Die kontinuierliche Erfassung von abgabepflichtigen Unternehmen zeigt weiterhin seine Wirkung auf die Höhe der KSK-Abgabe für freie Honorare die an Künstler und Publizisten und weiteren Medienschaffenden gezahlt werden. Durch die konsequente Prüfung der Deutschen Rentenversicherung, die im Rahmen der regelmäßigen Sozialversicherungsprüfung bei Unternehmen ebenfalls die korrekte Abgabe an die Künstlersozialkasse prüft, werden ständig mehr Unternehmen erfasst, die der Abgabenpflicht erstmalig und auch rückwirkend nachkommen. Somit konnte der für 2018 bereits gesenkte Satz von 4,2% auf für 2019 bereits frühzeitig festsetzt werden.
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