Freie Wildbahn e. V.
Apr. 07, 2021

Krankengeld für Künstler: Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit

Wenn Selbständige krank werden, bleiben ab dem ersten Tag die Einnahmen aus. Sämtliche Fixkosten z.B. für die eigene Wohnung oder das Büro laufen aber weiter. Für freiberufliche Künstler und Publizisten bedeutet ein längerer krankheitsbedingter Ausfall deshalb oft ein großes finanzielles Risiko. Für Versicherte der Künstlersozialkasse gibt es jedoch eine Möglichkeit, den finanziellen Verlust des Verdienstausfalles aufzufangen. Nämlich durch den Abschluss eines Wahltarifs für das Krankengeld über die Krankenkasse. Was dabei zu beachten ist und welche preislichen Unterschiede es gibt, erklären wir in diesem Beitrag:

Bild:

Bild: "Der arme Poet" von Carl Spitzweg¹ – Sittengemälde zur Verbildlichung der prekären Situation von Künstlern im Krankheitsfall

Krankengeldabsicherung für Künstlersozialkasse Mitglieder

KSK-Versicherte sind überwiegend über gesetzliche Krankenkassen versichert, dabei trägt die Künstlersozialkasse eine Hälfte der Beiträge. Was viele nicht wissen: Die Absicherung über die KSK beinhaltet auch die Zahlung von Krankengeld bei einer ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit sowie für werdende Mütter Mutterschutzleistungen in den 14 Wochen des Mutterschutzes. Vor der Aufnahme in die Künstlersozialkasse sind die freiwillig Versicherten in der Regel ohne diese Absicherung, da diese Leistungen einen zusätzlichen Beitrag erfordern.

In unserer nachfolgenden Tabelle geben wir Ihnen einen vergleichenden Überblick über die Leistungen und Kosten der größten oder häufig genutzten gesetzlichen Krankenkassen bei einer Krankengeldversicherung für Künstler und Publizisten:

Vergleichstabelle²: Krankengeld für Künstler und Publizisten ab dem 15. Krank­heits­tag bei einem Jahreseinkommen von € 33.600.-

Krankenkasse Kosten Zusatztarif (pro Monat) prozentual / Festbetrag Krankengeld in € pro Tag / Betrag max. Leistungsfall beitragsfrei Leistungsdauer max. in Tagen (in 3 Jahren) Wartezeit ab Tarifbeginn in Monaten
AOK 22,40 € prozentual 65 / 116 nein 546 3*
Barmer 8,00 € Festbetrag 65 / 116 ja 546 3*
Big Direkt Gesund 5,00 € Festbetrag 20 / 20 ja 546 3
BKK Pronova 25,35 € €1,95 / €5,00 65 / 110 ja 182 --
BKK VBU 146,00 € prozentual 65 / 116 nein 364 5
DAK 16,80 € prozentual 24 / 29 ja 546 4
HEK 33,60 € prozentual 65 / 116 ja 546 3
IKK Classic 70,00 € prozentual 65 / 116 ja 546 3
Knappschaft 69,07 € prozentual 65 / 150 nein 546 3
mh-plus 9,50 € Festbetrag 65 / 116 nein 546 4*
Techniker 22,75 € €1,75 / €5,00 65 / 116 ja 182 --
Viaktiv 112,00 € Festbetrag 40 / 40 nein 546 5

* entfällt bei Unfall

Wann und in welcher Höhe wird Krankengeld geleistet?

Mitglieder der Künstlersozialkasse erhalten Krankengeld standardmäßig erst ab dem 43. Tag einer Arbeitsunfähigkeit, also ab der 7. Woche. Viele selbstständige Künstler haben aber nicht unbedingt die Reserven um die anfänglichen 6 Wochen Verdienstausfall zu überbrücken. Deshalb kann für eine frühere finanzielle Unterstützung bei einigen Krankenkassen ein zusätzlicher Wahltarif für Künstler und Publizisten abgeschlossen werden. KSK-Versicherte können so bereits ab dem 15. Tag, also ab der 3. Woche, Krankengeld erhalten, wenn sie eine entsprechende Zusatzversicherung bei ihrer Krankenkasse abschließen.


