Freie Wildbahn e. V.
Mai 18, 2018

Neue Datenschutzgrundverordnung DSGVO tritt bald in Kraft! Sind Sie darauf vorbereitet?

Am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO) in Kraft. Ziel der Verordnung ist ein viel höherer Schutz von personenbezogenen Daten aller EU-Bürger. Die DSGVO betrifft nicht nur die Daten, die online erhoben werden. Alle Daten, die Ihr Unternehmen sammelt, auch „offline“, sind von der DSGVO betroffen.


Da die DSGVO nicht in erster Linie Kunst-, Medien und Kulturschaffende betrifft und seit Monaten in aller Munde ist, haben wir uns zunächst nur mit unserer eigenen Situation befasst und unsere Webseite und die interne Prozessorganisation auf den Prüfstand gestellt.


Nachdem wir aber aktuell vermehrt Anfragen zur DSGVO erhalten, möchten wir Sie mit der heutigen Information nicht nur auf die neue Situation aufmerksam machen, sondern für die Abwehr von zu erwartenden Abmahnschreiben diverser Anwaltskanzleien eine vorbereitende Hilfsstellung an die Hand geben. Im Folgenden geht es also ausschließlich um Online-Daten und Maßnahmen die Sie als Webseitenbetreiber beachten und umsetzen sollten.


Da jede Webseite unterschiedlichste Features verwendet, lässt sich das Thema leider nicht mit einem einheitlichen Text lösen, sondern es bedarf einer grundsätzlichen Webseitenanalyse um zu ermitteln, welche Bereiche optimiert werden müssen und wie Ihre Datenschutzerklärung formuliert sein sollte. Hierbei sind u.a. die folgenden Punkte zu beachten:


  • Welche Dienste laufen im Hintergrund?
  • Wird zum Beispiel Piwik/Matomo oder Google Analytics verwendet, um das User-Nutzungsverhalten auszuwerten?
  • Arbeitet Ihre Website mit Cookies?
  • Verwendet das Theme/Template der Seite Web Fonts wie z.B. Google Fonts?
  • Werden Social Like/Share-Buttons eingebunden?
  • Werden IP-Adressen/ Server-Logs protokolliert?
  • Übermittelt das Theme/Template Ihrer Seite Daten an den Hersteller?
  • Erfolgt auf Ihrer Seite die Integration von Affiliate Links?
  • Nutzen Sie bereits eine SSL-Verschlüsselung oder wird diese benötigt?
  • Enthält Ihre Kontaktanfrage den aktuellen Hinweis zur Datenschutzerklärung und Zustimmung der ADV?


Was sollten Sie also tun?


  • Auf jeden Fall nicht in Panik verfallen!
  • Wenn einer der zuvor genannten Features auf Ihre Webseite zutreffen, ist als erstes zumindest eine Anpassung Ihrer Datenschutzerklärung erforderlich.
  • Stellen Sie sich zusätzlich die Frage, wie Sie mit den erfassten Daten umgehen, welches Partnerunternehmen diese Daten für Sie speichert und verarbeitet!


Was können wir für Sie tun?


Wir sehen die Optimierung der Webseiten als das dringlichste Thema, da eine Abmahnung wegen unzulässiger Datenschutzerklärung und die Nutzung von diversen Tools, die im Hintergrund Daten erfassen, sehr weit verbreitet sind und von den Abmahnern leicht analysiert werden können. Vermeiden Sie das Risiko einer Abmahnung und optimieren Sie Ihre Webseite.


Da wir diese Aufgabe nicht selber für Sie lösen können, haben wir mit dem Kooperationspartner unseres Vertrauens einen Lösungsvorschlag erarbeitet: Inventmedia wird Ihre Webseite wie in dem hier zum Download beigefügten Angebot analysieren und die technische, sowie grafische Anpassung nach DSGVO vornehmen.


Der Preis für dieses 360 Grad Rundumpaket beträgt € 360,- netto.


