK-Monatsbeitrages nur abhängig vom selbst im Voraus geschätzten Einkommen

Die KSK bewahrt Sie vor Altersarmut und sorgt dafür, dass auch Sie als selbständiger Künstler oder Publizist Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung genießen. Damit werden Sie als KSK-Versicherter rechtlich genau wie ein klassischer Arbeitnehmer behandelt.


Ein klarer finanzieller Vorteil ist dabei, dass die Künstlersozialkasse die Hälfte Ihrer Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung trägt – obwohl Sie selbständig sind! Das heißt: Als KSK-Mitglied sparen Sie 50 % der Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung). Nicht künstlerisch tätige Selbständige müssen im Gegensatz dazu ihre Absicherung und Vorsorge selbst organisieren und in voller Höhe auch selbst bezahlen.

Als KSK-Mitglied bekommen Sie also auf Ihren Beitrag zur Rentenversicherung von der Künstlersozialkasse noch einmal den exakt gleich Betrag obendrauf. Damit haben Sie quasi eine sofortige Rendite in Höhe von 100 %. Das ist ein echter geldwerter Vorteil und für Selbständige wirklich einmalig! 


Zahlen Sie weniger Steuern! Die Leistungsbestandteile der Künstlersozialversicherung sind bei der Einkommensteuererklärung als Vorsorgeaufwendungen beinahe in voller Höhe von der Steuer absetzbar:


  1. Krankenversicherung zu 100 % absetzbar
  2. Pflegeversicherung zu 100 % absetzbar
  3. Rentenversicherung zu 90 % absetzbar
    (Stand 2020 – jährlich schrittweise Erhöhung um 2 % bis 100 % in 2025)


Als KSK-Versicherter ist Ihre Beitragshöhe nur an Ihr selbst zu schätzendes voraussichtliches Einkommen gekoppelt – ein weiterer enormer Vorteil gegenüber anderen Selbständigen: 


Sie müssen keine KSK-Beiträge nachzahlen, sollten Sie ein höheres Einkommen erzielen als zuvor angegeben. Aber Vorsicht ist geboten: Bei einer KSK-Prüfung können Sie bei systematischem Betrug mit einem Bußgeld von bis zu 5.000,- Euro bestraft werden. 

Hat die KSK-Mitgliedschaft Nachteile für Ihre Kunden?

Festangestellte Arbeitnehmer sind meist ein höherer Kostenfaktor für Firmen. Diese verursachen hohe Lohnnebenkosten, müssen auch im Krankheitsfall bezahlt werden und sind häufig nicht so flexibel oder nur im Bedarfsfall einsetzbar wie Sie als Freiberufler.

Detlef Husemann, Gründer Freie Wildbahn e. V.

Detlef Husemann - Gründer von Freie Wildbahn e.V.

„Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Mitgliedschaft in der Künstersozialkasse gegenüber Ihren Auftraggeber anzuzeigen oder kenntlich zu machen."

Ihre Auftraggeber müssen immer, wenn Sie künstlerisch-publizistische Leistungen von Freiberuflern oder Personengesellschaften einkaufen, die Honorare melden und hierfür die Künstlersozialabgabe abführen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Person selbst in der KSK versichert ist oder nicht. Entscheidend ist allein die Art der eingekauften Leistung.



Die Künstlersozialabgabe ist ganz allein Sache Ihres Auftraggebers. Lassen Sie es daher nicht zu, dass Ihr Kunde die von ihm zu zahlende Künstlersozialabgabe Ihnen vom Honorar abzieht! Sie sollten Ihrem Auftraggeber auch keine „Gefälligkeitsrechnungen“ ausstellen (die zumindest auf dem Papier keine künstlerischen oder publizistischen Leistungen enthalten), weil Ihr Auftraggeber die Pflicht der Künstlersozialabgabe umgehen möchte.


Leistungen der Künstlersozialkasse für Sie

Die Künstlersozialkasse (KSK) ermöglicht Ihnen als Selbständigen einen kostengünstigen Zugang zum deutschen Sozialversicherungssystem. Sie bietet Ihnen eine Krankenversicherung, eine Pflegeversicherung und zusätzlich eine Altersvorsorge in Form der Rentenversicherung.

