Freie Wildbahn e. V.
21. Mai 2008

Künstlersozialkasse: Prüfung in Betrieben

Das KSVG (Künstlersozialversicherungsgesetz) wurde 2007 dahingehend erneuert, dass in großem Umfang deutsche Firmen auf ihre Abgabepflicht geprüft werden. Nach einer Anfrage bei über 70.000 Betrieben stellten Rentenversicherung und Künstlersozialkasse für 5.384 Firmen diese Zahlungspflicht (an die Künstlersozialkasse) fest.


Bis zum Jahre 2010 sollen weitere 280.000 Firmen angeschrieben werden. Für den Fall, dass eine eindeutige Klärung der Abgabepflichtigkeit auf schriftlichem Wege nicht erfolgen kann, werden die betreffenden Betriebe ein Jahr später von Prüfern der Rentenversicherung genauer durchleuchtet.

Zahlungspflichtige Firmen werdern besser erfasst

Nach Aussage der Bundesregierung soll mittels dieser und anderer Maßnahmen die Künstlersozialkasse gestärkt werden. Dies sei insbesondere durch zwei Punkte gewährleistet: Zum einen seien nun bisher säumige aber de facto zahlungspflichtige Firmen erfasst, also Verwerter künstlerischer und publizistischer Werke und Leistungen. Zum anderen sei das Prüfverfahren konkretisiert worden, durch das Antragsteller in die Künstlersozialkasse aufgenommen werden können.


Da sich jeder Unternehmer problemlos z.B. bei der IHK oder der Künstlersozialkasse über eine eventuelle Abgabepflicht erkundigen kann und aus Rücksicht auf mögliche Benachteiligungen, schreibt die Bundesregierung Künstlern und Publizisten ausdrücklich nicht vor, die Abgabepflicht in Rechnungen oder Angeboten zu deklarieren. Quelle: Deutscher Bundestag Die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse darf nicht zur Selektion bei der Auftragsvergabe führen.

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