KSK-Beitragsrechner
Der KSK-Rechner 2024 berechnet die monatlichen Kosten Ihrer KSK-Mitgliedschaft einfach und schnell! Der KSK-Beitragsrechner ist hilfreich zur Prognose der zukünftigen Beitragshöhe – vor einer Mitgliedschaft, bei Änderungen des Einkommens oder bei der Meldung zum Einkommen im Folgejahr.
Berechnen Sie jetzt, wie sich Ihr KSK-Beitrag genau zusammensetzt:
Sicherheit: keine Speicherung Ihrer Eingaben
Aktualität: KSK-Beitragsberechnungen für das laufende Jahr und auch die vorherigen Jahre
Bußgeld: Minimieren Sie das Risiko einer Strafe
Profitieren Sie von den stets aktuellen Zahlen unseres KSK-Beitragsrechners und seien Sie sich gewiss: Es werden keine Daten zu den Berechnungen Ihres Einkommens gespeichert!
Der KSK-Beitragsrechner ist ein für Sie kostenloses Angebot von Freie Wildbahn e.V. Trotz sorgfältig recherchierter Daten sind alle Angaben und Berechnungen ohne Gewähr. Einkommen = Umsatz abzgl. betrieblicher Kosten = Gewinn vor Steuern!
Der KSK-Rechner ermittelt für Sie auf Grundlage Ihres Einkommens den monatlich zu zahlenden Künstlersozialkasse-Gesamtbeitrag. Hierbei werden die Kosten für die im monatlichen KSK-Mitgliedsbeitrag enthaltenen Versicherungsbausteine einzeln aufgeschlüsselt:
Rentenversicherungsbeiträge
Pflegeversicherungsbeiträge
Krankenversicherungsbeiträge
individueller Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung
Unter Beachtung verschiedener Werte wird dabei für die beiden Regionen Ost und West sowie für mit Kind oder ohne Kind unterschieden.
Möglicherweise erhebt Ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag*. Dieser individuelle Zusatzbeitrag wird seit dem 1. Januar 2019 zur Hälfte von der Künstlersozialkasse übernommen – wie bei einem angestellten Arbeitnehmer.
Detlef Husemann - Gründer
„Da es sich um einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag handelt, ist unser KSK-Rechner mit dem mittleren Durchschnittswert aller Krankenkassenzuatzbeiträge (zur Zeit 1,7 %) vorausgefüllt. Bitte passen Sie diesen Wert auf den aktuell gültigen Prozentsatz des Zusatzbeitrages Ihrer leistenden Krankenkasse an!“
Das bei der KSK anzugebende
Jahreseinkommen bezieht sich auf das kommende Geschäftsjahr und ist deshalb immer eine Schätzung. Im Grunde gibt es
3 unterschiedliche Methoden zur Schätzung Ihres voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens, um Ihren zukünftigen KSK-Beitrag zu ermitteln. Alle drei haben ihre Berechtigung:
Wenn Sie bereits ein paar Jahre als selbständiger Künstler oder Publizist tätig sind, verfügen Sie sicherlich schon über mindestens einen Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt. Ist das der Fall, entnehmen Sie dem aktuellsten Dokument den Wert „Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit“. Falls Sie innerhalb einer gewerblich agierenden Personengesellschaft vorwiegend eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit ausüben, kommt der Wert „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ für Sie in Betracht – unter Umständen sogar beides: „Summe der Einkünfte“.
Einkommen = Gewinn = Einkünfte
einfache und relativ sichere Methode
mind. 1 Einkommensteuerbescheid
für bereits Selbständige
ACHTUNG: Erzielen Sie außerdem noch Einkünfte aus einer der 5 weiteren Einkunftsarten? Dann sollten Sie sich unbedingt professionell beraten lassen, um Ihren KSK-Status nicht ungewollt zu gefährden!
Mit diesem Vorgehen sind Sie ansonsten auch im Falle einer KSK-Prüfung zu Ihrer Einkommenssituation relativ gut aufgestellt – vor allem, wenn Sie noch diese Hinweise befolgen:
1.1 Sollte zwischenzeitlich ein neuer Einkommensteuerbescheid durch Ihr Finanzamt ergehen, nutzen Sie dessen aktuellere Werte für Ihre Schätzung oder zur Nachmeldung an die KSK.
1.2 Haben Sie einen konkreten Anlass, deutlich mehr oder weniger Einkünfte zu erwarten, passen Sie Ihre Schätzung dementsprechend an.