Grundlage für die Höhe der Leistungen ist das bei der Künstlersozialkasse gemeldete Einkommen. Im Regelfall wird der Tagessatz nach der Formel (Jahresgewinn : 360 Tage x 70%) ermittelt. Wenn man nun von €33.600,- Jahreseinkommen ausgeht, ergibt sich somit ein Tagessatz für Krankengeldzahlungen in Höhe von €65,- oder ca. €1.960,- Krankengeld monatlich, da bei Selbstständigen das Krankengeld für 30 Tage im Monat gezahlt wird.

Große Unterschiede bei Krankengeld-Beiträgen und -Leistungsdauer der Krankenkassen

Die Regelungen für diese wichtige Zusatzversicherung weichen bei den gesetzlichen Krankenkassen stark voneinander ab. Einige Krankenkassen zahlen z.B. nur ein maximales Krankengeld i.H.v. lediglich €20,- pro Tag an den Versicherten aus. Der zusätzliche monatliche Beitrag, den die Kassen für den Wahltarif „Krankengeld für Künstler und Publizisten“ erheben, variiert zwischen den Kassen sehr stark. Von €5,- bis zu €152,- Monatsbeitrag für die Zusatzversicherung ergibt sich hier eine wirklich große Bandbreite:


  • Die Viactiv erhebt tatsächlich den höchsten Festbeitrag und zahlt max. €40,- Tagegeld.
  • Auf der anderen Seite ist es die BIG Direkt Gesund, die bei €5,- Beitrag aber maximal €20,- Tagegeld bezahlt.
  • Den tatsächlich höchsten Beitrag erhebt allerdings die Knappschaft beim höchsten Tagessatz von €150,-, was somit €151,57 Monatsbeitrag ergibt.


Die Leistungsdauer ist bei den meisten Kassen auf 546 Tage beschränkt, aber auch hier gibt es Krankenkassen, die das Limit schon bei 182 oder 364 Tagen festlegen, dabei aber trotzdem hohe Beitragssätze verlangen.


Auch private Versicherungen bieten einen Zusatztarif für das Krankentagegeld an, allerdings mit teuren Tarifen und nur mit einer Gesundheitsprüfung. Bei gesetzlichen Kassen gibt es keine Gesundheitsprüfung, da sie niemanden ausschließen dürfen. Deshalb nutzen die Krankenkassen einen teilweise stark erhöhten Beitrag zum Selektieren der Versicherten.

Häufig lange Wartezeiten beim Leistungsbezug des Krankengeldes

Die Beiträge der Krankengeldabsicherung werden je nach Kasse prozentual oder als Festbeitrag erhoben. Außerdem besteht je nach Kasse zusätzlich eine Wartezeit auf die mögliche Leistung. Diese liegt zwischen drei und sechs Monaten. Bei Kassen, die weder einen Festbeitrag haben noch prozentual den Beitrag ermitteln, muss der Versicherte sich bei Veränderung seines Einkommens eigenständig bei der Kasse melden, damit das Krankengeld angepasst wird wird. Bei einer daraus resultierenden Erhöhung gibt es für den Versicherten eine erneute Wartezeit für den erhöhten Anteil. Eine Beitragsfreiheit für die Dauer des Bezugs von Krankengeld bieten nur zwölf Krankenkassen an. Bei allen anderen Kassen muss der Beitrag weiterhin vom Versicherten gezahlt werden.

Barmer und Techniker bieten das beste Angebot im Wahltarif Krankengeld

In der täglichen Beratung kommt häufig die Frage nach der richtigen Krankenkasse auf. Da Künstler und Publizisten oft nicht zu den Spitzenverdienern gehören, ist der reine Beitragssatz der Krankenkasse nicht ausschlaggebend, da die Künstlersozialkasse die Hälfte eines um 0,5% höheren Beitrags mitträgt. Wenn es aber zwischen dem niedrigsten und höchsten Beitrag für das „Krankengeld” einen Beitragsunterschied von bis zu €145,- monatlich gibt, bleiben viele freiberufliche Künstler und Publizisten oft bei der eigenen Kasse oder wechseln zu einem der Platzhirsche: Barmer oder Techniker.


