Freie Wildbahn e. V.
18. September 2017

Modifiziertes Einkommens-Meldeverfahren bei der Künstlersozialkasse

TJeder KSK-Versicherte, der bei der Künstlersozialkasse Beitrag bezahlt, kennt das alljährliche Procedere im 4. Quartal eines Jahres. Bis zum 01.12. muss eine Schätzung des betrieblichen Gewinns für das folgende Kalenderjahr abgegeben werden.


Gerade als Freiberufler in Sachen Kunst, Medien und Kulturjobs kann man oft nicht mehr als 2-3 Monate überblicken. Nun sollen es gleich 12 Monate sein, die erst in 3-4 Monaten beginnen. Als wenn es den Versicherten nicht schon so schwer genug fällt, diese Vorausschau zu machen, hat sich bei der Abfrage der Gewinnmeldung für 2018 ein kleines unscheinbares Detail geändert, welches so manchem Versicherten noch langwierige Korrespondenz einbringen könnte.


Es geht um die Kennziffer für die ausgeübte Tätigkeit. Bisher wurden auf dem Meldebogen im oberen Bereich die vier Hauptbereiche Wort, darstellende und bildende Kunst, sowie Musik mit den Oberbegriffen zu den Tätigkeiten und den entsprechenden Kennziffern aufgeführt. Rechts unten kam zum Beispiel folgender Hinweis hinzu:


„Ihre bisherigen Einnahmen lagen im Bereich B09 (siehe oben). Angaben hier nur bei Änderung.“


Nun werden Sie aber gebeten, auf jeden Fall eine Angabe zur Haupttätigkeit zu machen. Wer z. B. als Journalist gemeldet ist und nun dort z. B. W08 angibt, wird ziemlich sicher von der KSK Post erhalten.


Wir vermuten, dass die KSK damit im Bestand der Versicherten zum einen die Statistiken aktualisieren – zum anderen aber auch klären möchte, ob der aktuell Versicherte überhaupt noch eine „KSK-fähige“ Tätigkeit ausübt. Wer sich nun einer Kennziffer zuordnet und damit von seiner bisherigen Tätigkeit abweicht, sollte vorher wissen, ob die Tätigkeit auf Nachfrage auch ausreichend und im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes nachgewiesen werden kann.


Mitglieder können und sollten hier unbedingt den kostenlosen Beratungsservice nutzen und über ksk@freie-wildbahn.de einen Beratungstermin vereinbaren.


Wer noch kein Mitglied ist, kann sich hier über die Vorteile einer Mitgliedschaft informieren oder zum Kennenlernen zunächst auch erstmal eine einmalige Beratung anfordern.

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Beratung zur Künstlersozialabgabe

Freie Wildbahn e.V. ist auf das Thema Künstlersozialkasse spezialisiert und verfügt über langjährige in diesem Fachbereich. Wir freuen uns auf Ihre Fragen und darauf, Ihnen in unserer Beratung Klarheit zu bringen: https://freie-wildbahn.de/kuenstlersozialkasse/ksk-beratung

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