Positive Nachrichten für abgabepflichtige Unternehmen: Die Künstlersozialabgabe
bleibt 2021 weiterhin stabil bei 4,2 Prozent. Somit hält sich der Prozentsatz das vierte Jahr in Folge auf gleichbleibendem Niveau. Dies geht aus dem Beschluss des Haushaltsausschusses der Regierung hervor.
Ende Oktober wurde in der Verordnung der Künstlersozialabgabe zunächst eine Steigerung des Abgabesatzes auf 4,4 Prozent festgelegt. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages einigte sich jedoch am 26. November auf eine Entlastung der Künstlersozialversicherung um weitere 32,5 Millionen Euro. Die zusätzlichen Mittel vom Bund sorgen dafür, dass der Abgabesatz für abgabepflichtige Unternehmen auch im neuen Jahr konstant bei 4,2 Prozent bleibt.
Die Coronakrise macht sich besonders stark in der Kulturbranche bemerkbar. Laut Kulturstaatsministerin Monika Grütters müsse deshalb gerade jetzt dafür gesorgt werden, dass “Kreative auch in Zukunft von ihrer Arbeit leben können und angemessen abgesichert sind.” Dabei spiele die Künstlersozialversicherung eine sehr wichtige Rolle. Grütters verspricht, dass sich der Bund “auch weiterhin für eine zukunftsfeste Absicherung” der selbständigen Künstler und Publizisten in der Künstlersozialversicherung einsetzt.
Zur Zahlung der Künstlersozialabgabe sind alle Unternehmen verpflichtet, die regelmäßig Leistungen von Künstlern und Publizisten beauftragen und verarbeiten. Zum Beispiel Agenturen, Verlage oder andere Verwerter künstlerisch-publizistischer Leistungen von Übersetzern, Autoren, Designern oder Kameraleuten.
Freie Wildbahn e.V. ist auf das Thema Künstlersozialkasse spezialisiert und verfügt über langjährige in diesem Fachbereich. Wir freuen uns auf Ihre Fragen und darauf, Ihnen in unserer Beratung Klarheit zu bringen: https://freie-wildbahn.de/kuenstlersozialkasse/ksk-beratung
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