Freie Wildbahn e. V.
14. Juni 2012

Altersvorsorge für Freiberufler und Selbständige bei der KSK

Seit einigen Wochen wird die geplante Altersvorsorgepflicht für Selbständige in sämtlichen Medien heftig diskutiert. Aus jahrerlanger Erfahrung heraus kann man eigentlich nichts dagegen sagen, da Freiberufler und Selbständige in der Tat diesem Thema häufig erst zu spät die nötige Aufmerksamkeit widmen.


Oft ist es aber auch so, dass bereits frühzeit damit begonnen wurde einen Teil der Altersvorsorge aufzubauen und finanzielle Engpässe (schlechte Auftragslage, Steuernachzahlungen, krankheitsbedingte Umsatzausfälle etc.) dann dazu verleiten die Verträge vorzeitig aufzulösen um ein teporäreres Problem zu lösen. Ein akutes Problem wurde ausgeräumt und ein viel größeres geschaffen. Nun ist die Versorgungslücke noch größer und der monatliche Aufwand wird noch größer. - Genau derartige Szenarien erfordern eine erzwungene Altersvorsorge. Ob und welche Versorgungsform dann dafür in Frage kommt ist sicherlich die wichtigere Frage. Das hier eine Notwendigkeit besteht, steht unserer Meinung nach ausser Frage.

Letzte News

von Detlef Husemann 3. Oktober 2024
In einigen Bereichen, wie z. B. bei Synchronsprecher*innen, werden tageweise unständige Beschäftigungen vergeben. Für selbstständige Personen, die über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind, wirkt sich dies in der Regel so aus, dass die einzelnen Arbeitstage nicht der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht unterliegen. In diesen Fällen fordert die KSK für diese Tage die doppelten Beiträge bei der Krankenkasse zurück und schreibt sie den Versicherten auf deren Beitragskonto gut.
von Detlef Husemann 3. September 2024
Diese Neuerung stellt die größte Veränderung seit der Gründung der Künstlersozialkasse (KSK) im Jahr 1983 dar. KSK-Versicherte sind nun nicht mehr auf einen engen Bereich beschränkt, der es ihnen erlaubt, neben den künstlerischen oder publizistischen Einkünften auch aus nicht anerkannten Tätigkeiten ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
von Detlef Husemann 3. September 2024
Zum 1. Januar 2023 traten wesentliche Änderungen im Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) in Kraft. In diesem Artikel beleuchten wir, wie sich diese Neuerungen auf die Verwaltungspraxis auswirken und welche Konsequenzen sie für bestehende und zukünftige Versicherte haben.
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