Unabhängig vom bisherigen Interesse an der Aufnahme in die Künstlersozialkasse wird es durch die geplanten Regeln zur Altersvorsorgepflicht für Selbständige eine Antragsflut bei der KSK geben.
Wer eine freie eigenschöpferische künstlerische und/und oder publizistische Tätigkeit ausübt oder diese als freier Pädagoge lehrt sollte sich bei Zeiten mit dieser Frage beschäftigen. Mitglieder der Künstlersozialkasse brauchen nämlich keine gesetzlich vorgeschriebenen Massnahmen ergreifen, da die Aufnahme in die Künstlersozialkasse auch zur Rentenversicherungspflicht führt. Unabhängig davon wird eine zusätzliche Altersvorsorge von Nöten sein, aber diese muss dann nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Gerne beraten wir zum Aufnahmeverfahren und einer möglichen privaten Versorgung.
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