Zum 1. Januar 2023 traten wesentliche Änderungen im Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) in Kraft. In diesem Artikel beleuchten wir, wie sich diese Neuerungen auf die Verwaltungspraxis auswirken und welche Konsequenzen sie für bestehende und zukünftige Versicherte haben.
Bereits im Dezember 2022 haben wir auf folgende Änderungen hingewiesen, die ab dem 1. Januar 2023 gelten: Artikel vom 05.12.2022.
Erste Erfahrungen zu den Punkten 1 bis 3 und zu der Verwaltungspraxis gibt es nun. Zu den Punkten 4 und 5 liegen uns bisher keine konkreten Erkenntnisse vor, wir werden aber noch zu gegebener Zeit dazu berichten.
Wie sichere ich meinen Lebensunterhalt und ich bleibe KSK-Mitglied?
Wenn Sie einen wesentlichen Teil Ihres Einkommens aus nichtkünstlerischen Tätigkeiten erzielen, sollten Sie das sogenannte "Überwiegensprinzip" kennen, um weiterhin über die KSK versichert zu bleiben. zum Artikel
Ich möchte mich als Berufsanfänger*in privat versichern
Berufsanfänger*innen, die sich für eine private Krankenversicherung entscheiden, sollten genau prüfen, unter welchen Bedingungen ein späterer Wechsel zurück zur GKV möglich ist oder sogar zwingend stattfinden wird. zum Artikel
Seit dem 1. Januar 2023 haben ehemals von der Krankenversicherungspflicht befreite Versicherte Anspruch auf einen Zuschuss zur freiwilligen GKV. Viele sind sich dieser neuen Möglichkeit jedoch noch nicht bewusst. zum Artikel
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