Freie Wildbahn e. V.
22. März 2025

Bessere Bezahlung und Absicherung bei temporär ausbleibenden Engagements für freie Künstler:innen

Die faire Bezahlung von Künstlerinnen und Künstlern ist ein zentrales kulturpolitisches Anliegen der Landesregierung Nordrhein-Westfalens. Deshalb gelten seit August in den Programmen „Kultur und Schule“ und „Künstlerinnen und Künstler in die Kita“ Honoraruntergrenzen, ab Januar 2026 für alle Programme, die mit Landesmitteln gefördert werden.

Was ist bei temporärer Erwerbslosikeit?

Ebenso wichtig wie die faire Bezahlung ist die soziale Absicherung der Künstlerinnen und Künstler bei (temporärer) Erwerbslosigkeit. Auf Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen wird sich deshalb der Bundesrat in seiner Sitzung am Freitag, 22. November 2024, mit einem Antrag zur Erweiterung der Künstlersozialkasse (KSK) beschäftigen. Bereits in der Sitzung vom 11. Oktober 2023 hatte sich die Kultusministerkonferenz darauf verständigt, für die Absicherung von Lücken in der Erwerbsbiografie von selbstständigen Künstlerinnen und Künstlern eine Lösung zu finden.

Kultusministerin fordert Abhilfe

Kulturministerin Ina Brandes: „Künstlerinnen und Künstler leisten für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft einen unschätzbaren Wert – und der hat seinen Preis. Und es soll ein fairer Preis sein. Viel zu oft fallen freischaffende Künstlerinnen und Künstler in Phasen ohne Beschäftigung durch unser sonst so enges Netz der sozialen Absicherung. Deshalb brauchen wir eine Erweiterung der Künstlersozialversicherung, die die Versorgungslücke zwischen zwei Engagements schließt. Davon profitieren die Künstler und alle, die hochwertige Kunst und Kultur erleben wollen.“

Freie Künstlerinnen und Künstler haben häufig kaum die Möglichkeit, Rücklagen zu bilden, um Phasen ohne Engagements zu überbrücken. Als Solo-Selbstständige sind sie in diesen Zeiten in der Regel ohne Einkommen künstlerisch tätig, weil sie sich zum Beispiel auf Vorsprechen, Präsentationen, Vortanzen vorbereiten müssen.

Experte schlägt weitere Säule der Künstlersozialkasse vor

In einem von Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegebenem Gutachten schlägt Arbeitsrechtler Prof. Dr. Daniel Ulber (Universität Halle-Wittenberg) vor, eine weitere Säule in der Künstlersozialversicherung einzuführen, um diese Versorgungslücke für freischaffende Künstlerinnen und Künstler zu schließen. Wie bei den bisherigen Säulen der Künstlersozialversicherung sieht das Gutachten ein beitragsfinanziertes System vor, in das Künstlerinnen und Künstler, der Bund sowie die Verwerter künstlerischer und publizistischer Leistungen über die Künstlersozialabgabe einzahlen. Vorgeschlagen werden nach Einkommen gestaffelte Beiträge sowie klare Regeln wie etwa eine Wartezeit vor dem erstmaligen Bezug oder eine Bemessung des Anspruchs an der Höhe vorheriger Einzahlungen.

Bundesrat liegt Entschliessungsantrag der Länder vor

Der Entschließungsantrag sieht ein klares Bekenntnis des Bundesrates zur Absicherung von selbständigen Künstlerinnen und Künstlern über eine weitere Säule in der Künstlersozialkasse vor. Der Bundesrat soll die Bundesregierung auffordern, eine Absicherung von Lücken in der Erwerbsbiographie von Künstlerinnen und Künstlern zu schaffen.


Nordrhein-Westfalen zeigt mit dieser Initiative, wie wichtig Kunst und Kultur sind. Der Vorschlag könnte viele Künstler:innen besser absichern und gleichzeitig die kulturelle Vielfalt für alle stärken. Damit sendet das Land ein starkes Signal an andere Bundesländer und Kulturförderprogramme.

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