Krankenversicherung 

Pflegeversicherung

Rentenversicherung

50 % Bezuschussung zu Ihren Sozialversicherungen

Die Kernleistung der KSK ist neben Ihrer verwaltenden Tätigkeit, dass sie als "virtueller Arbeitgeber" für Sie auftritt. Denn für Sie als selbständigen Künstler oder Publizisten übernimmt die Künstlersozialkasse die Hälfte Ihrer Sozialversicherungsbeiträge (also den "Arbeitgeberanteil" Ihrer Kranken-, Pflege und Rentenversicherung). Das ist einzigartig für Selbständige und geht nur für versicherbare Personen nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz!

Gleiche Leistungen wie bei Ihrer Krankenkasse

Die Wahl Ihrer leistenden Krankenkasse können Sie völlig frei treffen. So können Sie auch bei Ihrer aktuellen Krankenkasse bleiben. Eine neue Chipkarte benötigen Sie in diesem Fall nicht. Die Künstlersozialkasse doppelt Ihre Beiträge mit dem Arbeitgeberanteil auf und überweist diese an Ihre Krankenkasse.


Sie sind dann zwar über die KSK krankenversichert – Ansprechpartner und Leistungsträger für Ihre Krankenversicherung bleibt aber Ihre leistende Krankenkasse. Alle Leistungen wie zum Beispiel die Bezuschussung von Vorsorgeuntersuchungen, Beitragssätze, Mutterschutzleistungen etc. werden weiterhin von Ihrer selbst gewählten gesetzlichen Krankenversicherung erbracht, auch wenn Sie Mitglied in der Künstlersozialkasse sind. 

Familienversichert über die KSK

Als KSK-Mitglied können Sie Ihre Familienmitglieder, also Ehepartner und Kinder, kostenlos mitversichern. Diese können dann die Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen. So haben Sie also die gleichen Leistungsansprüche, wie beim klassischen Arbeitnehmerverhältnis. Die Entscheidung, ob Sie eine kostenlose Familienversicherung in Anspruch nehmen dürfen, trifft Ihre Krankenkasse gänzlich unabhängig von der Künstlersozialkasse.

Absicherung im Krankheitsfall - Krankengeld über die Künstlersozialkasse

Ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit haben Sie als selbstständiger Künstler oder Publizist, der durch das KSVG in der Künstlersozialkasse pflichtversichert ist, einen Anspruch auf Krankengeldzahlung. Doch in manchen Fällen ist der Zahlungsausfall in den ersten 6 Wochen für Sie als Selbstständiger kaum zu kompensieren. Aus diesem Grund haben Sie per Gesetz die Möglichkeit, bei einer akuten Arbeitsunfähigkeit einen früheren Beginn der Zahlung des Krankengeldes zu veranlassen.


Ihre Krankenkasse gibt Ihnen hierzu gerne Auskunft, da die Auszahlung des Krankengeldes nicht über die Künstlersozialkasse erfolgt. Aber auch hier gibt es Preisunterschiede von einigen Hundert Euro pro Jahr, vor allem für das vorgezogene Krankentagegeld ab dem 15. Tag speziell für Versicherte der Künstlersozialkasse. Wir von Freie Wildbahn e.V. beraten Sie hierzu gerne!

Zusatzleistungen der KSK durch die Rentenversicherungen

Weil Sie durch die KSK automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, können Sie natürlich auch alle Leistungen dieser Versicherung in Anspruch nehmen. Sie haben beispielsweise einen Anspruch auf Altersrente oder auf Reha-Maßnahmen. Die Anträge richten Sie dann einfach direkt an die allgemeine Rentenversicherung.

Aufgaben der Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialkasse (KSK)  ist trotz der landläufigen Vermutung keine Krankenkasse im eigentlichen Sinne! Die KSK übernimmt daher keine der Aufgaben einer Renten-, Pflege- oder Krankenversicherung. Sie ist eine Behörde, die vorwiegend verwaltende Tätigkeiten wahrnimmt:


Die KSK hat die Hauptaufgabe, die Vorgaben aus dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) umzusetzen und Ihnen eine Künstlersozialversicherung (KSV) zu ermöglichen:

Die Künstlersozialkasse hat zuallererst die Aufgabe, Ihren Antrag auf Aufnahme in die KSK auf Berechtigung zu prüfen. Dabei richtet sie sich strikt nach den Vorgaben zum versicherungspflichtigen Personenkreis laut KSVG. Ist das der Fall, erlässt die Künstlersozialkasse für Sie als Künstler bzw. Publizisten einen entsprechenden Bescheid über den Beginn und Umfang der Versicherungspflicht.

Die Künstlersozialkasse meldet Sie als KSK-Versicherten bei Ihren leistenden Kranken- und Pflegekassen sowie bei der Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung (DSRV).

Danach ist die Künstlersozialkasse zuständig für die Erhebung der fälligen Beiträge für Sie als Versicherten. 

Außerdem zieht die KSK die sogenannte Künstlersozialabgabe von Unternehmen ein und erhält zudem noch Bundeszuschüsse. 

Die gesammelten Gelder leitet Die KSK dann an die jeweils zuständigen Kranken-, Renten- und Pflegekassen weiter.

Gesetzliche und private Krankenversicherung über die KSK

Gesetzliche Krankenversicherung oder private Krankenversicherung – beides ist möglich! Auch für Sie als Mitglied der Künstlersozialkasse gilt Wahlfreiheit zwischen den Krankenkassen. Bevor Sie diese Entscheidung treffen, sollten Sie sich allerdings genau informieren und vergleichen. Informieren Sie sich ausgiebig über die Unterschiede zwischen einer privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese sind teilweise groß und gerade mit steigendem Alter überwiegen oft die Nachteile einer privaten Absicherung. Die Beiträge steigen nämlich mit zunehmendem Alter erheblich.


Ein wichtiger und grundsätzlicher Unterschied ist, dass sich die Beiträge in der Künstlersozialkasse prozentual am jeweiligen Einkommen bemessen. Somit passen sich diese automatisch an die aktuelle Einkommenssituation an. Bei einer privaten Absicherung sind die Beiträge fest, auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.


Auch im Hinblick auf Familienmitglieder gibt es Unterschiede. So ist zum Beispiel bei einer privaten Krankenversicherung für einzelne Familienmitglieder jeweils eine zusätzliche Prämie fällig . Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung sind alle Familienangehörigen im jeweiligen Tarif mit enthalten – wenn sie nicht selbst unter die Versicherungspflicht fallen. Und wenn im Alter die selbstständige Tätigkeit aufgegeben wird, dann entfällt der Beitragsanteil der Sozialkasse ("Arbeitgeberanteil") für Künstler zur privat abgeschlossenen Krankenversicherung. Das ist wichtig, denn in diesem Fall gewährt der Rentenversicherungsträger im Falle der Rentengewährung noch einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung, doch dieser orientiert sich in jedem Fall am Zahlbetrag der Rente. Das bedeutet, dass der Zuschuss bei einer geringen Rente auch im gleichen Maße geringer ausfällt.


Bedenken Sie auch, dass eine Rückkehr aus einer privaten Krankenkasse in eine gesetzliche Kasse nur für Berufsanfänger zum Ablauf des dritten Jahres möglich ist. Danach ist es im Rahmen der KSK ausgeschlossen.


In jedem Fall gilt es genau zu überlegen, für welchen Weg Sie sich entscheiden. Dank unserer jahrelangen Erfahrung und Expertise können wir von Freie Wildbahn e.V. Sie bei der Entscheidungsfindung unterstützen und Sie jederzeit individuell zielführend beraten.

Die Versicherten-Beiträge der Künstlersozialkasse

Als KSK-Versicherter ist Ihre monatliche Beitragshöhe direkt an Ihr voraussichtliches Einkommen (Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben) gekoppelt. Dieses müssen Sie bis zum 1. Dezember für das Folgejahr im Voraus schätzen.



Die Künstlersozialkasse fungiert jetzt als eine Art virtueller Arbeitgeber und trägt den "Arbeitgeberanteil" der Versicherungen für Sie. Dann führt die KSK alles zusammen über Ihre Krankenkasse an die entsprechenden Sozialversicherungsträger ab. Danach werden Sie bei der allgemeinen Rentenversicherung gemeldet und die Beiträge werden entsprechend weitergeleitet.


Hierbei wird der soziale Aspekt der Künstlersozialkasse deutlich: Künstler mit einem geringen Einkommen zahlen monatlich fairerweise deutlich weniger Beitrag als Besserverdiener. Der KSK-Beitrag ist aber nach oben hin begrenzt. Wie hoch Ihr monatlicher KSK-Beitrag zukünftig ausfallen wird, können Sie mit unserem KSK-Rechner sofort online berechnen.