Wir beschränken uns deshalb auf den Vergleich dieser beiden Kassen. Denn an dieser Stelle geht es ausschließlich um effektive, kostengünstige und unbürokratische Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit:


Techniker

  1. Beitrag: €1,75 (je €5 Krankentagegeld), mtl. Beitrag von €10,50 - € 38,50
  2. Leistungsdauer bis 182 Tage
  3. Beitragsfrei im Leistungsfall
  4. Tagessatz bis zum satzungsbedingten Höchstsatz für Krankengeld (€116,38)
  5. Wartezeit: keine


Barmer

  1. einkommensunabhängiger monatlicher Festbetrag: €8,00
  2. Leistungsdauer bis 546 Tage
  3. Beitragsfrei im Leistungsfall
  4. Tagessatz bis zum gesetzlichen Höchstsatz für Krankengeld (€116,38)
  5. Nur einmalig 3 Monate Wartezeit (*entfällt bei Unfall), da der Tagessatz auch zukünftig automatisch aus dem bei der KSK gemeldeten Einkommen ermittelt wird

Unser Fazit: Barmer ist der Gewinner im Krankentagegeld-Vergleich

Im direkten Leistungsvergleich sind die Techniker und die Barmer sich sehr ähnlich. Jedoch bietet die Barmer insgesamt das bessere und in den meisten Fällen das deutlich günstigere Angebot. Die Techniker erhebt für 5€ im Leistungsfall auszuzahlendes Krankengeld jeweils 1,75€ als monatlichen Beitrag. Bei der Barmer hingegen liegt der monatliche Beitrag für den Wahltarif fix bei nur 8€. Somit ist die Barmer im Bereich Wahltarif für Krankengeld die günstigste Krankenkasse. Außerdem haben Versicherte bei der Barmer nur eine einmalige Wartezeit von drei Monaten. Bei der Techniker Krankenkasse gibt es keine Wartezeit, dafür eine maximale Leistungsdauer von 182 Tagen. Bei der Barmer geschieht die Anpassung der Höhe des Krankengeldes automatisch aus dem bei der KSK gemeldeten Einkommen. Somit haben Versicherte bei der Barmer insgesamt weniger Kosten und weniger Aufwand:


 

Sie möchten sich zum Thema Krankentagegeld individuell beraten lassen?


Quellen:

¹ Von Carl Spitzweg - 1. The Yorck Project (2002) 10.000 Meisterwerke der Malerei (DVD-ROM), distributed by DIRECTMEDIA Publishing GmbH. ISBN: 3936122202.(the version fom Berlin, Nationalgalerie)2. Wichmann, Siegfried: Carl Spitzweg, München 1990, S. 57 ISBN 3-7654-2306-83. Cybershot800i, Eigenes Werk, aufgenommen 17. Juni 2011, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=159093


² Stiftung Warentest, Artikel ,,Große Unterschiede bei Krankengeld-Wahl­tarifen”,11/2018

Die Höhe des höchstmöglichen Krankengeldes wurde an die aktuellen Daten 2023 angepasst!


Letzte News

von Detlef Husemann 27 Aug., 2023
Der Prozentsatz zur Künstlersozialabgabe wird durch die Verordnung geregelt. Einnahmen und Ausgaben ergeben daher die Abgabenlast. Zusätzlich steuert der Bund noch einen Zuschuss bei.
05 Dez., 2022
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Dezember 2022 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz – 8. SGB IV-ÄndG) beschlossen. Sofern das Gesetzgebungsverfahren ordnungsgemäß abgeschlossen wird, ist zu erwarten, dass das Gesetz zum 01.01.2023 in Kraft treten wird. Dieses umfasst auch weitreichende Änderungen am Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) , die wir Ihnen hier in aller Kürze darstellen möchten. Zu beachten hierbei ist, dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und auch eventuelle weitere Änderungen nicht ausgeschlossen werden können. Die angestrebten Änderungen dürfen also noch nicht als „bare Münze“ verstanden werden. Dennoch möchten wir Ihnen hier bereits einen Überblick über die wichtigsten geplanten Änderungen geben:
03 Okt., 2022
Die Künstlersozialabgabe steigt ab 2023 auf 5 Prozent . Zuvor hatte sich der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung seit 2018 stabil bei 4,2 Prozent gehalten. Das wird sich ab 2023 ändern - dann steigt der Satz erstmals seit 5 Jahren wieder um satte 0,8 Prozentpunkte auf insgesamt 5 Prozent. Dies geht aus der Verordnung der Künstlersozialabgabe 2023 hervor.
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