Freie Wildbahn e. V.
20. November 2009

Informationsaustausch zwischen KSK und Finanzamt

Immer wieder werden wir danach befragt, ob es einen Informationsaustausch zwischen der Künstlersozialkasse und dem Finanzamt gerade im Falle einer KSK-Prüfung gibt und in welchem Umfang die Finanzämter verpflichtet bzw. befugt sind, persönliche und vertrauliche Daten an andere Behörden weiterzugeben.

Mitteilungspflicht von Amts wegen

Die Finanzämter sind gemäß § 31 Abs. 2 AO gegenüber den Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung und der Bundesagentur für Arbeit verpflichtet, auch über die per Gesetz geschützten Einkommensverhältnisse eines Steuerpflichtigen, auf Anfrage Auskunft zu erteilen. Allerdings muss dieses zur Feststellung der Versicherungspflicht oder zur Festsetzung von Beiträgen einschließlich der Künstlersozialabgabe erforderlich sein. Die Mitteilungspflicht besteht jedoch nicht, soweit deren Erfüllung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. Die Verhältnismäßigkeit ist anhand des jeweiligen Einzelfalls zu prüfen.

Offenbarungsbefugnis

Zu prüfen ist in den o.g. Fällen, ob eine sog. Offenbarungsbefugnis besteht. Eine Verpflichtung zur Offenbarung besteht nach dem Gesetzeswortlaut nur, soweit die Angaben für die Feststellung der Versicherungspflicht oder die Festsetzung von Beiträgen einschließlich der Abgaben an die Künstlersozialkasse benötigt werden. Mitteilungen für andere Zwecke, z. B. für die Erhebung oder Vollstreckung der festgesetzten Beiträge, dürfen nicht erfolgen. Auch schließt die Befugnis zur Mitteilung nicht die Befugnis zur Gewährung von Akteneinsicht und Übersendung der Akten ein.

Wichtig: Einkommensteuerbescheide und Betriebsprüfungsberichte sind unzulässig!

Eine Übersendung von Steuerbescheiden und anderer Betriebsprüfungsberichte ist aufgrund des Steuergeheimnisses ausgeschlossen, da diese eine Vielzahl von Informationen enthalten, die für die Beiträge in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung für die Künstlersozialkasse nicht relevant sind.

Letzte News

von Detlef Husemann 24. März 2025
Was sonst Routine ist, wurde für viele Kulturschaffende zum Problem: Beim Arztbesuch funktionierte plötzlich die Gesundheitskarte nicht mehr – der Versicherungsschutz war weg. Grund war ein technischer Fehler bei der Künstlersozialkasse (KSK).
von Detlef Husemann 22. März 2025
Die faire Bezahlung von Künstlerinnen und Künstlern ist ein zentrales kulturpolitisches Anliegen der Landesregierung Nordrhein-Westfalens. Deshalb gelten seit August in den Programmen „Kultur und Schule“ und „Künstlerinnen und Künstler in die Kita“ Honoraruntergrenzen, ab Januar 2026 für alle Programme, die mit Landesmitteln gefördert werden.
von Detlef Husemann 3. Februar 2025
Am 10. November 2022 fällt das Bundessozialgericht (BSG) eine überraschende Entscheidung zu Gunsten einer bereits früher nach dem KSVG Versicherten gegen den Bescheid der Künstlersozialkasse (KSK) . Eine frühere Befreiung von der Krankenversicherungspflicht sei nicht unbegrenzt wirksam, wenn selbstständige Künstler und Publizisten bei einer Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit erneut der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungspflicht unterliegen.
Share by: