Freie Wildbahn e. V.
Okt. 21, 2008

Künstlersozialkasse wird nicht abgeschafft!

Neulich im Bundesrat 1. die Künstlersozialkasse wurde nicht abgeschafft. Die Frage die bleibt, wie konnte es überhaupt zu dieser Diskussion kommen? Die dringend erforderliche Novellierung des Künstlersozialversicherungsgesetzes wurde nach den Buchstaben des Gesetzes umgesetzt ohne die schlechte Informationslage um dieses Thema vorher grundlegend zu verbessern.


Die ungenügende Kommunikation der Sachverhalte zur sozialen Sicherung von Freiberuflern der Medien-, Kunst- und Kulturszene war schon immer problematisch und hat zur finanziellen und bürokratischen Überforderung der kleinen Behörde in Wilhelmshaven geführt. Festanstellungen für Medienberufler wurden seit Mitte der 90iger Jahre immer seltener angeboten, da man den auf die freie Wildbahn entlassenen Mitarbeiter ja gut und günstig bei der Künstlersozialkasse abgesichert wusste.

Die Finanzierung der Künstlersozialkasse

In den Beratungen der letzten 10 Jahre wurde zwar immer wieder gefragt, wie sich die Künstlersozialkasse denn wohl finanziere. Aber wirklich hören wollten es dann doch die Wenigsten. Versicherte nahmen diese Lösung gerne an und dem Auftraggeber, nicht selten der frühere Arbeitgeber, war es nicht bekannt, wie denn die Künstlersozialversicherung finanziert wurde. Der frühere Arbeitnehmer stellte jetzt keinen sozialversicherungstechnischen Kostenfaktor mehr dar. Bis auf die nicht kommunizierte Künstlersozialabgabe.

Es mangelt an Kommunikation in vielen Unternehmen

Wenn heute Vertreter der Wirtschaft erklären: "Es ist nicht Aufgabe des Unternehmers, über eine Zwangsabgabe die Alterssicherung eines beauftragten Künstlers mit zu finanzieren" oder "dass die Künstlersozialversicherung abgeschafft oder zumindest unternehmerfreundlich reformiert wird“, ist dies lediglich das Ergebnis mangelnder Kommunikation. Wenn Freiberufler selber Internetforen gründen, deren Bestreben es ist Stimmung gegen die Künstlersozialkasse zu machen, stellt sich zunächst wirklich die Frage ob die Künstlersozialkasse die allheilbringende soziale Absicherung für die Medien-, Kunst und Kulturberufler ist.


Die Antwort lautet: Ja, aber nicht generell, aber für sehr viele Ratsuchende, die sich bei uns melden sehr wohl die einzige Lösung um überhapt eine künslerische/publizistische Laufbahn einzuschlagen. Einkommen unter € 10.000.- p.a. sind hier keine Seltenheit. Der jetzt aufgekommene Unmut der Wirtschaft ist damit zu erklären, dass Auftraggeber, die die seit 1988 geforderte Künstlersozialabgabe für Eigenwerber schlichtweg übersehen und damit die Abgabe ständig in die Höhe getrieben haben schlussendlich auch dazu beigetragen haben, dass die Künstlersozialkasse mit Hilfe der Deutschen Rentenversicherung nun die ihr zustehenden und vorenthaltenen Abgaben in der gleichen unpersönlichen Form einfordert, wie sie seit Jahren potentiellen Versicherten per unverständlichem Bescheid erklärt, warum sie denn nicht in diesen doch so ersehnten Schutz der Künstlersozialkasse gelangen.

Künstlersozialabgabe, ein unbekannter Kostenfaktor - Vorteile werden nicht in Betracht gezogen

Das Kind ist zwar schon in den besagten Brunnen gefallen, aber es ist dringend angezeigt, dass hier nicht nur ein Gesetz durchgeführt wird, sondern die Mechanismen ebenso wie die Vorteile der Abgabe auch der Wirtschaft dargelegt werden. Die Wirtschaft sieht die Abgabe lediglich als bisher unbekannten Kostenfaktor, den es zu eliminieren gilt anstatt zu erkennen, dass gerade die freien Kreativen unseres Landes die Wirtschaft weiter bringen, da eben gerade die Freien die Chance nutzen können von Außen, in Unternehmensbereiche, Produktentwicklung, Werbestrategien hineinzusehen und Konzepte entwerfen, die der betriebsblinde Angestellte wohlmöglich nicht mehr erkennt. Das Engagement dieses Freiberuflers kostet die Wirtschaft nur temporär ein Honorar plus die inzwischen wieder auf dem Rückweg befindliche Abgabe von 4,4% ab 2009. Die weiteren sozialen Abgaben, die etwa für einen Angestellten zu erbringen sind wie Urlaub, Lohnfortzahlung, Abfindung, Kündigungsschutz etc. stellen doch einen wesentlich höheren Kostenfaktor dar.

Agenturen vergeben Aufträge einfach nur noch an eine GmbH. Ein Irrglaube!

Diverse Agenturen werben zwischenzeitlich damit, dass durch deren Beauftragung keine Abgabe an die Künstlersozialkasse für das werbende Unternehmen anfällt, da man als GmbH auftritt. In den Abteilungen der werbenden Unternehmen werden daher einfach Anweisungen ausgegeben, dass Aufträge nur noch an eine GmbH zu vergeben sind. Der Irrglaube diese Abgabe zu Umgehen, indem nun nur noch GmbH's beauftragt werden, führt doch nur zur Verlagerung der Abgabe in diese GmbH. Sollte diese GmbH die Abgabe nicht bereits im Endbetrag kalkuliert haben, geht diese zu Lasten des Ertrags oder der Honorare der Freien. Somit werden die Honorare zwangsläufig gesenkt, der Freie trotz KSK-Abgabe wieder interessant für das werbende Unternehmen und die Agentur überflüssig. Hier ist die Solidarität der Freien, der Agenturen, aber auch der Verwerter gefragt, da dann die Abgabe schon bald wieder in den Bereich von 2-3% gelangen wird. Die Künstlersozialkasse ist eine sozialpolitische Errungenschaft, die nicht durch kurzfristiges kaufmännisches Kalkül ins Abseits gedrängt werden darf.

Letzte News

von Detlef Husemann 27 Aug., 2023
Der Prozentsatz zur Künstlersozialabgabe wird durch die Verordnung geregelt. Einnahmen und Ausgaben ergeben daher die Abgabenlast. Zusätzlich steuert der Bund noch einen Zuschuss bei.
05 Dez., 2022
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Dezember 2022 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz – 8. SGB IV-ÄndG) beschlossen. Sofern das Gesetzgebungsverfahren ordnungsgemäß abgeschlossen wird, ist zu erwarten, dass das Gesetz zum 01.01.2023 in Kraft treten wird. Dieses umfasst auch weitreichende Änderungen am Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) , die wir Ihnen hier in aller Kürze darstellen möchten. Zu beachten hierbei ist, dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und auch eventuelle weitere Änderungen nicht ausgeschlossen werden können. Die angestrebten Änderungen dürfen also noch nicht als „bare Münze“ verstanden werden. Dennoch möchten wir Ihnen hier bereits einen Überblick über die wichtigsten geplanten Änderungen geben:
03 Okt., 2022
Die Künstlersozialabgabe steigt ab 2023 auf 5 Prozent . Zuvor hatte sich der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung seit 2018 stabil bei 4,2 Prozent gehalten. Das wird sich ab 2023 ändern - dann steigt der Satz erstmals seit 5 Jahren wieder um satte 0,8 Prozentpunkte auf insgesamt 5 Prozent. Dies geht aus der Verordnung der Künstlersozialabgabe 2023 hervor.
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