Diese hemdsärmelige Methode empfehlen wir nur beim Start in eine Selbständigkeit. Woher soll man ohne Erfahrung auch wissen, wie das 1. Jahr auch tatsächlich läuft? Natürlich kann man auch die angenommenen Zahlen aus dem Businessplan nehmen. Jedoch sind diese für eine Bewilligung von Existenzgründungshilfen häufig besonders positiv gestaltet. Wird diese Prognose unterschritten, zahlen Sie mehr KSK-Beitrag als nötig. Und dieser wird eben nicht zurückerstattet, was die Liquidität gerade im 1. Jahr der Selbständigkeit unnötig schmälert. Deshalb:
2.1 Schätzen Sie konservativ beim Start (im 1. Jahr lieber etwas zu wenig als zu viel)!
2.2 Passen Sie Ihren KSK-Beitrag via Veränderungsmitteilung an, wenn es läuft.
einfachste Methode für den Start
für Existenzgründer
WICHTIG: Gehen Sie gerade beim Start Ihrer neuen Selbständigkeit auf Nummer sicher und lassen Sie sich professionell und unabhängig beraten – unbedingt BEVOR Sie den KSK-Antrag bei der Künstlersozialkasse anfordern. Ab diesem Zeitpunkt läuft dann nämlich bereits eine Frist für Sie!
Egal ob Sie als Freiberufler oder in einer Personengesellschaft selbständig sind, Ihre Gewinnermittlung erfolgt mittels einer einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Hierbei werden von Ihren Einnahmen schlicht Ihre Ausgaben abgezogen. Was übrig bleibt, ist Ihr Gewinn. Für diesen Gewinn wird im Einkommensteuerrecht der Begriff Einkünfte benutzt (§ 4–7k EStG.)
sehr genaue und sichere Methode
laufende Buchhaltung
für professionelle Selbständige
Mit diesem sehr exakten Vorgehen sind Sie im Falle einer KSK-Prüfung bezogen auf Ihre Einnahmesituation absolut sicher aufgestellt.
Sämtliche Einnahmen, die Sie durch Ihre künstlerische oder publizistische Tätigkeit generiert haben, können Sie zu Ihren Betriebseinnahmen zählen. Das könnten zum Beispiel Tantiemen, Gagen, Honorare oder auch urheberrechtliche Vergütungen sein. Von der Bundesagentur für Arbeit erhaltene Zuwendungen wie ALG I, ALG II oder Ihren Gründungszuschuss müssen Sie hingegen nicht zu Ihren Einnahmen hinzurechnen.
Als Betriebsausgaben gelten alle Ausgaben, die im Rahmen der eigenen Selbständigkeit anfallen. Dazu zählen z.B. die Kosten für Betriebsmittel, die zur Leistungserbringung notwendig sind: Bei Musikern können das Abschreibungen auf Instrumente, Mikrofone, Mischpulte oder ähnliches sein; bei bildenden Künstlern Materialien wie Leinwand, Pinsel und Farben; bei Kameraleuten das Kameraequipment und so weiter. Dazu kommen die allgemein anerkannten Betriebsmittel wie Büromöbel, technische Geräte wie Notebook oder Drucker. Die Liste an möglichen Betriebsausgaben ist riesig!
Der monatliche
Beitrag errechnet sich auf Grundlage Ihres von Ihnen im Voraus geschätzten
Einkommens. Dabei gibt es eine Untergrenze und einen sich daraus ergebenden Mindestbeitrag sowie eine Obergrenze und einen sich daraus ergebenden Höchstbeitrag. Ihr zu zahlender
KSK-Beitrag steigt zwischen diesen Grenzen
linear zu Ihrem gemeldeten Einkommen. Das Verhältnis zwischen Einkommen und Beitrag wird durch exakte Prozentsätze definiert - dem sogenannten Beitragssatz. In Abhängigkeit von der Wirtschaftslage in Deutschland legt die Bundesregierung die Beitragssätze für die Sozialversicherung jedes Jahr neu fest. Mit ihnen werden letztlich die Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung berechnet. Dabei trägt die Künstlersozialversicherung als eine Art virtueller Arbeitgeber 50 % der Kosten für Ihre Sozialversicherung. Den für Sie verbleibenden
prozentualen Beitragsanteil (bezogen auf Ihr gemeldetes Einkommen) entnehmen Sie der folgenden Tabelle:
KSK Beitragssatz 2024 | mit Kind | ohne Kind |
---|---|---|
Rentenversicherung | 9,3 % | 9,3 % |
Krankenversicherung* | 7,3% | 7,3% |
Pflegeversicherung | 1,7% | 2,3% |
KSK Beitragssatz GESAMT | 18,3% | 18,9% |
*ggf. erhöht sich der Prozentsatz durch den individuellen Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse
Rechenbeispiel zum Verständnis der Berechnung Ihres KSK-Beitrages:
Sie schätzen Ihren Gewinn im Folgejahr auf €30.000. Dieser Gewinn verteilt sich auf 12 Monate. Ihr monatlicher Gewinn läge dann bei €2.500. Haben Sie mindestens ein Kind, wäre Ihr KSK-Beitragssatz 18,125 %. Daraus ergibt sich nach kaufmännischer Rundung ab dem Januar des Folgejahres ein monatlicher KSK-Beitrag in Höhe von €453,13 für Ihre Künstlersozialversicherung.
