Freie Wildbahn e. V.
März 09, 2020

Alles zum Elterngeld für werdende Eltern – damit kein Geld verschenkt wird

Wichtig für werdende Eltern – damit kein Geld verschenkt wird

In der Zeit vor der Geburt des ersten Kindes gibt es viel zu Organisieren. Natürlich stehen viele werdende Eltern deshalb in den Monaten vor der Geburt des Kindes unter Strom. Man sollte sich deshalb frühzeitig über das Thema Elterngeld Gedanken machen, denn umso höher das Nettogehalt in den Monaten vor der Geburt – desto höher das spätere Elterngeld.

Mutterschaftsgeld und Mutterschutz

Sobald werdende Mütter Ihren Arbeitgeber von der Schwangerschaft erzählen, haben Sie besondere Rechte, denn dann können z.B. schwerer gekündigt werden. In den Mutterschutz gehen werdende Mütter ab sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. In diesem Zeitraum ändert sich die Vergütung nicht. Denn, einen Teil bekommt Sie von Ihrem Arbeitgeber und den Anderen von Ihrer Krankenversicherung.

Elterngeld und Elternzeit

Nach dem Mutterschutz geht es in der Regel nahtlos in die Elternzeit über. Der Antrag auf das Elterngeld ist bei der zuständigen Elterngeldstelle zu stellen. In vielen Bundesländern kann an den Antrag erst stellen kann sobald das Kind da ist – Da das Elterngeld maximal drei Monate rückwirkend gezahlt wird – sollte man sich mit dem Antrag nach der Geburt beeilen. Am besten man legt sich die wichtigsten Dokumente schon vor der Geburt bereit. Eltern in Spe sollten sich genau überlegen wer, wie viele Monate zu Hause bleibt. Grundsätzlich gilt: Beide Elternteile können bei jedem Kind gleichzeitig oder nacheinander bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen. Das müssen sie nicht am Stück tun. Es ist auch möglich zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes nochmal einige Monate Elternzeit zu nehmen. Beachte: der Antrag auf Elternzeit ist beim Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor beginn vorzulegen.

Berechnung des Elterngeldes

Zur Berechnung des Elterngeldes wird, das durchschnittlich erzielte monatliche Einkommen der letzten 12 Monate herangezogen. Hiervon sind 67 Prozent Elterngeld. Wer besonders geringe oder hohe Einkünfte erzielt muss eine Besonderheit beachten: Es gibt nämlich mindestens 300,00 EUR aber maximal 1.800,00 EUR pro Monat. Das Basis-Elterngeld gibt es für 14 Monate, wenn beide Partner je mindestens zwei Monate zu Hause bleiben.



Manchmal kann es für verheiratete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sogar von Vorteil sein die Steuerklassen zu wechseln. Den wenn der Ehegatte, der mehr Elternzeit nehmen soll – die bessere Steuerklasse hat – gibt es mehr Elterngeld. Wichtig ist hierbei nur, dass man mindestens 7 Monate vor der Geburt diesen Wechsel durchführt – da die Steuerklasse berücksichtigt wird, die zum größten Teil in Anspruch genommen wurde.

Elterngeld Plus

Wenn sich die Eltern, die Elternzeit teilen möchten und in Teilzeit weiterarbeiten – gibt es eine Alternative – Das Elterngeld Plus – 


Dieses kann in Anspruch genommen werden, wenn man nach der Elternzeit nicht wieder sofort Vollzeit arbeiten möchte. Da das Elterngeld Plus für bis zu 28 Monate beantragt werden kann, erhält man monatlich höchstens die Hälfte des Elterngelds.



Für Eltern die zeitweise gleichzeitig das Kind erziehen möchten, gibt es jeweils vier Partnerschaftsbonusmonate, diese werden in Form von Elterngeldplus gewährt. Voraussetzung ist: die Eltern müssen gleichzeitig in vier aufeinander folgenden Lebensmonaten im Umfang von 25 bis 30 Wochenstunden arbeiten.


Was sich jetzt genau für wen Lohnt und wie man den Elterngeldantrag am besten ausfüllt, um das Beste aus dem Elterngeld rauszuholen – können Sie mit unserer Steuerabteilung besprechen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

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