Für Mitglieder von Freie Wildbahn e.V. wird dieses Angebot auf € 240,- reduziert. Bei Inanspruchnahme dieses Angebots erklären Sie sich damit einverstanden, dass Inventmedia im Rahmen der Optimierung Ihrer Webseite einen Backlink zur Webseite von Freie Wildbahn e.V. setzt, der mindestens für die Dauer Ihrer Mitgliedschaft nicht gelöscht werden darf.


Da wir davon ausgehen, dass zufriedene Mitglieder interessiert daran sind, dass der Verein durch weitere Mitglieder entsprechende Einflussnahme für die Interessen unserer Mitglieder gewinnen kann, sehen wir dieses als kleines Dankeschön für unsere tägliche Arbeit an.


Wenn Sie das Angebot in Anspruch nehmen möchten, senden Sie bitte direkt eine Nachricht an: Inventmedia und bedenken, dass die Aufträge nach Eingang bearbeitet werden und nicht garantiert werden kann, dass evtl. jeder Auftrag vor dem 25.05. umgesetzt werden kann! Hier können Sie auch gleich das Auftragsformular downloaden.


Wichtiger Hinweis:


Benjamin Simmrow (geschäftsführender Gründer und Inhaber von Inventmedia aus Berlin) hat sich seit geraumer Zeit genau zu diesem Thema und auf die Webseitenoptimierung nach DSGVO bestens vorbereitet. Es wurden Seminare und Schulungen hinsichtlich der rechtlichen Erfordernisse für die unterschiedlichsten Webinhalte besucht, sodass man nach Rücksprache mit diversen Rechtsberatern eine optimale Lösung anbieten kann. Die DSGVO bereitet allseits noch Unklarheiten bei der letztendlichen Interpretation. Daher sei an dieser Stelle aber auch erwähnt, dass Inventmedia und Freie Wildbahn e.V. keine abschließende rechtliche Gewähr übernehmen können.


Da wir für unsere Webseite allerdings die exakt identische Analyse und dementsprechenden Änderungen vorgenommen haben, seien Sie versichert, dass wir Ihnen diesen Vorschlag nach besten Wissen und Gewissen unterbreiten.

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Beratung zur Künstlersozialabgabe

Freie Wildbahn e.V. ist auf das Thema Künstlersozialkasse spezialisiert und verfügt über langjährige in diesem Fachbereich. Wir freuen uns auf Ihre Fragen und darauf, Ihnen in unserer Beratung Klarheit zu bringen: https://freie-wildbahn.de/kuenstlersozialkasse/ksk-beratung

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von Detlef Husemann 27 Aug., 2023
Der Prozentsatz zur Künstlersozialabgabe wird durch die Verordnung geregelt. Einnahmen und Ausgaben ergeben daher die Abgabenlast. Zusätzlich steuert der Bund noch einen Zuschuss bei.
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Der Deutsche Bundestag hat am 1. Dezember 2022 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz – 8. SGB IV-ÄndG) beschlossen. Sofern das Gesetzgebungsverfahren ordnungsgemäß abgeschlossen wird, ist zu erwarten, dass das Gesetz zum 01.01.2023 in Kraft treten wird. Dieses umfasst auch weitreichende Änderungen am Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) , die wir Ihnen hier in aller Kürze darstellen möchten. Zu beachten hierbei ist, dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und auch eventuelle weitere Änderungen nicht ausgeschlossen werden können. Die angestrebten Änderungen dürfen also noch nicht als „bare Münze“ verstanden werden. Dennoch möchten wir Ihnen hier bereits einen Überblick über die wichtigsten geplanten Änderungen geben:
03 Okt., 2022
Die Künstlersozialabgabe steigt ab 2023 auf 5 Prozent . Zuvor hatte sich der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung seit 2018 stabil bei 4,2 Prozent gehalten. Das wird sich ab 2023 ändern - dann steigt der Satz erstmals seit 5 Jahren wieder um satte 0,8 Prozentpunkte auf insgesamt 5 Prozent. Dies geht aus der Verordnung der Künstlersozialabgabe 2023 hervor.
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