Freie Wildbahn e. V.
23. Oktober 2020

Steigerung Künstlersozialabgabe 2021 auf 4,4 Prozent

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung hat sich seit 2018 stabil bei 4,2 Prozent gehalten. Das wird sich ab 2021 ändern - dann steigt der Satz um 0,2 Prozentpunkte an auf insgesamt 4,4 Prozent. Dies geht aus der Verordnung der Künstlersozialabgabe 2021 hervor. 


Dieses Jahr hat aufgrund der Corona-Situation besonders für die Kulturbranche einen „schwierigen wirtschaftlichen Hintergrund“, so das Bundesarbeitsministerium. Trotzdem „muss der Abgabesatz mit 0,2% nur geringfügig angehoben werden.“ Mit einem Entlastungszuschuss vom Bund in Höhe von 23 Millionen Euro wird ein noch höherer Anstieg des Abgabesatzes auf 4,7 Prozent vermieden. 


Ein Künstlersozialabgabesatz „auf diesem niedrigen Niveau“ schützt die abgabepflichtigen Unternehmen „in der aktuellen Krisensituation vor unverhältnismäßiger Belastung der Liquidität“, so das Ministerium. Außerdem sei die solide Finanzierung der sozialen Absicherung von Künstlern und Publizisten in der Künstlersozialversicherung weiterhin gewährleistet. 

Wer zahlt die Künstlersozialabgabe?

Zur Zahlung der Künstlersozialabgabe sind alle Unternehmen verpflichtet, die regelmäßig Leistungen von Künstlern und Publizisten beauftragen und verarbeiten. Zum Beispiel Agenturen, Verlage oder andere Verwerter künstlerisch-publizistischer Leistungen von Übersetzern, Autoren, Designern oder Kameraleuten. 

Beratung zur Künstlersozialabgabe

Freie Wildbahn e.V. ist auf das Thema Künstlersozialkasse spezialisiert und verfügt über langjährige in diesem Fachbereich. Wir freuen uns auf Ihre Fragen und darauf, Ihnen in unserer Beratung Klarheit zu bringen: https://freie-wildbahn.de/kuenstlersozialkasse/ksk-beratung

Letzte News

von Detlef Husemann 24. März 2025
Was sonst Routine ist, wurde für viele Kulturschaffende zum Problem: Beim Arztbesuch funktionierte plötzlich die Gesundheitskarte nicht mehr – der Versicherungsschutz war weg. Grund war ein technischer Fehler bei der Künstlersozialkasse (KSK).
von Detlef Husemann 22. März 2025
Die faire Bezahlung von Künstlerinnen und Künstlern ist ein zentrales kulturpolitisches Anliegen der Landesregierung Nordrhein-Westfalens. Deshalb gelten seit August in den Programmen „Kultur und Schule“ und „Künstlerinnen und Künstler in die Kita“ Honoraruntergrenzen, ab Januar 2026 für alle Programme, die mit Landesmitteln gefördert werden.
von Detlef Husemann 3. Februar 2025
Am 10. November 2022 fällt das Bundessozialgericht (BSG) eine überraschende Entscheidung zu Gunsten einer bereits früher nach dem KSVG Versicherten gegen den Bescheid der Künstlersozialkasse (KSK) . Eine frühere Befreiung von der Krankenversicherungspflicht sei nicht unbegrenzt wirksam, wenn selbstständige Künstler und Publizisten bei einer Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit erneut der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungspflicht unterliegen.
Share by: