Vor 4 Monaten haben wir darüber berichtet, dass die Künstlersozialkasse mal wieder vor dem angeblichen Aus steht. Die Kritiker dieser einzigartigen sozialpolitischen Errungenschaft orientieren sich hierbei, wie könnte es anders sein, an Kosten für die Verwerter, die zukünftig stärker ansteigen könnten.
Auslöser des Problems ist die Weigerung der deutschen Rentenversicherung, die regelmäßige Überprüfung in Unternehmen weiterhin vorzunehmen. Diese Prüfung wird im Rahmen der normalen Betriebsprüfung seit 2007 erfolgreich eingesetzt um die Zahlung der KSK-Abgabe zu kontrollieren bzw. nachzufordern. Da die deutsche Rentenversicherung diesen Prüfaufwand nicht besonders vergütet bekommt, hat man diese Prüfungen in den letzten Jahren wieder stärker vernachlässigt. Seit 2006 war der Abgabensatz kontant bei 3,9% wurde nun zum 01.01.2013 auf 4,1% angehoben und nun sind wir wieder beim Stand von 2005 angelangt. Der Abgabensatz wurde auf 5,2% für 2014 festgelegt.
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