Freie Wildbahn e. V.
22. April 2008

In der freien Wildbahn ...

... ist Unterstützung gefragt. Künstlersozialkasse ist Thema Nr. 1

Internet-Beratungsangebot für Selbständige wird gemeinnütziger Verein

„Freie Wildbahn“, das internetgestützte Beratungsangebot für selbständige Medienprofis und Existenzgründer, arbeitet ab sofort als Verein. Im „Freie Wildbahn e.V.“ werden weiterhin erstklassige Experten informieren und beraten. Existenzgründer, freie Künstler, Journalisten, Publizisten und weitere Medienberufler nutzen seit Jahren den Service der Beratung und Maklerdienste.


„Wer sich in der freien Wildbahn aufhält, braucht Unterstützung“, so Detlef Husemann von Freie Wildbahn. „Die Veränderungen in der Sozialpolitik und insbesondere rund um die Künstlersozialkasse haben den Beratungsbedarf enorm ansteigen lassen.“ Daher soll dieser Service ausgebaut werden und für alle Interessierte offen stehen. Ab Anfang September ist das Internet-Portal des Vereins online. Dort gibt es News, Infos und Expertenrat von Mitgliedern (Steuerberatern, Rechtsanwälten) in Sachen Künstlersozialkasse, Sozialversicherungsstatus, Existenzgründung, Steuern, Musterverträge, Druckvorlagen, und vielen weiteren interessanten Themen. Für den Verein und seine Mitglieder stehen bei verschiedenen Versicherern Gruppen-, Rahmen- und Kollektivverträge zur Verfügung, die erhebliche Prämieneinsparungen mit sich bringen. Der Freie Wildbahn-Maklerdienst wird auf Wunsch entsprechend den neuesten EU-Richtlinien die Versorgungssituation ermitteln und optimieren.

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Die faire Bezahlung von Künstlerinnen und Künstlern ist ein zentrales kulturpolitisches Anliegen der Landesregierung Nordrhein-Westfalens. Deshalb gelten seit August in den Programmen „Kultur und Schule“ und „Künstlerinnen und Künstler in die Kita“ Honoraruntergrenzen, ab Januar 2026 für alle Programme, die mit Landesmitteln gefördert werden.
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Am 10. November 2022 fällt das Bundessozialgericht (BSG) eine überraschende Entscheidung zu Gunsten einer bereits früher nach dem KSVG Versicherten gegen den Bescheid der Künstlersozialkasse (KSK) . Eine frühere Befreiung von der Krankenversicherungspflicht sei nicht unbegrenzt wirksam, wenn selbstständige Künstler und Publizisten bei einer Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit erneut der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungspflicht unterliegen.
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