Praktisch ist auch, dass die Höhe des Monatsbeitrages nicht nur abhängig vom selbst zu schätzenden Einkommen des Folgejahres ist, sondern auch zur Hälfte von der KSK getragen wird! So zahlen Sie als KSK-Mitglied (obwohl Sie selbständig sind) wie ein Angestellter in die gesetzliche Rentenversicherung in Ihre eigene Rente ein und bekommen nochmal den gleichen Betrag von der Künstlersozialkasse dazu! 

Wechseln Sie als Künstler zur KSK

Wechseln Sie als Künstler zur KSK

Es gibt wirklich keinen Haken! Für geringverdienende künstlerisch oder publizistisch tätige Freiberufler gibt es tatsächlich keine günstigere Möglichkeit einer Krankenversicherung. Das gilt insbesondere für Geringverdiener, die natürlich gerade unter den Berufsanfängern und Existenzgründern  sehr häufig vertreten sind, da diese sich ihre Kunden und Aufträge oft erst erschließen müssen. Genau das ist eben aber auch das "Soziale" an der Künstlersozialkasse – die Unterstützung der finanziell schlechter gestellten Versicherten. 

Hat die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse Nachteile für Sie?

Nein, bis auf die bürokratischen Hürden gibt es wirklich keinen Nachteil bei der Mitgliedschaft in der KSK. Aber wenn man jetzt unbedingt ein Haar in der Suppe finden möchte, kann man anmerken, dass die soziale Ausrichtung der Künstlersozialkasse ein Stück weit zu Lasten der Besserverdiener in der KSK geht. Dies stellt aber eben auch zugleich den existenziellen Kern der Künstlersozialkasse dar, welche ja geschaffen wurde, um auch weniger gut verdienenden Künstlern und Publizisten zu helfen. Das heißt, wer gut verdient, zahlt fairerweise auch einen entsprechend höheren KSK-Beitrag. Aber das ist bei Festangestellten letztlich genauso und stellt demnach eigentlich keinen Nachteil dar. Außerdem gibt es auch beim Künstlersozialkassebeitrag eine sogenannte Beitragsbemessungsgrenze für das jährliche Einkommen, ab der sich der monatlich an die Künstlersozialkasse zu zahlende Beitrag nicht weiter erhöht.

Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse

Künstlersozialkasse

Als freiberuflicher Künstler und Publizist haben Sie die Möglichkeit, Mitglied in der Künstlersozialkasse zu werden. Allerdings müssen Sie diesen Antrag auf KSK-Mitgliedschaft selbst stellen und dabei einige Formalien beachten.


Folgende Bedingungen sind als Voraussetzungen für eine KSK-Aufnahme im Künstlersozial­versicherungs­gesetz (KSVG) definiert:


  1. Ihre künstlerische oder publizistische freiberufliche Tätigkeit sollten Sie erwerbsmäßig (also idealerweise hauptberuflich) betreiben. Eine Nebenbeschäftigung reicht nicht aus, da man in Deutschland davon ausgeht, dass Sozial­versicherungs­pflicht immer über die Haupttätigkeit (der regelmäßig größte Anteil der Einnahmen) besteht. Aber auch hier sollten Sie unbedingt eine die Sachlage vor Antragstellung von einem Experten prüfen lassen (<<hier klicken), da eine zusätzliche freie Tätigkeit Renten­versicherungs­pflicht verursachen kann.
  2. Sie dürfen Ihre selbständige Erwerbstätigkeit nicht nur vorübergehend und im Wesentlichen nur im Inland ausüben (Geschäftssitz Deutschland). 
  3. Ihr Einkommen muss außerdem die Geringfügigkeitsgrenze von 3.900,- Euro jährlich bzw. 325,- Euro monatlich übersteigen. Als Berufsanfänger/ Existenzgründer sind Sie davon aber in den ersten beiden Jahren Ihrer erstmaligen Selbständigkeit ausgenommen.

Wer aber ist Künstler oder Publizist?

Künstler schaffen Musik, darstellende oder bildende Kunst, üben diese aus oder lehren sie, sagt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.


