Freie Wildbahn e. V.
März 26, 2020

Corona-Soforthilfen Service für Freelancer & Künstler

Liebe Besucher, liebe freiberufliche Künstler und Publizisten, liebe Mitglieder,


wir wissen: Die Corona-Pandemie geht vor allem an Ihnen nicht spurlos vorbei.


Viele von Ihnen warten dringend auf die Hilfen von Bund und Ländern, damit das wirtschaftliche Überleben gelingt. Aber trotzdem liegt wie so oft auch hier das Problem bei der Anforderung in den Details der Formulare.



Wir haben daher mit unseren Partnern in der Steuerabteilung gesprochen und diese möchte Ihnen anbieten, bei den von der Presse berichteten Zuschüssen der Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige in Höhe von bis zu 9.000,00 EUR bei bis zu 5 Beschäftigten und bis zu 15.000,00 EUR bei bis zu 10 Beschäftigten zu helfen.

Soforthilfeanträge des Bundes und der Länder

Für die Soforthilfeanträge, die ohne Förderkredite oder ähnliches erfolgen, stellen wir für Sie den Antrag und veranlassen, dass die Soforthilfe direkt auf Ihr Konto gezahlt wird. Diese Unterstützung soll Ihnen in folgender Weise helfen:


  • Schnell und unkomplizierte Auszahlung der bestmöglichen Hilfen
  • Ihre Angaben werden vorher auf Plausibilität geprüft und nach Rücksprache optimiert
  • Rückfragen seitens der Behörden werden über die bevollmächtigte Kanzlei bearbeitet


Eine Liste der erforderlichen Nachweise, sowie eine Vollmacht erhalten Sie auf Anfrage, schnell und unkompliziert:



Die Steuerkanzlei erhebt bei Mitgliedern von Freie Wildbahn e. V. dafür statt der üblichen Gebühr von € 240,- netto lediglich € 120,- netto. Die Kanzlei wird diese Gebühr auch erst 10 Tage nach Einreichen des Antrags per SEPA-Lastschrift erheben. Somit sollte gewährleistet sein, dass die Soforthilfe bereits bei Ihnen angekommen ist.

Mitglieder laden die ausgefüllten Formulare unter Ihrem Freie Wildbahn-Profil  hoch (Ordner Steueranfragen!)

Ohne Mitgliedschaft werden die € 240,- netto in Rechnung gestellt. Auch nach Corona hilft der Verein in vielfältigen Fragestellungen.



Wenn Sie den Service ohne Mitgliedschaft nutzen möchten, registrieren Sie sich bitte für eine Beratung. Dadurch erhalten Sie ebenfalls ein Profil und Sie können die Dokumente dort im Ordner "Steueranfragen" hochladen. Wenn Sie weder den Beratungsauftrag noch den Mitgliedsantrag unterschrieben hochladen, erhalten Sie lediglich den umfassenden Service zur Beantragung der Corona-Soforthilfe für € 240.- zzgl. MwSt.


KFW-Kredite, Bürgschaften


Darüber hinaus können Sie auch Hilfe zu anderen Hilfsmitteln erhalten.


Die Steuerabteilung hilft Ihnen dabei einen Überblick über Ihre möglichen staatlichen Hilfen zu bekommen. Natürlich können wir Ihnen außerdem die notwendigen Liquidationspläne erstellen und Kontakt zu Ihren Hausbanken aufnehmen. Da das mit einem individuellen Arbeitsaufwand verbunden ist, werden wir Ihnen je nach Arbeitsaufwand eine entsprechende Gebühr in Rechnung stellen. Bitte melden Sie sich falls Sie Handlungsbedarf sehen. Vorab werden wir Ihnen gerne einen Überblick verschaffen.

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von Detlef Husemann 27 Aug., 2023
Der Prozentsatz zur Künstlersozialabgabe wird durch die Verordnung geregelt. Einnahmen und Ausgaben ergeben daher die Abgabenlast. Zusätzlich steuert der Bund noch einen Zuschuss bei.
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Die Künstlersozialabgabe steigt ab 2023 auf 5 Prozent . Zuvor hatte sich der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung seit 2018 stabil bei 4,2 Prozent gehalten. Das wird sich ab 2023 ändern - dann steigt der Satz erstmals seit 5 Jahren wieder um satte 0,8 Prozentpunkte auf insgesamt 5 Prozent. Dies geht aus der Verordnung der Künstlersozialabgabe 2023 hervor.
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