Freie Wildbahn e. V.
März 20, 2020

Wie Künstler & Freelancer die Corona Soforthilfe beantragen

Liebe Besucher, liebe freiberufliche Künstler und Publizisten, liebe Mitglieder,
wir alle – Deutschland und die ganze Welt – stehen durch die
Corona-Pandemie und ihren Auswirkungen einer besonderen Herausforderung gegenüber. Neben den persönlichen Einschränkungen ergeben sich landesweit auch schwerwiegende finanzielle Schwierigkeiten für Selbstständige und Kleinunternehmer. Besonders schlimm ist es für die „nicht systemrelevanten“ künstlerischen Berufe, da aktuell sämtliche Kulturveranstaltungen wegen CoVid-19 abgesagt sind. Mitglieder von Freie Wildbahn e.V. und andere künstlerische Freiberufler verzeichnen bereits jetzt enorme Umsatzeinbußen. Viele Freiberufler haben aktuell überhaupt keine Einnahmen mehr und Existenzen stehen somit auf dem Spiel. Die Lage ist Ernst und deshalb ist die Dringlichkeit in der Umsetzung der Soforthilfen das Gebot der Stunde! Es gibt bereits zahlreiche Aktionen, Petitionen und Informationen zu Rettungsschirmen und Nothilfen. Diese Informationen möchten wir auf dieser Seite bündeln und Ihnen regelmäßig aktualisiert zur Verfügung stellen:


Stand: 09.05.2020, 18:00 Uhr

Welche Hilfen gibt es vom Bund?

Am Mittwoch, 25.03.2020 hat der Bundestag ein Rettungspaket von 156 Milliarden Euro verabschiedet, um notleidenden Unternehmen und Selbständigen ein Überleben in der Coronakrise zu ermöglichen. Diese Hilfen sollen schnellstmöglich auf einmal ausgezahlt werden. Betroffene sollen für zunächst 3 Monate einen Zuschuss erhalten. Diese Zuwendung muss nicht zurückgezahlt werden! Allerdings muss die Zahlung später bei der Steuererklärung als Einnahme angegeben und entsprechend versteuert werden. Der Zuschuss soll nur den wirklich Bedürftigen zugutekommen. 


Betroffene Selbständige und Firmen mit bis zu 5 Angestellten erhalten Direkthilfen in Höhe von 9000 Euro. Firmen mit bis zu 10 Angestellten steht nach Prüfung eine Soforthilfe von 15.000 Euro zu. Allerdings darf der Selbstständige oder das Unternehmen nicht bereits vor März 2020 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein. Ein direkter Zusammenhang mit der Coronakrise mit dem Stichtag 11.03.2020 muss glaubhaft nachvollzogen werden können.


Peter Altmaier versprach: "Wir lassen niemanden allein. Es darf und wird hier keine Solidaritätslücke geben." Weiter stellte der Bundeswirtschaftsminister Liquiditätshilfen in "unbegrenzter Höhe" in Aussicht. Unabhängig davon können Unternehmen staatliche Bürgschaften für Kredite der Förderbank KfW beantragen. 


In Deutschland gibt es insgesamt ca. fünf Millionen Selbständige Unternehmungen. Davon haben mehr als 3 Millionen nur 0-9 Angestellte. Konkret in der Kulturwirtschaft arbeiten etwa 330.000 Freiberufler. Aufgrund der besonders prekären Lage der Kleinunternehmen und Freiberufler steigt allmählich die Panik. Zahlreiche Selbständige stehen bereits jetzt in der Corona-Krise vor den Scherben ihrer Existenz. Viele können ohne Einnahmen und ohne Rücklagen z.B. ihre Ladenmiete nicht bezahlen. Um diese ärgsten Wunden zu schließen, möchte die Bundesregierung schnell und unbürokratisch sehr viel Geld fließen lassen. Hierfür wird der Bund nach ersten Schätzungen mittelfristig insgesamt ca. 500 Milliarden Euro zur Verfügung stellen müssen. Mit Hilfe dieses Rettungsschirms sollen Unternehmen, Start-Ups, Kleinstunternehmer und Künstler geschützt werden. 


Neben Krediten und Garantien für Unternehmen sind auch Soforthilfen speziell für Kleinstunternehmer und Solo-Selbstständige enthalten. Die Bundesregierung trennt sich damit erstmals seit Jahren bewusst von der idealen Haushaltsplanung – der schwarzen Null: Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse wird wegen der jetzigen Notsituation ausgesetzt. Der Bund macht schon zum jetzigen Zeitpunkt neue Schulden in Höhe von 156 Milliarden Euro. Dadurch kann der Bund ein erheblich größeres Hilfspaket schnüren als in der Finanzkrise 2008. 


Wie sich die Aufteilung dieser Fördergelder gestaltet, variiert von Bundesland zu Bundesland. Wir sind bemüht, Ihnen im Laufe der nächsten Tage weitere Informationen zur Verfügung zu stellen:

 

09.05.2020


Bundeskanzlerin Angela Merkel sagt im Rahmen einer Videobotschaft weitere Unterstützung für Künstler zu.


Es ist die Rede von Ausfallhonoraren und weiteren "Brücken in die Zukunft" die der Bund und die Länder bereiten wollen. Das sind gute Signale, die aber leider noch nicht konkret formuliert sind. Wenn damit die zurecht kritisierte Coronahilfe auch für Lebenshaltungskosten oder ausgefallene Honorare freigegeben wird, wäre das genau die Lösung, die wir uns von Anfang an so vorgestellt hatten. Konkrete Angaben sollen kurzfristig folgen.


Die am 20.04.2020 versprochene monatliche Unterstützung ist aus IT-technischen Problemen noch nicht angelaufen. Das Programm wurde ja bereits heftig kritisiert, da es nur Versicherten der Künstlersozialkasse zu Gute kommen soll. 3 Monate sollen mtl. € 1.000.- geleistet werden. Der Antrag soll nun ab der kommenden Woche online gehen.


Nun hat der Ministerpräsident schon die Lehren daraus gezogen und kündigt gleich mehr Hilfe an: Die Staatsregierung erwägt demnach mit dem Kriterium der Ausfallhonorare den Empfängerkreis zu erweitern. „Das scheint mir besser zu sein als irgendeine Pauschalsumme, weil Künstler sehr unterschiedliche Einnahmen haben“, so Söder. Nicht-staatliche Kulturbetriebe sollen zudem eine zusätzliche Förderung erhalten. Das neue Programm könnte offenbar schon nächste Woche beschlossen werden.


Aus anderen Bundesländern hört man derzeit nur von Plänen und Absichtserklärungen, wie z. B. das Wahlmodell aus NRW, wonach Soloselbständige wählen können Grundsicherung zu beantragen oder aus der Soforthilfe den Lebensunterhalt zu bestreiten. Leider gibt es dazu noch keine abschließende Verlautbarung. 


Seit dem 29.04.2020 steht fest, dass der Bund Ausfallhonorare für Künstler übernehmen will


Wer als Künstler Ausfallhonorare zu verzeichnen hat, wird bald eine Ersatzleistung bekommen. Maximal € 1.000.- je Veranstaltung werden mit 60% Ausfallhonorar ausgeglichen. Höhere Gagen werden mit 40% ausgeglichen Die maximale Förderung liegt aber bei € 2.500.- Voraussetzung ist aber das die Kulturinstitution vor dem 15.03.2020 einen vom Bund geförderten Vertrag geschlossen haben muss.

Jetzt als Freiberufler in der Kulturbranche Soforthilfe beantragen

Die Nachrichtenlage zum Thema "Corona-Soforthilfe für Solo-Selbstständige" hat sich in den letzten Tagen ständig verändert und nach aktuellem Stand ist vor allem das Ziel der Förderung gänzlich anders als zunächst sämtliche Verlautbarungen der Politik vermuten ließen.
 
Trotz weitreichender Recherche durch Telefonate mit offiziellen Stellen der einzelnen Bundesländer gibt es widersprüchliche Aussagen von Steuerberatern, Interessenverbänden, Gewerkschaften, Handels- und Handwerkskammern etc.

Was sind die aktuellen Fakten?
 
Zum Großteil sind sich die einzelnen Bundesländer und auch die Bundesregierung laut deren Webseiten inzwischen fast einig.

  • Die kurzfristigen Landesmittel sind für freie Künstler auch als Zahlung für ausgefallene Aufträge zu betrachten und können wohl zum Lebensunterhalt verwendet werden. Hier gilt es aber, die Voraussetzungen im jeweiligen Bundesland zu beachten.
  • Die Landesmittel für die Solo-Selbstständigen der Kulturbranche sind allerdings häufig an eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse gebunden. 
  • Die Bundeszuschüsse der Corona-Soforthilfe sind nun doch in NRW insbesondere für betriebliche Aufwendungen zu verwenden. Das lässt zwar noch einen Spielraum, entspricht aber keinesfalls mehr der Aussage, dass Solo-Selbständige damit auch ihr Gehalt finanzieren können. Die Formulierung, die wir in einem Newsletter vom 31.03.2020 übermittelt haben, wurde somit bereits am 01.04.2020 abgeändert.
  • In NRW erhielten gestern tausende Antragsteller auf die € 2.000.- NRW-Landeshilfe eine Absage mit dem Hinweis, dass die Mittel aufgebraucht seien. Darin jedoch folgender Hinweis:
  • Derzeit wird die Frage diskutiert, ob freischaffende Künstlerinnen und Künstler im Rahmen der Bundeshilfe neben Betriebskosten auch Corona-bedingte Einnahmeausfälle geltend machen können. Ziel der Landesregierung ist, dass das Soforthilfeprogramm des Bundes in geeignetem Umfang auch auf Künstlerinnen und Künstler anwendbar ist. Darüber finden derzeit Gespräche mit dem Bund statt. Falls das nicht möglich sein sollte, wird über eine NRW-spezifische Lösung nachgedacht werden.   
  • In allen anderen Bundesländern wird die Hilfe ausschließlich für betriebliche Zwecke zur Verfügung gestellt.
  • Allerdings in Baden-Würtemberg heißt es zur Berechnung des Liquiditätsengpasses in den FAQ: "Bei der Berechnung des Liquiditätsengpasses kann als Kosten bei Soloselbständigen, Freiberuflern und für im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften auch maximal ein Betrag in Höhe von 1.180 Euro pro Monat für fiktiven Unternehmerlohn angesetzt werden."


Bitte überprüfen Sie Ihre Voraussetzungen in der Datenbank aller Förderprogramme vom Bundeswirtschaftsministeriums und geben bei der Suche z. B. Corona-Soforthilfe NRW ein, dann kommen Sie direkt zu den aktuellsten Informationen.
 
Sie werden feststellen, dass man derzeit in allen Bundesländern Solo-Selbständigen zur Sicherung des Lebensunterhaltes abverlangt, einen ALG II Antrag zu stellen und nicht die Soforthilfe zu verwenden. Es handelt sich dabei um ein befristetes Sozialschutzpaket. Das wäre dann der Ersatz für die ansonsten evtl. zu Unrecht verwendeten Soforthilfen. 

Bitte schauen Sie sich die Informationen auf der folgenden Seite an. Die Formulare sind recht unkompliziert. Ein Video erläutert recht anschaulich, was zu tun ist und Sie können den Antrag per E-Mail, Post oder sogar telefonisch stellen. 
Sozialschutzpaket
 
Für alle, die eine Soforthilfe beantragt haben und diese auch erhalten (haben), weisen wir auf eine Bekanntmachung der Künstlersozialkasse hinsichtlich Ihrer Gewinnmeldung 2020 bei der KSK hin: 
KSK-Meldung und Corona-Soforthilfen. Die Soforthilfe steigert also das Einkommen und somit den Gewinn. 

All diese Entwicklungen sind Grund genug, sich an folgender Petition zu beteiligen, die immerhin noch einige Tage gezeichnet werden kann.


"Wenn Zahnmediziner für Ihre Umsatzausfälle entschädigt werden, dann sollte das auch für Sie alle gelten."



Hier sind die wesentlichen Forderungen enthalten, die auch wir so nur unterstreichen können. Falls nicht bereis geschehen, rufen wir Sie und unsere Mitglieder auf, diese Petition zu zeichnen und in die Lande zu tragen damit noch weit mehr Unterschriften bei der Regierung und im Bundestag vorgelegt werden können. Erheben Sie hierüber Ihre Stimme für eine gerechtere Unterstützung in Zeiten von Corona und der langfristigen Folgen für die Kunst- und Kulturbranche.


Corona-Soforthilfe Antrags-Service von Freie Wildbahn e.V.

Für die Soforthilfeanträge, die ohne Förderkredite oder ähnliches erfolgen, stellen wir für Sie den Antrag und veranlassen, dass die Soforthilfe direkt auf Ihr Konto gezahlt wird. Diese Unterstützung soll Ihnen in folgender Weise helfen:


Welche Hilfen gibt es in den einzelnen Bundesländern?

Einen Antrag auf Soforthilfe können Sie bei den örtlich zuständigen Bewilligungsbehörden stellen. Antragsberechtigt sind sowohl Unternehmen als auch Angehörige der Freien Berufe. Die Höhe der finanziellen Hilfe richtet sich unter anderem nach der Anzahl der Erwerbstätigen. Für einen Antrag wenden Sie sich an die für Ihr Bundesland zuständige Stelle:


Welche Regelungen gelten bundesweit beim Finanzamt?

Ab sofort (und bis mindestens 31.12.2020) gelten folgende zwischen Bund und Ländern abgestimmte Maßnahmen:



  1. fällige oder fällig werdende Steuern können zinsfrei gestundet werden (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer & Umsatzsteuer)
  2. Verringerung der Steuervorauszahlungen bei Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer
    (auch eine nachträgliche Herabsetzung ist bei nachvollziehbaren Gründen möglich)
  3. Vollstreckungsmaßnahmen werden ausgesetzt
  4. Verzicht auf Säumniszuschläge

Ich kann meine Miete nicht bezahlen – Was soll ich tun?

Der Deutsche Mieterbund setzt sich dafür ein, dass es in der aktuellen Ausnahmesituation keine Kündigungen wegen Zahlungsverzug geben darf. Dies soll sowohl für private als auch für gewerbliche Mietverträge gelten. Sie sollten demnach nicht den Verlust Ihrer Wohn- oder Geschäftsräume befürchten, dennoch schadet es nicht, proaktiv auf Ihren Vermieter zuzugehen.



Die Bundesregierung nimmt diesen Vorschlag auf und prüft aktuell Möglichkeiten zum Schutz von Mietern, die wegen der Corona-Krise in finanziellen Nöten sind. Der Kern ist hierbei ein Kündigungsverbot bei rückständigen Mieten oder gar Zahlungsausfällen. Dies würde dann für private Mieter von Wohnraum aber auch für gewerbliche Mieter gelten. Die Mietschulden würden dann aber nur gestundet, die Zahlungen also vorübergehend ausgesetzt werden. Später müssten diese Mietzahlungen dann nachgeholt werden – den Vermietern entstünden also insgesamt keine Verluste.

Üblicherweise steht laut Rechtslage Vermietern die Möglichkeit offen, einen Mietvertrag zu kündigen, wenn zwei Monate in Folge keine Miete gezahlt wurde. Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher der SPD, gibt das Ziel aus: "Sowohl bei Wohn- als auch bei Gewerbemieten würden die Mietzahlungen in der Zeit der Pandemie gestundet". Deshalb sei das Justizministerium aktuell bereits mit dem Thema befasst. "Niemand soll Angst haben, dass er seine Wohnung verliert, weil er wegen der Coronakrise die Miete nicht mehr zahlen kann", sagte Fechner außerdem. 

Wenn Sie Probleme haben, Ihre Miete zu bezahlen, dann nehmen Sie zuallererst Kontakt zu Ihrem Vermieter auf und kommunizieren Sie Ihre finanzielle Situation.

Wie reagiert die Künstlersozialkasse?

Auch die Künstlersozialkasse hat bereits ihre Hilfe angeboten. Wer bei der Künstlersozialkasse versichert und von Umsatzeinbußen betroffen ist, kann die geänderten Einkommensverhältnisse per Vordruck bekanntgeben. Die Höhe der Beiträge kann dann entsprechend reduziert werden. Die erforderlichen Vordrucke und Formulare finden Sie hier:




Zum Vorgehen bei dringenden Zahlungsschwierigkeiten wird die Künstlersozialkasse zeitnah Infos herausgeben. Auch hier wird es voraussichtlich gesonderte Zahlungserleichterungen geben.


Wir weisen Sie allerdings ausdrücklich darauf hin, dass Ihr Versicherungsschutz wegfällt, wenn Sie keinen Beitrag bezahlen. Also nehmen Sie bitte Kontakt zur KSK auf, um dieses Szenario zu vermeiden. Es ist besser, durch die Meldung Ihres veränderten Jahres-Einkommens (aber nicht weniger als €3.900,-/ Jahr) den zu zahlenden Monatsbeitrag deutlich zu verringern, als einfach gar keinen KSK-Beitrag mehr zu bezahlen. Gerne helfen wir Ihnen bei diesem Vorgang. Rein vorsorglich teilen wir Ihnen auch mit, dass sich die Höhe des Krankengeldes entsprechend verringern wird. Behalten Sie dies bitte im Hinterkopf.

Spezielle Hilfe für die Musikbranche

Da aktuell und voraussichtlich auch in den nächsten Wochen oder Monaten zahlreiche musikalische Veranstaltungen aufgrund des Coronavirus abgesagt werden mussten und müssen, stehen viele Musiker und Veranstalter vor sehr weitreichenden finanziellen Schwierigkeiten. Für die Musikbranche gibt es daher ein gesondertes Hilfspaket, das aktuell noch ausgearbeitet wird. Der Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft schlägt beispielsweise vor, dass bereits bezahlte Kaufpreise erst erstattet werden müssen, wenn die abgesagte Veranstaltung nicht innerhalb eines Jahres nachgeholt werden kann. Dies stellt immerhin eine kurzfristige Überbrückung des finanziellen Engpasses dar.


Weiterhin wurde für diese Situationen eine Solidaritätsaktion namens #AktionTicketBehalten ins Leben gerufen. Diese Aktion fordert Kunden auf, ihre Tickets für abgesagte Veranstaltungen zu behalten und aus Solidarität keine Rückerstattung zu verlangen.



Es wurde außerdem ein Nothilfefonds eingerichtet, der darauf abzielt, Musiker finanziell zu unterstützen, bis offizielle Stellen ihre Unterstützung erbringen können. Leider kommen die staatlichen Hilfen nicht so schnell wie erhofft, weshalb dies eine willkommene Lösung darstellen kann. Weitere Infos hierzu erhalten Sie hier:



Beteiligen Sie sich an Petitionen!

Bitte bleiben Sie ruhig, geraten Sie nicht in Verzweiflung sondern beteiligen Sie sich proaktiv an den öffentllichen Diskursen. Da freischaffende Künstler in der aktuellen Situation besonders betroffen sind, benötigt diese Berufsgruppe am meisten Unterstützung. Die Welle der Solidarität wächst glücklicherweise von Tag zu Tag, sodass es bereits einige Petitionen mit zahlreichen Unterstützern gibt.


So gibt es unter anderem eine Petition des Deutschen Musikrates, die für Künstler ein monatliches Grundeinkommen in Höhe von 1.000 Euro fordert. Dieses Grundeinkommen soll auf sechs Monate befristet sein, in der Hoffnung, dass sich die Situation in dieser Zeit wieder normalisiert hat. 



Eine weitere Petition, die vom Musiker David Erler ins Leben gerufen wurde, richtet sich direkt an das Bundesfinanzministerium. Sie fordert Hilfen für Freiberufler und Künstler während der aktuellen Krise. Es werden aktuell noch ca. 40.000 Unterschriften benötigt, daher regen wir Sie dazu an, an dieser Petition teilzunehmen, um schnellere Finanzhilfen zu ermöglichen. Der Hintergrund für diese Petition ist schnell erklärt: Der Staat hat zwar finanzielle Unterstützung angekündigt, allerdings ist diese Form von Finanzhilfe sehr stark von bürokratischen Hürden und Verzögerungen geprägt. Es muss eine schnelle Hilfe her. In der Petition wird unter anderem darauf hingewiesen, dass ein Land vorübergehend auf kulturelles Leben verzichten könne. Würde dies aber zu lange geschehen, so könne ein Aufleben der Kunstszene nach der Krise möglicherweise nicht mehr gewährleistet werden. Da viele freischaffende Künstler sich ohnehin schon am Existenzminimum bewegen, können in vielen Fällen nicht einmal ein oder zwei Monate überbrückt werden. Möglicherweise sind Sie selbst davon betroffen, also helfen Sie sich selbst und anderen, indem Sie die Petition online unterzeichnen.