Als Publizisten bezeichnet die Behörde diejenigen, die als Schriftsteller, Journalisten oder in anderer Weise publizistisch tätig sind oder die Publizistik lehren.


Per Gesetz ist somit nicht glasklar definiert, wer Künstler oder Publizist ist. Es existiert zwar eine Liste von für die KSK zugelassenen Katalogberufen, abschließend existiert aber leider keine eindeutige Definition. Grund dafür ist ein stetiger Wandel der betroffenen Berufsfelder und zugleich immer wieder Gerichtsurteile, die das bestehende Recht ergänzen oder ändern.


Die Folge der unklaren und unverbindlichen Definition ist: die Künstlersozialkasse prüft jeden Fall einzeln und trifft im Ergebnis eine Entscheidung. Ob Sie aber tatsächlich zu einer Mitgliedschaft in der Künstlersozialversicherung berechtigt sind, entscheidet die Künstlersozialkasse unter anderem durch die Bewertung der Nachweise Ihrer künstlerischen Tätigkeiten.


Die KSK-Prüfung zieht sich meist über mehrere Monate hin. In dieser Zeit müssen Sie sich zunächst selbst krankenversichern – Sie erhalten im Falle einer Aufnahme aber rückwirkend zu viel gezahlte Beiträge von der KSK zurückerstattet.

Liste von Berufen mit einer KSK-Zugangsberechtigung

Liste von Berufen mit einer KSK-Zugangsberechtigung

Auf Grundlage des Künstlersozial­versicherungs­gesetzes wurde ein Katalog der künstlerisch-publizistischen Tätigkeiten festgelegt.


Der Katalog umfasst eine ganze Reihe entsprechender Tätigkeiten von A – Z, die weit über das enge Verständnis „Maler und Schriftsteller“ hinausgeht: Neben dem Aktionskünstler kann der Comiczeichner die Bedingungen ebenso erfüllen wie der Kabarettist oder der Web-Designer. Diese Tätigkeiten müssen allerdings selbständig für einzelne Auftraggeber und mit höchstens einem sozialversicherungspflichtigen angestellten Mitarbeiter ausgeübt werden.

Wer etwa eine GmbH oder eine Kommanditgesellschaft gegründet hat, ist aus dem Kreis der Berechtigten zunächst ausgeschlossen. Als z. B. Art-Direktor und Gesellschafter oder Geschäftsführer einer Werbeagentur GmbH kann eine Versicherungspflicht nach dem KSVG aber sehr wohl vorliegen und auch vorteilhaft sein.


Früher wurden wiederkehrende Werbeeinnahmen durch einmal erbrachte Leistungen immer als gewerblich bewertet und schlossen als Haupteinnahme eine Mitgliedschaft in der KSK aus. Neuere Urteile vor dem Bundessozialgericht besagen aber, dass aufgrund der vielen kostenlosen Informationsangebote im Internet, viele Publizisten heute auf Werbeeinnahmen angewiesen sind. So haben heute z.B. auch Blogger, Online-Journalisten, YouTuber oder Influencer Chancen in die Künstlersozialkasse aufgenommen zu werden. Allerdings wird auch hier jeder Einzelfall genauestens geprüft!


Sie sind unsicher, ob Sie zu den Berechtigten gehören? Dann fragen Sie uns, denn wir beraten Sie gerne! Als Verein haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Ihnen umfassende Hilfestellung zu geben, damit Sie sich auf Ihre kreative Arbeit konzentrieren können. Klicken hier auf den Button, um alle Vorteile unserer KSK-Beratung zu erfahren:

Ihre Aufwände in der Künstlersozialkasse

Wenn Sie in die Künstlersozialkasse aufgenommen werden, erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid. Ihre KSK-Mitgliedschaft ist dann mit Rechten – aber auch mit Pflichten verbunden:


Als Mitglied der Künstlersozialkasse unterliegen Sie Auskunfts- und Meldepflichten. Dafür sind Sie angehalten, die entsprechenden Vordrucke der Künstlersozialkasse zu nutzen. 


Alle Jahre wieder (also wirklich jedes Jahr) müssen Sie bis zum 1. Dezember Ihr voraussichtliches Jahreseinkommen für das folgende Kalenderjahr melden. Die Künstlersozialkasse ist berechtigt, Ihre Angaben zu prüfen und ggf. Einkommensteuerbescheide zu verlangen. Sie führt gegebenenfalls auch Stichproben in Form einer KSK-Prüfung (<< klicken Sie hier, wenn Sie geprüft werden oder Fragen dazu haben) durch.


