Freie Wildbahn e. V.
Aug. 05, 2012

Künstlersozialabgabe 2013 | KSK Abgabe steigt

TDie KSK-Abgabe steigt wie von uns bereits erwartet ab 2013 wieder auf 4,1 %. Seit 2005 sorgt diese Abgabe bei den Vertretern der Wirtschaft für Unmut und bringt Künstler und Publizisten in unangenehme Gespräche mit Ihren Auftraggebern.


Die Abgabe war 2005 auf 5,2% gestiegen, da längst nicht alle abgabepflichtigen Unternehmen zu Abgaben herangezogen wurden bzw. freiwillig leisteten. In den meisten Fällen waren sich die Unternehmen keiner Schuld bewußt, da die Abgabe den wenigsten Steuerberatern bekannt war.


Die Einnahmen der KSK sind inzwischen stark gestiegen, was zur Entlastung hinsichtlich des Abgabensatzes auf 3,9% geführt hatte und nun 3 Jahre konstant blieb. Aber wie wir bereits befürchtet hatten, wird es einen Abgabensatz von 3% oder gar unter 3% nie mehr geben. Wir berichteten bereits: https://freie-wildbahn.de/blog-artikel/ksk/kuenstlersozialabgabe-2011


Die Abgabe wird generell von Unternehmen erhoben, die die Dienste freie Künstler, Journalisten, Publizisten etc. auf Honorarbasis nutzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Auftragnehmer Mitglied der Künstlersozialkasse und somit sozialversicherungspflichtiger Selbständiger ist oder ob man sich selber freiwillig oder privat versichert hat. Die Abgabe ist nicht personenbezogen, sondern auftragsbezogen und fällt daher immer an. Die aktuellen Pläne der Bundesregierung hinsichtlich der Rentenversicherungspflicht für Selbständige wird die Zahl der KSK-Versicherten zukünftig erheblich steigern, da die dadurch erlangte Versicheurngspflicht dazu führt, dass die zukünftige Rentenversicherungspflicht für Selbständige nicht mehr greift.

Der Freie Wildbahn e.V. unterstützt die Freien bei der Antragstellung zur KSK-Aufnahme

In vielen Fällen wird es unwirtschaftlich sein, sich der KSK weiterhin zu entziehen und privat krankenversichert zu bleiben und zusätzlich noch gesetzliche Pflichtbeiträge alleine zu tragen. Wer über die KSK versichert ist, erhält die hälftigen Beiträge für Renten- und Krankenversicheurng von der KSK. Dieser Aufwand wird über die KSK-Abgabe und einen Bundeszuschuss finanziert, weshalb die Abgabe zukünftig eher steigen denn sinken wird.

Letzte News

von Detlef Husemann 27 Aug., 2023
Der Prozentsatz zur Künstlersozialabgabe wird durch die Verordnung geregelt. Einnahmen und Ausgaben ergeben daher die Abgabenlast. Zusätzlich steuert der Bund noch einen Zuschuss bei.
05 Dez., 2022
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Dezember 2022 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz – 8. SGB IV-ÄndG) beschlossen. Sofern das Gesetzgebungsverfahren ordnungsgemäß abgeschlossen wird, ist zu erwarten, dass das Gesetz zum 01.01.2023 in Kraft treten wird. Dieses umfasst auch weitreichende Änderungen am Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) , die wir Ihnen hier in aller Kürze darstellen möchten. Zu beachten hierbei ist, dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und auch eventuelle weitere Änderungen nicht ausgeschlossen werden können. Die angestrebten Änderungen dürfen also noch nicht als „bare Münze“ verstanden werden. Dennoch möchten wir Ihnen hier bereits einen Überblick über die wichtigsten geplanten Änderungen geben:
03 Okt., 2022
Die Künstlersozialabgabe steigt ab 2023 auf 5 Prozent . Zuvor hatte sich der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung seit 2018 stabil bei 4,2 Prozent gehalten. Das wird sich ab 2023 ändern - dann steigt der Satz erstmals seit 5 Jahren wieder um satte 0,8 Prozentpunkte auf insgesamt 5 Prozent. Dies geht aus der Verordnung der Künstlersozialabgabe 2023 hervor.
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