Den Link zur beschriebenen Petition finden Sie hier:



 Außerdem gibt es eine Petition der selbständigen Modedesignerin Tonia Merz. Sie richtet sich an den Finanzminister Olaf Scholz, den Wirtschaftsminister Peter Altmaier und den Deutschen Bundestag. Hauptforderung der Petition von Frau Merz ist ein bedingungsloses Grundeinkommen in der Höhe zwischen €800,- bis €1.200,- im Monat für die Dauer von 6 Monaten. Schnell, unbürokratisch, zeitlich begrenzt, um den sozialen Absturz vieler zu verhindern. Zum unterzeichnen bitte hier entlang:


Bleiben Sie auf dem Laufenden  – Informationen dazu finden Sie hier!

Derzeit gibt es täglich neue Informationen. Wir sind bemüht, Sie ständig auf dem Laufenden zu halten. Auf unserer Seite können Sie sich stets über die aktuellen Entwicklungen informieren. Bei Fragen stehen wir auch per E-Mail oder telefonisch sehr gerne zur Verfügung. Wir bitten allerdings um Verständnis, dass es aufgrund des erhöhten Aufkommens von Nachfragen zu Verzögerungen kommen kann.

Freie Wildbahn e.V. in der Corona Krise

Die Bundesrepublik Deutschland hat eine Verantwortung für ihre Gesellschaft, die Wirtschaft – aber auch für die Kulturwirtschaft und ihre freischaffenden Künstler. Zum Schutz der künstlerischen Freiberufler wurde deshalb die Künstlersozialkasse ins Leben gerufen – denn diese Berufsgruppe braucht soziale Absicherung! In der gegenwärtigen Lage sogar noch mehr Unterstützung als andere Selbständige, Firmen oder Konzerne.


Viele Mitglieder wenden sich in dieser Situation an uns und ersuchen Rat und Hilfe. Diesem aktuellen Ansturm an Fragen zu Problemen der Mitglieder ist der relativ kleine Verein Freie Wildbahn e.V. in dem gegenwärtigen Ausmaß nicht gewachsen. Um Ihnen aber so gut wie möglich helfen zu können, bauen wir derzeit diesen Blog-Beitrag immer weiter aus. Sie werden hier einen immer aktualisierten Stand der Informationen vorfinden und erhalten konkrete Handlungsempfehlungen.


Freie Wildbahn e.V. kann alleine wenig erreichen, aber gemeinsam sind die Freiberufler in Deutschland eine große Gruppe. Sorgen Sie mit dafür, dass Ihre Stimme gehört wird! Wir zeigen Ihnen in dem hier laufend aktualisierten Blogartikel, was Sie konkret unternehmen können und auch an welchen Stellen Sie aktiv werden sollten!



Herzlichst,
Ihr Freie Wildbahn e.V.

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von Detlef Husemann 27 Aug., 2023
Der Prozentsatz zur Künstlersozialabgabe wird durch die Verordnung geregelt. Einnahmen und Ausgaben ergeben daher die Abgabenlast. Zusätzlich steuert der Bund noch einen Zuschuss bei.
05 Dez., 2022
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Dezember 2022 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz – 8. SGB IV-ÄndG) beschlossen. Sofern das Gesetzgebungsverfahren ordnungsgemäß abgeschlossen wird, ist zu erwarten, dass das Gesetz zum 01.01.2023 in Kraft treten wird. Dieses umfasst auch weitreichende Änderungen am Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) , die wir Ihnen hier in aller Kürze darstellen möchten. Zu beachten hierbei ist, dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und auch eventuelle weitere Änderungen nicht ausgeschlossen werden können. Die angestrebten Änderungen dürfen also noch nicht als „bare Münze“ verstanden werden. Dennoch möchten wir Ihnen hier bereits einen Überblick über die wichtigsten geplanten Änderungen geben:
03 Okt., 2022
Die Künstlersozialabgabe steigt ab 2023 auf 5 Prozent . Zuvor hatte sich der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung seit 2018 stabil bei 4,2 Prozent gehalten. Das wird sich ab 2023 ändern - dann steigt der Satz erstmals seit 5 Jahren wieder um satte 0,8 Prozentpunkte auf insgesamt 5 Prozent. Dies geht aus der Verordnung der Künstlersozialabgabe 2023 hervor.
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