Freie Wildbahn e. V.
3. September 2024

Veränderungen bei der Künstlersozialkasse - Auswirkungen in der Praxis

Zum 1. Januar 2023 traten wesentliche Änderungen im Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) in Kraft. In diesem Artikel beleuchten wir, wie sich diese Neuerungen auf die Verwaltungspraxis auswirken und welche Konsequenzen sie für bestehende und zukünftige Versicherte haben.

Welche Veränderungen gab es?

Bereits im Dezember 2022 haben wir auf folgende Änderungen hingewiesen, die ab dem 1. Januar 2023 gelten: Artikel vom 05.12.2022.


  1. Erhöhung der "Hinzuverdienstgrenze" für selbstständige nichtkünstlerische Tätigkeiten: Selbstständige können nun höhere Einkünfte aus nichtkünstlerischen Tätigkeiten erzielen, ohne den Versicherungsschutz über die Künstlersozialkasse (KSK) zu verlieren.
  2. Berufsanfänger*innen und private Krankenversicherung: Berufsanfänger*innen haben die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln und später wieder zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zurückzukehren.
  3. Beitragszuschuss für ehemals von der Krankenversicherungspflicht befreite Versicherte: Versicherte, die zuvor von der Krankenversicherungspflicht befreit waren, können nun wieder einen Zuschuss zur freiwilligen GKV erhalten.
  4. Erweiterte Prüfkompetenzen der Künstlersozialkasse: Die KSK hat erweiterte Befugnisse, um die Einhaltung der Beitragspflichten zu überprüfen.
  5. Erlass der KSK-Abgabe bei einmaliger Beauftragung für Öffentlichkeitsarbeit: Unter bestimmten Bedingungen entfällt die Abgabepflicht bei einmaligen Aufträgen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit.


Erste Erfahrungen zu den Punkten 1 bis 3 und zu der Verwaltungspraxis gibt es nun. Zu den Punkten 4 und 5 liegen uns bisher keine konkreten Erkenntnisse vor, wir werden aber noch zu gegebener Zeit dazu berichten.

Wie sichere ich meinen Lebensunterhalt und ich bleibe KSK-Mitglied?

Wenn Sie einen wesentlichen Teil Ihres Einkommens aus nichtkünstlerischen Tätigkeiten erzielen, sollten Sie das sogenannte "Überwiegensprinzip" kennen, um weiterhin über die KSK versichert zu bleiben. zum Artikel

Ich möchte mich als Berufsanfänger*in privat versichern

Berufsanfänger*innen, die sich für eine private Krankenversicherung entscheiden, sollten genau prüfen, unter welchen Bedingungen ein späterer Wechsel zurück zur GKV möglich ist oder sogar zwingend stattfinden wird. zum Artikel

Zuschuss freiwillig Versicherter mit KV/PV-Befreiung bei der KSK

Seit dem 1. Januar 2023 haben ehemals von der Krankenversicherungspflicht befreite Versicherte Anspruch auf einen Zuschuss zur freiwilligen GKV. Viele sind sich dieser neuen Möglichkeit jedoch noch nicht bewusst. zum Artikel

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von Detlef Husemann 3. Februar 2025
Am 10. November 2022 fällt das Bundessozialgericht (BSG) eine überraschende Entscheidung zu Gunsten einer bereits früher nach dem KSVG Versicherten gegen den Bescheid der Künstlersozialkasse (KSK) . Eine frühere Befreiung von der Krankenversicherungspflicht sei nicht unbegrenzt wirksam, wenn selbstständige Künstler und Publizisten bei einer Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit erneut der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungspflicht unterliegen.
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