Für die Berechnung der Beiträge sind die jeweils gültigen Beitragssätze maßgeblich. Verlangt Ihre Krankenkasse einen individuellen Zusatzbeitrag, dann trägt die KSK seit 2019 auch diesen Zusatzbeitrag zur Hälfte mit! Genau wie Arbeitgeber bei Ihren Angestellten.


Haben Sie keine Angst vor unnötigem Papierkram und Versäumnissen! Freie Wildbahn e.V. übernimmt für seine Mitglieder den nervenaufreibenden Papierkram! Das Motto unseres Vereins ist: „Wir machen die Welt der Künstler ein Stückchen freier.“ Sie sind noch kein Mitglied unseres Vereins? Dann sichern Sie sich noch heute einen Beratungstermin und wir übernehmen für Sie die komplette Kommunikation mit der KSK.

KSK-Antrag richtig stellen

Künstlersozialkasse

Die von der Künstlersozialkasse angeforderten Unterlagen zu Ihrem KSK-Antrag sind die Grundlage für die Entscheidung der Künstlersozialkasse über Ihre Aufnahme. Das Zusammenstellen dieser Nachweise wird möglicherweise auch für Sie eine echte Herausforderung. Unwissentlich unvorteilhaft gemachte Angaben im KSK-Antrag können sich nämlich auch für Sie schnell negativ auswirken. Sie benötigen viel Einarbeitungszeit, Konzentration und jede Menge Geduld, um sich mit der komplexen Materie der deutschen Sozialgesetzgebung vertraut zu machen. 


Auf der Homepage der Künstlersozialkasse können Sie sich direkt anmelden und die Anmeldeunterlagen, den Fragebogen und Informationen herunterladen. Per E-Mail erhalten Sie ein vorläufiges Aktenzeichen als Nachweis Ihrer Meldung mit Nennung Ihrer ersten Frist. 


Wir möchten Sie an dieser Stelle aber ausdrücklich davor warnen, bereits jetzt Ihren persönlichen KSK-Antrag anzufordern! Denn ab dem Tag der Anforderung läuft bereits Ihre erste Frist und die Uhr tickt. Den Zeitpunkt der Anforderung sollten Sie sich im Vorfeld gut überlegen. Oft kristallisiert sich der optimale Zeitpunkt in der Regel erst in einem Beratungsgespräch heraus. Das alleine kann schnell einen dreistelligen Eurobetrag an gesparten oder doppelt gezahlten Beiträgen ausmachen. Gehen Sie lieber vorbereitet in die Antragstellung: Gerne stellen wir Ihnen unser Fachwissen und unsere langjährige Erfahrung zur Verfügung. Lassen Sie sich von uns beraten und bei Ihrer Antragstellung unterstützen!

Haben Sie alle Vorbereitungen getroffen, empfehlen wir Ihnen die elektronische Anforderung des "Fragebogens zur Prüfung der Versicherungspflicht" mit anschließender Übersendung der ausgefüllten Antrags-Dokumente per Post an die Künstlersozialkasse. Nach dem Versand Ihres KSK-Antrages brauchen Sie zunächst vor allem eines: viel Geduld. Da jeder Fall einzeln anhand der zahlreichen Unterlagen geprüft wird, vergehen gut und gerne 3 bis 6 Monate bis zu einem Ergebnis. Im Falle einer Bewilligung sind Sie aber ab dem Tag des Zugangs Ihres Antrags bei der Künstlersozialkasse rückwirkend versichert und anspruchsberechtigt.

Aussagekräftige Unterlagen für Ihren KSK-Antrag

„Ist das Kunst oder kann das weg?“ Die Künstlersozialkasse darf selbst nicht entscheiden, wie künstlerisch wertvoll ein Werk ist. Daher brauchen Sie der KSK auch keine einzige Arbeitsprobe vorweisen. 


