Freie Wildbahn e. V.
20. November 2009

Sonderkonditionen für unsere Mitglieder

Presseversorgung und der Sondertarif VKPM für erstklassige Altersvorsorgeprodukte sind bekannt. Mitglieder des Freie Wildbahn e.V. haben nun die Möglichkeit Sonderkonditionen hinsichtlich der verschiedensten Versicherungssparten zu nutzen. Die Vergleichsrechner stehen online zur Verfügung und werden ständig aktualisiert. Da ständig weitere Sondertarife für Mitglieder aufgenommen werden, bitte unbedingt nachfragen, sollte ein Wunschtarif nicht angezeigt werden.

Von der einfachen Privathaftpflicht bis hin zur komplexen privaten Krankenversicherung

Von der einfachen Privathaftpflicht bis hin zur komplexen privaten Krankenversicherung kann online nach vorher bestimmten Kriterien und Lebenssituationen ein Vergleich ermittelt werden. Auf die sonst übliche Abfrage von persönlichen Daten wird hierbei verzichtet und das Ergebnis unmittelbar dargestellt. Die Sonder-, Gruppen- oder Kollektivverträge für Mitglieder werden hierbei gekennzeichnet, sodass der Vorteil erkennbar wird.

Prämie ist nicht alles

Diese Sondertarife haben nicht nur Prämienvorteile, sondern bieten auch Leistungsvorteile. Daher kann es sein, dass andere Angebote mit niedrigerer Prämie angezeigt werden. Um die Unterschiede aufzuzeigen, ist der sofort umsetzbare Leistungsvergleich. Onlineabschluss oder Antragstellung unter Einhaltung aller gesetzlichen Richtlinien ist dann sofort möglich. Online keine Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitstarife der Presseversorgung Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitsversicherungen stehen der Presseversorgung online nicht zur Verfügung, da eine vorherige Beratung grundsätzlich erforderlich ist. Hierzu bietet der Freie Wildbahn Maklerdienst einen kostenlosen Vorsorge-Check an. Den erforderlichen Erfassungsbogen bitte anfordern unter vorsorge@freie-wildbahn.de oder im Mitgliederportal downloaden. Weiterhin muss die Versicherbarkeit in der Presseversorgung geprüft werden.

Letzte News

von Detlef Husemann 3. Oktober 2024
In einigen Bereichen, wie z. B. bei Synchronsprecher*innen, werden tageweise unständige Beschäftigungen vergeben. Für selbstständige Personen, die über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind, wirkt sich dies in der Regel so aus, dass die einzelnen Arbeitstage nicht der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht unterliegen. In diesen Fällen fordert die KSK für diese Tage die doppelten Beiträge bei der Krankenkasse zurück und schreibt sie den Versicherten auf deren Beitragskonto gut.
von Detlef Husemann 3. September 2024
Diese Neuerung stellt die größte Veränderung seit der Gründung der Künstlersozialkasse (KSK) im Jahr 1983 dar. KSK-Versicherte sind nun nicht mehr auf einen engen Bereich beschränkt, der es ihnen erlaubt, neben den künstlerischen oder publizistischen Einkünften auch aus nicht anerkannten Tätigkeiten ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
von Detlef Husemann 3. September 2024
Zum 1. Januar 2023 traten wesentliche Änderungen im Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) in Kraft. In diesem Artikel beleuchten wir, wie sich diese Neuerungen auf die Verwaltungspraxis auswirken und welche Konsequenzen sie für bestehende und zukünftige Versicherte haben.
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