Wenn Selbständige krank werden, bleiben ab dem ersten Tag die Einnahmen aus. Sämtliche Fixkosten z.B. für die eigene Wohnung oder das Büro laufen aber weiter. Für freiberufliche Künstler und Publizisten bedeutet ein längerer krankheitsbedingter Ausfall deshalb oft ein großes finanzielles Risiko. Für Versicherte der Künstlersozialkasse gibt es jedoch eine Möglichkeit, den finanziellen Verlust des Verdienstausfalles aufzufangen. Nämlich durch den
Abschluss eines Wahltarifs für das Krankengeld über die Krankenkasse. Was dabei zu beachten ist und welche preislichen Unterschiede es gibt, erklären wir in diesem Beitrag:
Bild: "Der arme Poet" von Carl Spitzweg¹ – Sittengemälde zur Verbildlichung der prekären Situation von Künstlern im Krankheitsfall
KSK-Versicherte sind überwiegend über gesetzliche Krankenkassen versichert, dabei trägt die Künstlersozialkasse eine Hälfte der Beiträge. Was viele nicht wissen: Die Absicherung über die KSK beinhaltet auch die Zahlung von Krankengeld bei einer ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit sowie für werdende Mütter Mutterschutzleistungen in den 14 Wochen des Mutterschutzes. Vor der Aufnahme in die Künstlersozialkasse sind die freiwillig Versicherten in der Regel ohne diese Absicherung, da diese Leistungen einen zusätzlichen Beitrag erfordern.
In unserer nachfolgenden Tabelle geben wir Ihnen einen vergleichenden Überblick über die Leistungen und Kosten der größten oder häufig genutzten gesetzlichen Krankenkassen bei einer Krankengeldversicherung für Künstler und Publizisten:
Krankenkasse | Kosten Zusatztarif (pro Monat) | prozentual / Festbetrag | Krankengeld in € pro Tag / Betrag max. | Leistungsfall beitragsfrei | Leistungsdauer max. in Tagen (in 3 Jahren) | Wartezeit ab Tarifbeginn in Monaten |
---|---|---|---|---|---|---|
AOK | 22,40 € | prozentual | 65 / 116 | nein | 546 | 3* |
Barmer | 8,00 € | Festbetrag | 65 / 116 | ja | 546 | 3* |
Big Direkt Gesund | 5,00 € | Festbetrag | 20 / 20 | ja | 546 | 3 |
BKK Pronova | 25,35 € | €1,95 / €5,00 | 65 / 110 | ja | 182 | -- |
BKK VBU | 146,00 € | prozentual | 65 / 116 | nein | 364 | 5 |
DAK | 16,80 € | prozentual | 24 / 29 | ja | 546 | 4 |
HEK | 33,60 € | prozentual | 65 / 116 | ja | 546 | 3 |
IKK Classic | 70,00 € | prozentual | 65 / 116 | ja | 546 | 3 |
Knappschaft | 69,07 € | prozentual | 65 / 150 | nein | 546 | 3 |
mh-plus | 9,50 € | Festbetrag | 65 / 116 | nein | 546 | 4* |
Techniker | 22,75 € | €1,75 / €5,00 | 65 / 116 | ja | 182 | -- |
Viaktiv | 112,00 € | Festbetrag | 40 / 40 | nein | 546 | 5 |
* entfällt bei Unfall
Mitglieder der Künstlersozialkasse erhalten Krankengeld standardmäßig erst ab dem 43. Tag einer Arbeitsunfähigkeit, also ab der 7. Woche. Viele selbstständige Künstler haben aber nicht unbedingt die Reserven um die anfänglichen 6 Wochen Verdienstausfall zu überbrücken. Deshalb kann für eine frühere finanzielle Unterstützung bei einigen Krankenkassen ein zusätzlicher Wahltarif für Künstler und Publizisten abgeschlossen werden. KSK-Versicherte können so bereits ab dem 15. Tag, also ab der 3. Woche, Krankengeld erhalten, wenn sie eine entsprechende Zusatzversicherung bei ihrer Krankenkasse abschließen.
Grundlage für die Höhe der Leistungen ist das bei der Künstlersozialkasse gemeldete Einkommen. Im Regelfall wird der Tagessatz nach der Formel (Jahresgewinn : 360 Tage x 70%) ermittelt. Wenn man nun von €33.600,- Jahreseinkommen ausgeht, ergibt sich somit ein Tagessatz für Krankengeldzahlungen in Höhe von €65,- oder ca. €1.960,- Krankengeld monatlich, da bei Selbstständigen das Krankengeld für
30 Tage im Monat gezahlt wird.
Die Regelungen für diese wichtige Zusatzversicherung weichen bei den gesetzlichen Krankenkassen stark voneinander ab. Einige Krankenkassen zahlen z.B. nur ein maximales Krankengeld i.H.v. lediglich €20,- pro Tag an den Versicherten aus. Der zusätzliche monatliche Beitrag, den die Kassen für den Wahltarif „Krankengeld für Künstler und Publizisten“ erheben, variiert zwischen den Kassen sehr stark. Von €5,- bis zu €152,- Monatsbeitrag für die Zusatzversicherung ergibt sich hier eine wirklich große Bandbreite:
Die Leistungsdauer ist bei den meisten Kassen auf 546 Tage beschränkt, aber auch hier gibt es Krankenkassen, die das Limit schon bei 182 oder 364 Tagen festlegen, dabei aber trotzdem hohe Beitragssätze verlangen.
