Freie Wildbahn e. V.
Apr. 08, 2009

Alternative zur gesetzlichen Rente

Beratungsdienst „Freie Wildbahn“ bietet Vorsorge-Check und individuelle Lösungen.

Zusatz zur Künstlersozialkasse

Die Rentenhöhe der gesetzlichen Rentenversicherung für Neu-Rentner ist im Vergleich zum Jahr 2000 um bis zu 14.5 Prozent gefallen. Die aktuelle Immobilienkrise in den USA verunsichert Anleger und vor allem auch das gerade wieder gefundene Vertrauen in fondsgebundene Altersvorsorgeprodukte zusätzlich.


Der Beratungsdienst für Selbständige „Freie Wildbahn“ bietet individuelle Alternativen. Ein Altersvorsorge-Check zeigt dem Kunden zunächst die tatsächliche Versorgungslücke auf. Dieser Service ist mittels einer auszufüllenden PDF-Datei völlig unkompliziert abzuwickeln. Die Datei ist unter vorsorge@freie-wildbahn.de anzufordern. In schriftlicher und grafischer Form erhält der Kunde eine leicht verständliche Darstellung über Versorgungssituation, Versorgungslücke, Vor- und Nachteile von unterschiedlichen Vorsorgeprodukten und die angedachten Lösungen.

Sonderkondition für Freie Wildbahn e.V.

Die weltweit agierende AXA-Gruppe hat zum Beispiel ein Produkt entwickelt, welches genau der geschilderten Situation Rechnung trägt und wiederholt ausgezeichnet wurde. Für die Mitglieder des Freie Wildbahn e.V. wurde ein Kollektivvertrag vereinbart, der den Produktvergleich zusätzlich zu Gunsten des AXA-Produktes verbessert.

Erst kürzlich ist TwinStar, die im vergangenen Jahr von der AXA Deutschland eingeführte Altersvorsorgelösung, mit dem Life Pensions Award 2007 als die Innovation des Jahres ausgezeichnet worden. Mit der Preisvergabe erkannte die Jury vor allem an, dass es mit TwinStar erstmals gelungen ist, zwei bisher scheinbar unvereinbare Anforderungen an ein Altersvorsorgeprodukt miteinander zu verbinden: eine der höchsten Garantien mit einer gleichzeitigen Top-Rendite. Neben den Kundenwünschen stand bei der Entwicklung von TwinStar auch ein langjähriges Erfolgsprodukt der AXA aus den USA Pate, der im Jahr 1997 eingeführte Accumulator.


Fabian Rupprecht, Leiter des Vorsorge- produktmanagements bei der AXA Deutschland: „Wir haben ganz klar vom Know-how der AXA Gruppe profitiert. Die Entwicklung und Einführung von TwinStar mit seinen Garantien war nur möglich, weil wir international über ein exzellentes Risiko-management verfügen. Damit können wir die eingesetzten Mittel durch entsprechende Kapital-anlagetechniken und Strategien effizient absichern - mit deutlichen Vorteilen für unsere Kunden.“



Mit einem Absatz von bisher mehr als 70.000 Policen ist der TwinStar in Deutschland bereits sehr erfolgreich. Inzwischen hat die AXA Gruppe das Produkt auch in Spanien, Italien und Belgien eingeführt.

Letzte News

von Detlef Husemann 27 Aug., 2023
Der Prozentsatz zur Künstlersozialabgabe wird durch die Verordnung geregelt. Einnahmen und Ausgaben ergeben daher die Abgabenlast. Zusätzlich steuert der Bund noch einen Zuschuss bei.
05 Dez., 2022
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Dezember 2022 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz – 8. SGB IV-ÄndG) beschlossen. Sofern das Gesetzgebungsverfahren ordnungsgemäß abgeschlossen wird, ist zu erwarten, dass das Gesetz zum 01.01.2023 in Kraft treten wird. Dieses umfasst auch weitreichende Änderungen am Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) , die wir Ihnen hier in aller Kürze darstellen möchten. Zu beachten hierbei ist, dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und auch eventuelle weitere Änderungen nicht ausgeschlossen werden können. Die angestrebten Änderungen dürfen also noch nicht als „bare Münze“ verstanden werden. Dennoch möchten wir Ihnen hier bereits einen Überblick über die wichtigsten geplanten Änderungen geben:
03 Okt., 2022
Die Künstlersozialabgabe steigt ab 2023 auf 5 Prozent . Zuvor hatte sich der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung seit 2018 stabil bei 4,2 Prozent gehalten. Das wird sich ab 2023 ändern - dann steigt der Satz erstmals seit 5 Jahren wieder um satte 0,8 Prozentpunkte auf insgesamt 5 Prozent. Dies geht aus der Verordnung der Künstlersozialabgabe 2023 hervor.
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