Freie Wildbahn e. V.
29. November 2013

Künstlersozialabgabe 2014 | KSK Abgabe

Vor 4 Monaten haben wir darüber berichtet, dass die Künstlersozialkasse mal wieder vor dem angeblichen Aus steht. Die Kritiker dieser einzigartigen sozialpolitischen Errungenschaft orientieren sich hierbei, wie könnte es anders sein, an Kosten für die Verwerter, die zukünftig stärker ansteigen könnten.


Auslöser des Problems ist die Weigerung der deutschen Rentenversicherung, die regelmäßige Überprüfung in Unternehmen weiterhin vorzunehmen. Diese Prüfung wird im Rahmen der normalen Betriebsprüfung seit 2007 erfolgreich eingesetzt um die Zahlung der KSK-Abgabe zu kontrollieren bzw. nachzufordern. Da die deutsche Rentenversicherung diesen Prüfaufwand nicht besonders vergütet bekommt, hat man diese Prüfungen in den letzten Jahren wieder stärker vernachlässigt. Seit 2006 war der Abgabensatz kontant bei 3,9% wurde nun zum 01.01.2013 auf 4,1% angehoben und nun sind wir wieder beim Stand von 2005 angelangt. Der Abgabensatz wurde auf 5,2% für 2014 festgelegt.

Letzte News

von Detlef Husemann 3. Oktober 2024
In einigen Bereichen, wie z. B. bei Synchronsprecher*innen, werden tageweise unständige Beschäftigungen vergeben. Für selbstständige Personen, die über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind, wirkt sich dies in der Regel so aus, dass die einzelnen Arbeitstage nicht der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht unterliegen. In diesen Fällen fordert die KSK für diese Tage die doppelten Beiträge bei der Krankenkasse zurück und schreibt sie den Versicherten auf deren Beitragskonto gut.
von Detlef Husemann 3. September 2024
Diese Neuerung stellt die größte Veränderung seit der Gründung der Künstlersozialkasse (KSK) im Jahr 1983 dar. KSK-Versicherte sind nun nicht mehr auf einen engen Bereich beschränkt, der es ihnen erlaubt, neben den künstlerischen oder publizistischen Einkünften auch aus nicht anerkannten Tätigkeiten ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
von Detlef Husemann 3. September 2024
Zum 1. Januar 2023 traten wesentliche Änderungen im Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) in Kraft. In diesem Artikel beleuchten wir, wie sich diese Neuerungen auf die Verwaltungspraxis auswirken und welche Konsequenzen sie für bestehende und zukünftige Versicherte haben.
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