Freie Wildbahn e. V.
Okt. 03, 2022

Künstlersozialabgabe steigt 2023 auf 5%

Die Künstlersozialabgabe steigt ab 2023 auf 5 Prozent. Zuvor hatte sich der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung seit 2018 stabil bei 4,2 Prozent gehalten. Das wird sich ab 2023 ändern - dann steigt der Satz erstmals seit 5 Jahren wieder um satte 0,8 Prozentpunkte auf insgesamt 5 Prozent. Dies geht aus der Verordnung der Künstlersozialabgabe 2023 hervor.

Wer zahlt die Künstlersozialabgabe?

Zur Zahlung der Künstlersozialabgabe sind alle Unternehmen verpflichtet, die regelmäßig Leistungen von Künstlern und Publizisten beauftragen und verarbeiten. Zum Beispiel Agenturen, Verlage oder andere Verwerter künstlerisch-publizistischer Leistungen von Übersetzern, Autoren, Designern oder Kameraleuten. 

Beratung zur Künstlersozialabgabe

Freie Wildbahn e.V. ist auf das Thema Künstlersozialkasse spezialisiert und verfügt über langjährige in diesem Fachbereich. Wir freuen uns auf Ihre Fragen und darauf, Ihnen in unserer Beratung Klarheit zu bringen:



Letzte News

von Detlef Husemann 27 Aug., 2023
Der Prozentsatz zur Künstlersozialabgabe wird durch die Verordnung geregelt. Einnahmen und Ausgaben ergeben daher die Abgabenlast. Zusätzlich steuert der Bund noch einen Zuschuss bei.
05 Dez., 2022
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Dezember 2022 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz – 8. SGB IV-ÄndG) beschlossen. Sofern das Gesetzgebungsverfahren ordnungsgemäß abgeschlossen wird, ist zu erwarten, dass das Gesetz zum 01.01.2023 in Kraft treten wird. Dieses umfasst auch weitreichende Änderungen am Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) , die wir Ihnen hier in aller Kürze darstellen möchten. Zu beachten hierbei ist, dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und auch eventuelle weitere Änderungen nicht ausgeschlossen werden können. Die angestrebten Änderungen dürfen also noch nicht als „bare Münze“ verstanden werden. Dennoch möchten wir Ihnen hier bereits einen Überblick über die wichtigsten geplanten Änderungen geben:
03 Mai, 2021
Die Corona-Pandemie hat die Selbstständigen hart getroffen. Vor allem freischaffende Künstler und Publizisten haben mit großen finanziellen Einbußen zu kämpfen und gehen zur Aufbesserung ihres Einkommens notgedrungen auch nicht-künstlerischen Tätigkeiten nach. Viele KSK-Mitglieder sorgen sich dabei aufgrund der geltenden Geringfügigkeitsgrenze von € 450/ Monat um ihre Absicherung über die KSK. Nun soll die Grenze für zusätzliche nicht-künstlerische selbstständige Tätigkeiten erhöht werden. Dadurch sollen Kunst- und Kulturschaffende weiterhin in der KSK versichert bleiben und mehr Geld dazuverdienen können. Dies ist eine sehr positive Nachricht für die Branche und alle Betroffenen. Jedoch sollte die Änderung auch kritisch betrachtet werden. Wir wollen in diesem Beitrag die bisherige Berichterstattung einmal genauer unter die Lupe nehmen und mit Irrtümern aufräumen.
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