Freie Wildbahn e. V.
Nov. 08, 2009

Was ist die Künstlersozialkasse?

Die Künstlersozialkasse oder Künstlersozialversicherung ist eine bedeutende sozial- und kulturpolitische Errungenschaft, die 1982 auf den Weg gebracht wurde. Mittlerweile genießen über 110.000 Künstler und Publizisten Versicherungsschutz über die KSK, und ihre Zahl nimmt jährlich um rd. 5 % weiter zu.


Die Künstlersozialversicherung ist Ausdruck der Solidarität zwischen den Künstlern, Publizisten und ihren Verwertern in unserem Sozialstaat. Sie ist darüber hinaus ein wichtiges Element unserer Kulturpolitik. Künstler und Publizisten können ihrer gestaltenden und schöpferischen Aufgabe besser gerecht werden, wenn die Gesellschaft auch für sie Verantwortung zeigt. Dazu gehört gerade für diesen besonders sensiblen Personenkreis die soziale Sicherheit. Hier leistet sie einen wichtigen Beitrag, indem sie Schutz bietet vor den elementaren Lebensrisiken Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Alter. Sie ist aus unserer Sozialordnung nicht mehr wegzudenken. Soweit der Grundgedanke der Sozialpolitik.

Das Aufnahmeverfahren bei der Künstlersozialkasse erweist sich oftmals als schwierig

Die Realität zeigt leider immer wieder, dass gerade dieser sensible Personenkreis mit dem Aufnahmeverfahren in die Künstlersozialkasse so seine Schwierigkeiten hat. Sei es die Definition von eigenschöpferischer künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit bzw. die unterschiedlichen Sichtweisen der Antragsteller und der Behörde oder der rein formale Weg, der bis zu 12 Monate und mehr andauern kann. Die Einhaltung von Formalien und Fristen entscheidet nicht selten über Beitragseinsparungen von € 2000.- bis € 3000 .- einmalig und € 100.- bis € 200.- monatlich. Der Versicherte kommt aus Unwissenheit häufig aber nicht in den Genuss dieser Vorteile. Das sind Beträge, die gerade Existenzgründern, die sich mit der Selbständigkeit und den damit verbundenen unternehmerischen Grundsätzen auseinandersetzen müssen, schon erhebliche Löcher ins Finanzkonzept reißen. 2007 wurde die Praxis zu wahrheitsgemässen Angabe von Einkünften gegenüber der Künstlersozialkasse verschärft, und immer häufiger werden neben der reinen Abfrage des voraussichtlichen Einkommens der Versicherten auch die Steuerbescheide der letzten vier Jahre angefordert.

Künstlersozalabgabe: Unsinnige Fehlinterpretation bei den Auftraggebern

Schlimmer aber noch trifft die unsinnige Fehlinterpretation der Auftraggeber die jetzt verschärfte Eintreibung der KSK-Abgabe. Deren Lobbyisten fordern gleich mal die Abschaffung der Künstlersozialkasse. Auftraggeber gehen her und reden den Freien ein, dass man ihretwegen jetzt mehr Kosten habe und die Aufträge nur noch an eine GmbH vegebe, da dann keine Abgabe zu leisten sei. Wir erhalten Anrufe von Freien, deren Auftraggeber einfach die Abgabe (seit 01.01.08 = 4,9%) vom Honorar abziehen. Begründet ist dieses Missverständnis wie so oft in der schlechten Kommunikation des Sachverhaltes um die Künstlersozialabgabe, die bereits seit 01.01.1983 (bei Eigenwerbung betreibenden Unternehmen seit 1988) abzuführen ist. Wir registrieren nur heftige Beschwerden, Anti-Künstlersozialkassen Portale auf beiden Seiten: Versicherte, nicht Versicherte und Unternehmen argumentieren mit der betriebswirtschaftlichen "Brille" und übersehen dabei, dass es sich bei der Künstlersozialabgabe nicht um eine personenbezogene Sozialabgabe, sondern um eine Solidarabgabe zur Finanzierung der besonderen Förderung der Versicherten der Künstlersozialkasse handelt. Die Abgabe muss daher auch generell erhoben werden, um den Versicherten der Künstlersozialkasse bei der Auftragsvergabe nicht zu benachteiligen. Wer die Aufträge an eine GmbH vergibt, wird die Abgabe in der Kalkulation der GmbH wiederfinden, da ansonsten die GmbH diese Abgabe aus ihrem Gewinn finanzieren müsste.

Freie Wildbahn e.V. hilt Ihnen bei der Antragestellung und betreut Sie ganzheitlich in der Künstersozialkasse

Seit vielen Jahren beschäftigen wir uns mit der Betreuung und Beratung von Freien Künstlern, Publizisten, Journalisten und Medienschaffenden bei der Gestaltung des sozialen Netzes unter Einbeziehung der Künstlersozialkasse, den entsprechenden Verwertungsgesellschaften, und Fördermitteln. Existenzgründer und Medienprofis nehmen unsere professionelle Hilfe immer häufiger in Anspruch, damit die eigentliche Profession nicht unter langweiligem Papierkram leidet. Oder lernen Sie den gemeinützigen Verein Freie Wildbahn e.V. kennen. Nehmen Sie kostenlos und unverbindlich Kontakt auf. Für Mitglieder des Vereins führt der Autor kostenlose Beratung zur Künstlersozialkasse durch. Dies ist eine kostenfreie Publikation von Freie Wildbahn. (c) 2008 by Detlef Husemann – Freie Wildbahn (D)

Letzte News

von Detlef Husemann 27 Aug., 2023
Der Prozentsatz zur Künstlersozialabgabe wird durch die Verordnung geregelt. Einnahmen und Ausgaben ergeben daher die Abgabenlast. Zusätzlich steuert der Bund noch einen Zuschuss bei.
05 Dez., 2022
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Dezember 2022 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz – 8. SGB IV-ÄndG) beschlossen. Sofern das Gesetzgebungsverfahren ordnungsgemäß abgeschlossen wird, ist zu erwarten, dass das Gesetz zum 01.01.2023 in Kraft treten wird. Dieses umfasst auch weitreichende Änderungen am Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) , die wir Ihnen hier in aller Kürze darstellen möchten. Zu beachten hierbei ist, dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und auch eventuelle weitere Änderungen nicht ausgeschlossen werden können. Die angestrebten Änderungen dürfen also noch nicht als „bare Münze“ verstanden werden. Dennoch möchten wir Ihnen hier bereits einen Überblick über die wichtigsten geplanten Änderungen geben:
03 Okt., 2022
Die Künstlersozialabgabe steigt ab 2023 auf 5 Prozent . Zuvor hatte sich der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung seit 2018 stabil bei 4,2 Prozent gehalten. Das wird sich ab 2023 ändern - dann steigt der Satz erstmals seit 5 Jahren wieder um satte 0,8 Prozentpunkte auf insgesamt 5 Prozent. Dies geht aus der Verordnung der Künstlersozialabgabe 2023 hervor.
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