Auch private Versicherungen bieten einen Zusatztarif für das Krankentagegeld an, allerdings mit teuren Tarifen und nur mit einer Gesundheitsprüfung.
Bei gesetzlichen Kassen gibt es
keine Gesundheitsprüfung, da sie niemanden ausschließen dürfen. Deshalb nutzen die Krankenkassen einen teilweise stark erhöhten Beitrag zum Selektieren der Versicherten.
Die Beiträge der Krankengeldabsicherung werden je nach Kasse
prozentual oder als Festbeitrag erhoben. Außerdem besteht je nach Kasse zusätzlich eine Wartezeit auf die mögliche Leistung. Diese liegt zwischen drei und sechs Monaten. Bei Kassen, die weder einen Festbeitrag haben noch prozentual den Beitrag ermitteln, muss der Versicherte sich bei Veränderung seines Einkommens eigenständig bei der Kasse melden, damit das Krankengeld angepasst wird wird. Bei einer daraus resultierenden Erhöhung gibt es für den Versicherten eine erneute Wartezeit für den erhöhten Anteil. Eine
Beitragsfreiheit für die Dauer des Bezugs von Krankengeld bieten nur zwölf Krankenkassen an. Bei allen anderen Kassen muss der Beitrag weiterhin vom Versicherten gezahlt werden.
In der täglichen Beratung kommt häufig die Frage nach der richtigen Krankenkasse auf. Da Künstler und Publizisten oft nicht zu den Spitzenverdienern gehören, ist der reine Beitragssatz der Krankenkasse nicht ausschlaggebend, da die Künstlersozialkasse die Hälfte eines um 0,5% höheren Beitrags mitträgt. Wenn es aber zwischen dem niedrigsten und höchsten Beitrag für das „Krankengeld” einen Beitragsunterschied von bis zu €145,- monatlich gibt, bleiben viele freiberufliche Künstler und Publizisten oft bei der eigenen Kasse oder wechseln zu einem der Platzhirsche: Barmer oder Techniker.
Wir beschränken uns deshalb auf den Vergleich dieser beiden Kassen. Denn an dieser Stelle geht es ausschließlich um effektive, kostengünstige und unbürokratische Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit:
Techniker
Barmer
Im direkten Leistungsvergleich sind die Techniker und die Barmer sich sehr ähnlich. Jedoch bietet die Barmer insgesamt das bessere und in den meisten Fällen das deutlich günstigere Angebot. Die Techniker erhebt für 5€ im Leistungsfall auszuzahlendes Krankengeld jeweils 1,75€ als monatlichen Beitrag. Bei der Barmer hingegen liegt der monatliche Beitrag für den Wahltarif fix bei nur 8€. Somit ist die Barmer im Bereich Wahltarif für Krankengeld die günstigste Krankenkasse. Außerdem haben Versicherte bei der Barmer nur eine einmalige Wartezeit von drei Monaten. Bei der Techniker Krankenkasse gibt es keine Wartezeit, dafür eine maximale Leistungsdauer von 182 Tagen. Bei der Barmer geschieht die Anpassung der Höhe des Krankengeldes automatisch aus dem bei der KSK gemeldeten Einkommen. Somit haben Versicherte bei der Barmer insgesamt weniger Kosten und weniger Aufwand:
Sie möchten sich zum Thema Krankentagegeld individuell beraten lassen?
¹ Von Carl Spitzweg - 1. The Yorck Project (2002) 10.000 Meisterwerke der Malerei (DVD-ROM), distributed by DIRECTMEDIA Publishing GmbH. ISBN: 3936122202.(the version fom Berlin, Nationalgalerie)2. Wichmann, Siegfried: Carl Spitzweg, München 1990, S. 57 ISBN 3-7654-2306-83. Cybershot800i, Eigenes Werk, aufgenommen 17. Juni 2011, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=159093
² Stiftung Warentest, Artikel ,,Große Unterschiede bei Krankengeld-Wahltarifen”,11/2018
Die Höhe des höchstmöglichen Krankengeldes wurde an die aktuellen Daten 2023 angepasst!
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