Freie Wildbahn e. V.
15. Januar 2010

Nicht nur Bohlen, auch andere verursachen hohe Künstlersozialkassen-Abgaben

Was hätten Sie gedacht. Sind die Rolling Stones angestellte Musiker oder freiberufliche Künstler. Letzeres natürlich, weshalb der Veranstalter der "Bridge to Babylon" Tour aus 1998 und 1999 nun ca. € 320.000.- für Abgaben an die Künstlersozialkasse nachzahlen muss.


Das Landessozialgericht-Brandenburg-Berlin hat dieses zu Gunsten der Künstlersozialkasse entschieden. Auch wenn dieser Fall eigentlich klar war, hatte der Veranstalter gegen die Forderung der Künstlersozialkasse geklagt. Auch die fast verklungene öffentliche Diskussion über die Qualität der künstlerischen und/oder publizistischen Leistung von Dieter Bohlen ist unnötig gewesen. Die Masse der Beiträge zu diesem Thema offenbarten nur Unwissenheit oder populistische Wichtigtuerei. Es geht bei der Bewertung ob Abgabe an die Künstlersozialkasse anfällt immer nur darum ob eine derartige Leistung eigenschöpferisch, künstlerisch und/oder publizistisch oder gar pädagogisch mit Zielerichtung einer Ausbildung zur künstlerischen/publizistischen Leistung ist. Die Künstlersozialkasse wird bei der Ermittlung der Abgabepflichtigen durch die deutsche Rentenversicherng unterstützt.

Künstlersozialkasse kassiert erneut

Der Großteil der hierzu entstandenen Foren und Internetportale beschäftigt sich nur mit den durch vermeintliche Unwissenheit nun herangezogenen Unternehmen und freien Verwertern. Zugegeben - eine mangelhafte Informationspolitik der Künstlersozialkasse hat Ihren Teil dazu beigetragen. Fakt ist aber, dass die Verwertung von künstlersicher/publizistischer Leistung Bestandteil eines wirtschaftlichen Prozesses ist und nach dem KSVG die entsprechende Abgabe auslöst. Diese trägt in hohem Maße dazu bei das Mitglieder der Künstlersozialkasse eine Grundsicherng in der deutschen Sozialversicherung erhalten.

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