Bei einem Jahreseinkommen von
3.900 € und weniger ist ein einheitlicher
monatlicher Mindestbeitrag zu zahlen. Die Unterschreitung dieser Geringfügigkeitsgrenze wird allerdings nur bei Berufsanfängern toleriert, also innerhalb der ersten zwei Jahre der Selbständigkeit. Im weiteren Berufsleben darf diese Grenze höchstens zwei Mal innerhalb von sechs Jahren unterschritten werden. Andernfalls droht der
Ausschluss aus der Künstlersozialversicherung.
KSK Mindestbeitrag 2024 | mit Kind | ohne Kind |
---|---|---|
Rentenversicherung | 30,23 € | 30,23 € |
Krankenversicherung* | 41,01 € | 41,01 € |
Pflegeversicherung | 10,02 € | 13,55 € |
KSK Mindestbeitrag GESAMT | 81,26 € | 84,79 € |
*ggf. erhöht sich der Prozentsatz durch den individuellen Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse
Aufgrund der Corona-Pandemie hat der Bundestag eine Ausnahmeregelung beschlossen und § 3 KSVG, der das Mindesteinkommen regelt, in Absatz 3 ergänzt:
„Ein Unterschreiten der Grenze in den Jahren 2020 bis 2022 bleibt dabei unberücksichtigt.“
Wegen coronabedingten Einnahmeeinbußen wird also niemand von der Künstlersozialkasse ausgeschlossen werden können.
Die maximale Höhe des KSK-Beitrages ist nach oben hin gedeckelt. Diese
Deckelung des KSK-Beitrags funktioniert über eine definierte Grenze des Einkommens, das höchstens zur Berechnung des Beitrages herangezogen werden darf. Ab dieser Einkommenshöhe steigt der KSK-Beitrag für Sie nicht mehr. Das ist die
Beitragsbemessungsgrenze, die jährlich neu festgelegt wird. Einkommen, das darüber liegt, ist für die Berechnung des KSK-Beitrages nicht mehr von Bedeutung und erhöht Ihren monatlichen Beitrag zur Künstlersozialkasse nicht weiter. Die Beitragsbemessungsgrenzen sind allerdings für die einzelnen Bausteine der Künstlersozialversicherung
unterschiedlich und sie unterscheiden sich bei dem Baustein Rentenversicherung auch noch einmal leicht
zwischen den Regionen Ost & West.
Beitragsbemessungsgrenzen Jahreseinkommen 2024 | Ost | West |
---|---|---|
Rentenversicherung | 89.400 € | 90.600 € |
Kranken- und Pflegeversicherung | 62.100 € | 62.100 € |
Übersteigt Ihr Einkommen die oben angegebenen Werte, dann fließt alles über dieser Grenze nicht mehr in die anteilige Berechnung des jeweiligen Versicherungsbausteines Ihrer Sozialversicherung mit ein.
Aus den
Beitragsbemessungsgrenzen für das jährliche Einkommen in Verbindung
mit den aktuell gültigen Beitragssätzen für die Sozialversicherung ergeben sich so die nachfolgenden Werte für den monatlichen
KSK-Höchstbetrag. Hierbei finden ebenfalls die unterschiedlichen prozentualen Sätze für die Regionen Ost und West sowie für Versicherte mit und ohne Kindern Berücksichtigung:
KSK Höchstbeitrag 2024 | Ost | West |
---|---|---|
Rentenversicherung | 692,85 € | 702,15 € |
Krankenversicherung* | 377,78 € | 377,78 € |
Pflegeversicherung ohne Kind | 119,02 € | 119,02 € |
Pflegeversicherung mit Kind | 87,98 € | 87,98 € |
KSK Höchstbeitrag GESAMT | 1.277,63 € | 1.286,93 € |
*ggf. erhöht sich der Prozentsatz durch den individuellen Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse
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