Basis für die Entscheidung über Ihren Künstlersozialkasse-Antrag sind Ihre eingereichten Unterlagen mit Ihren künstlerisch-publizistischen Nachweisen:


  • Veröffentlichungen
  • Aufführungen
  • Ausstellungen
  • Konzerte
  • Verträge
  • Rechnungen
  • Kontoauszüge als Eingangsnachweise zu den gestellten Rechnungen
  • künstlerische Auszeichnungen oder auch Nominierungen
  • Würdigungen von fachkundiger Stelle
  • Mitgliedschaften in Fachverbänden
  • abgeschlossene berufsspezifische Versicherungen


Je mehr Nachweise Sie von möglichst vielen unterschiedlichen Auftraggebern vorlegen können, desto besser. Achten Sie darauf, dass aus den Nachweisen hervorgeht, welche künstlerisch-publizistische Tätigkeiten Sie konkret ausgeübt haben, und dass Sie als Freiberufler unter Vertrag waren. 


Das erste voraussichtliche Jahreseinkommen, aus dem sich Ihre monatliche Beitragshöhe ergibt, müssen Sie schätzen und in der erwarteten Höhe angegeben. Sollten sich Änderungen an Ihrer Einkommenserwartung ergeben, freut sich die Künstlersozialkasse über Ihre Änderungsmitteilung. Dies ist jederzeit im Verlauf des Jahres möglich. 


Wir bieten Ihnen an, Ihre Unterlagen zu sichten und Hilfestellung zu geben. Wenden Sie sich gerne an uns. Wir von Freie Wildbahn e.V. sind mit unserer Erfahrung und Expertise für Sie da!

Wie kommen Sie wieder aus der Künstlersozialkasse heraus?

Wenn Sie als Künstler oder Publizist Mitglied in der KSK sind, wurde von der Künstlersozialkasse für Sie bei Antragsprüfung die Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz festgestellt. Das heißt, Ihre KSK-Versicherung bleibt für Sie zunächst verpflichtend und Sie können die Beendigung Ihrer KSK-Mitgliedschaft nur unter besonderen Umständen vornehmen: 


  • Sie gründen als Künstler oder Publizist eine Kapitalgesellschaft (z.B. eine GmbH), an der Sie nicht die alleinigen Entscheidungsrechte haben (weniger als 50 %)
  • Sie beschäftigen mehr als einen Arbeitnehmer im Rahmen Ihrer künstlerisch-publizistischen Tätigkeit
  • Sie sind zwar noch selbständig, erzielen Ihre Einkünfte im Schwerpunkt aber nicht mehr als Publizist oder Künstler: KV und PV entfallen (die Rentenversicherungspflicht bleibt bestehen)
  • Sie sind im Haupterwerb abhängig beschäftigter Arbeitnehmer und verdienen mehr als €41.400,- pro Jahr (auf Lohnsteuerkarte) 
  • Sie unterschreiten mit dem Einkommen Ihrer selbständigen Tätigkeit als Künstler oder Publizist die jährliche Mindestgrenze 3.900,- Euro innerhalb von sechs Jahren mehr als zweimal: die Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse endet vollständig (KV, PV und RV)

So melden Sie sich ganz einfach bei der Künstlersozialkasse an

Sie konnten sich jetzt hoffentlich einen guten Überblick über sämtliche Vorzüge einer KSK-Mitgliedschaft machen. Auch für den seltenen Fall eines eventuell später gewünschten Austrittes gibt es also Wege, die Künstlersozialkasse wieder zu verlassen. 


Wenn Sie jetzt der Meinung sind, dass für Sie die Vorteile einer Mitgliedschaft in der KSK deutlich überwiegen, können Sie sich selbst direkt über die Website der Künstlersozialkasse anmelden. Zu Ihrer eigenen Sicherheit raten wir Ihnen aber, zuerst mit unserem Verein in Kontakt zu treten! Wir beraten Sie ausführlich zu allen wichtigen Punkten rund um Ihre KSK-Mitgliedschaft und wir warnen Sie vor möglichen Stolperfallen. Es passiert nämlich nicht selten, dass versehentlich unrichtig gemachte Angaben im Antrag oder unwissentlich nachteilig gewählte Formulierungen in den Rechnungen des Künstlers zu Problemen führen und mit einer Ablehnung durch die KSK enden. Deshalb bitten wir Sie ausdrücklich: Stellen Sie den Antrag nicht selbst! Lassen Sie sich vorab von uns helfen, um Fehler bei der Antragstellung zur Aufnahme in die Künstlersozialkasse zu vermeiden. Wir beraten Sie gerne!

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