Freie Wildbahn e. V.
9. September 2019

Künstlersozialabgabe: bleibt 2020 unverändert bei 4,2 %

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung hat sich seit 2018 stabil bei 4,2 Prozent gehalten. Das wird sich auch 2020 nicht ändern. Dies geht aus der Verordnung der Künstlersozialabgabe 2020 hervor.

Wer zahlt die Künstlersozialabgabe?

Zur Zahlung der Künstlersozialabgabe sind alle Unternehmen verpflichtet, die regelmäßig Leistungen von Künstlern und Publizisten beauftragen und verarbeiten. Zum Beispiel Agenturen, Verlage oder andere Verwerter künstlerisch-publizistischer Leistungen von Übersetzern, Autoren, Designern oder Kamerleuten. 

Beratung zur Künstlersozialabgabe

Freie Wildbahn e.V. ist auf das Thema Künstlersozialkasse spezialisiert und verfügt über langjährige in diesem Fachbereich. Wir freuen uns auf Ihre Fragen und darauf, Ihnen in unserer Beratung Klarheit zu bringen: https://freie-wildbahn.de/kuenstlersozialkasse/ksk-beratung

Letzte News

von Detlef Husemann 3. Oktober 2024
In einigen Bereichen, wie z. B. bei Synchronsprecher*innen, werden tageweise unständige Beschäftigungen vergeben. Für selbstständige Personen, die über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind, wirkt sich dies in der Regel so aus, dass die einzelnen Arbeitstage nicht der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht unterliegen. In diesen Fällen fordert die KSK für diese Tage die doppelten Beiträge bei der Krankenkasse zurück und schreibt sie den Versicherten auf deren Beitragskonto gut.
von Detlef Husemann 3. September 2024
Diese Neuerung stellt die größte Veränderung seit der Gründung der Künstlersozialkasse (KSK) im Jahr 1983 dar. KSK-Versicherte sind nun nicht mehr auf einen engen Bereich beschränkt, der es ihnen erlaubt, neben den künstlerischen oder publizistischen Einkünften auch aus nicht anerkannten Tätigkeiten ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
von Detlef Husemann 3. September 2024
Zum 1. Januar 2023 traten wesentliche Änderungen im Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) in Kraft. In diesem Artikel beleuchten wir, wie sich diese Neuerungen auf die Verwaltungspraxis auswirken und welche Konsequenzen sie für bestehende und zukünftige Versicherte haben.
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