Freie Wildbahn e. V.
Juni 10, 2017

Künstlersozialabgabe sinkt 2018 erneut: auf 4,2%

Das Bundesministerium für Arbeit möchte deutsche Unternehmer entlasten. Die Künstlersozialabgabe soll nach übereinstimmenden Medienberichten ab 2018 um 0,6% auf 4,2% gesenkt werden. Das Ministerium unter Führung von Andrea Nahles (SPD) hat bereits eine diesbezügliche Verordnung ausgearbeitet. Mittlerweile gibt es in Deutschland bereits beinahe 190.000 Versicherte in der Künstlersozialkasse.


Durch die von den verwertenden Unternehmen zu entrichtende Künstlersozialabgabe werden die Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung der in der KSK Versicherten mitfinanziert. Auf diesem Weg bringen deutsche Verwerter allein 2017 voraussichtlich mehr als 300 Millionen Euro KSK-Abgabe auf, was 30% der Sozialbeiträge entspricht. Hinzu kommen weitere 20% durch den Bund. Die restlichen 50% müssen die Künstler und Publizisten selbst aufbringen – ebenso wie ein Arbeitnehmer.


Eine Senkung des Abgabesatzes ist erneut möglich geworden, da in den vergangenen beiden Jahren etwa 50.0000 abgabepflichtige Verwerter neu registriert werden konnten. Dadurch gibt es insgesamt mehr zahlungspflichtige Firmen und jedes einzelne Unternehmen kann ab 2018 mit einer um 0,6% geringeren Künstlersozialabgabe belastet werden.

Letzte News

von Detlef Husemann 27 Aug., 2023
Der Prozentsatz zur Künstlersozialabgabe wird durch die Verordnung geregelt. Einnahmen und Ausgaben ergeben daher die Abgabenlast. Zusätzlich steuert der Bund noch einen Zuschuss bei.
05 Dez., 2022
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Dezember 2022 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz – 8. SGB IV-ÄndG) beschlossen. Sofern das Gesetzgebungsverfahren ordnungsgemäß abgeschlossen wird, ist zu erwarten, dass das Gesetz zum 01.01.2023 in Kraft treten wird. Dieses umfasst auch weitreichende Änderungen am Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) , die wir Ihnen hier in aller Kürze darstellen möchten. Zu beachten hierbei ist, dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und auch eventuelle weitere Änderungen nicht ausgeschlossen werden können. Die angestrebten Änderungen dürfen also noch nicht als „bare Münze“ verstanden werden. Dennoch möchten wir Ihnen hier bereits einen Überblick über die wichtigsten geplanten Änderungen geben:
03 Okt., 2022
Die Künstlersozialabgabe steigt ab 2023 auf 5 Prozent . Zuvor hatte sich der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung seit 2018 stabil bei 4,2 Prozent gehalten. Das wird sich ab 2023 ändern - dann steigt der Satz erstmals seit 5 Jahren wieder um satte 0,8 Prozentpunkte auf insgesamt 5 Prozent. Dies geht aus der Verordnung der Künstlersozialabgabe 2023 hervor.
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