Freie Wildbahn e. V.
Nov. 20, 2009

Sonderkonditionen für unsere Mitglieder

Presseversorgung und der Sondertarif VKPM für erstklassige Altersvorsorgeprodukte sind bekannt. Mitglieder des Freie Wildbahn e.V. haben nun die Möglichkeit Sonderkonditionen hinsichtlich der verschiedensten Versicherungssparten zu nutzen. Die Vergleichsrechner stehen online zur Verfügung und werden ständig aktualisiert. Da ständig weitere Sondertarife für Mitglieder aufgenommen werden, bitte unbedingt nachfragen, sollte ein Wunschtarif nicht angezeigt werden.

Von der einfachen Privathaftpflicht bis hin zur komplexen privaten Krankenversicherung

Von der einfachen Privathaftpflicht bis hin zur komplexen privaten Krankenversicherung kann online nach vorher bestimmten Kriterien und Lebenssituationen ein Vergleich ermittelt werden. Auf die sonst übliche Abfrage von persönlichen Daten wird hierbei verzichtet und das Ergebnis unmittelbar dargestellt. Die Sonder-, Gruppen- oder Kollektivverträge für Mitglieder werden hierbei gekennzeichnet, sodass der Vorteil erkennbar wird.

Prämie ist nicht alles

Diese Sondertarife haben nicht nur Prämienvorteile, sondern bieten auch Leistungsvorteile. Daher kann es sein, dass andere Angebote mit niedrigerer Prämie angezeigt werden. Um die Unterschiede aufzuzeigen, ist der sofort umsetzbare Leistungsvergleich. Onlineabschluss oder Antragstellung unter Einhaltung aller gesetzlichen Richtlinien ist dann sofort möglich. Online keine Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitstarife der Presseversorgung Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitsversicherungen stehen der Presseversorgung online nicht zur Verfügung, da eine vorherige Beratung grundsätzlich erforderlich ist. Hierzu bietet der Freie Wildbahn Maklerdienst einen kostenlosen Vorsorge-Check an. Den erforderlichen Erfassungsbogen bitte anfordern unter vorsorge@freie-wildbahn.de oder im Mitgliederportal downloaden. Weiterhin muss die Versicherbarkeit in der Presseversorgung geprüft werden.

Letzte News

von Detlef Husemann 27 Aug., 2023
Der Prozentsatz zur Künstlersozialabgabe wird durch die Verordnung geregelt. Einnahmen und Ausgaben ergeben daher die Abgabenlast. Zusätzlich steuert der Bund noch einen Zuschuss bei.
05 Dez., 2022
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Dezember 2022 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz – 8. SGB IV-ÄndG) beschlossen. Sofern das Gesetzgebungsverfahren ordnungsgemäß abgeschlossen wird, ist zu erwarten, dass das Gesetz zum 01.01.2023 in Kraft treten wird. Dieses umfasst auch weitreichende Änderungen am Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) , die wir Ihnen hier in aller Kürze darstellen möchten. Zu beachten hierbei ist, dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und auch eventuelle weitere Änderungen nicht ausgeschlossen werden können. Die angestrebten Änderungen dürfen also noch nicht als „bare Münze“ verstanden werden. Dennoch möchten wir Ihnen hier bereits einen Überblick über die wichtigsten geplanten Änderungen geben:
03 Okt., 2022
Die Künstlersozialabgabe steigt ab 2023 auf 5 Prozent . Zuvor hatte sich der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung seit 2018 stabil bei 4,2 Prozent gehalten. Das wird sich ab 2023 ändern - dann steigt der Satz erstmals seit 5 Jahren wieder um satte 0,8 Prozentpunkte auf insgesamt 5 Prozent. Dies geht aus der Verordnung der Künstlersozialabgabe 2023 hervor.
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