Freie Wildbahn e. V.
Juni 22, 2007

Künstlersozialabgabe 2008 nur 4,9%

Über die seit dem 15. Juni 2007 geltende Gesetzesnovelle zum Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) wird bereits seit Anfang des Jahres 2007 ununterbrochen berichtet. Nicht zu Unrecht ist die Rede von weitreichenden Folgen für abgabepflichtige Unternehmen.


Was hat diese Nouvelle aber für Auswirkungen bei den Versicherten? Freie Wildbahn hat darüber bereits seit Ende 2004 berichtet und sämtliche Voraussagen sind weitestgehend eingetroffen. Die Künstlersozialkasse stand auf dem Prüfstand und es konnte eigentlich nur ein Ergebnis geben: Der Patient war "krank", stellte aber eine sozial-politisch wichtige Errungenschaft dar, sodass die Erhaltung Priorität hatte. Hierzu musste eigentlich nur die Finanzierung überprüft und neu justiert werden.


Seit Anfang 2005 hat die KSK zunächst durch Stichproben festgestellt, welches Abgabenpotential hier zur Verfügung steht. Es wurde knapp 9.600 Unternehmen angeschrieben und circa die Hälfte meldete sich mit der Angabe, dass wohl Abgaben zu entrichten seien. Die deutsche Rentenversicherung (DRV) wird mit Ihren 3.000 Prüfern jetzt flächendeckend bei der Eintreibung dieser Abgaben behilflich sein.


Bei derartigen Betriebsprüfungen werden aber wohl auch die Versicherten in das Blickfeld der Prüfer kommen, da man ja genau nach Honoraren für freie aus Kunst, Medien und Publizistik sucht.


Versicherte haben ab jetzt mit verstärkten Prüfungen zu rechnen. Es sollen stichprobenartig Steuerbescheide der letzten 4 Jahre angefordert werden. Ob die Stichproben auf den Erkenntnissen der DRV-Prüfer basieren, bleibt abzuwarten.


Über Konsequenzen bei vermeintlich zu vorsichtigen Einkommensschätzungen der Versicherten werden wir bei Zeiten berichten.



Die Unternehmen sollten davon ausgehen, das die Senkung des Abgabesatzes von 5,8% für 2005, 5,5% in 2006 auf z. Zt. 5,1% und nach neuesten Meldungen für 2008 auf 4,9% nur eine temporäre Erscheining sein wird, da durch zu erwartend höhere Ausgaben für die Versicherten die steigenden Einnahmen bereits schon wieder verbraucht sein werden. Zumindest werden Abgabensätze mit einer 2 vor dem Komma, wie Anfang 2005 in den Raum gestellt wurde wohl eher ein Wunsch bleiben.

Letzte News

von Detlef Husemann 27 Aug., 2023
Der Prozentsatz zur Künstlersozialabgabe wird durch die Verordnung geregelt. Einnahmen und Ausgaben ergeben daher die Abgabenlast. Zusätzlich steuert der Bund noch einen Zuschuss bei.
05 Dez., 2022
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Dezember 2022 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz – 8. SGB IV-ÄndG) beschlossen. Sofern das Gesetzgebungsverfahren ordnungsgemäß abgeschlossen wird, ist zu erwarten, dass das Gesetz zum 01.01.2023 in Kraft treten wird. Dieses umfasst auch weitreichende Änderungen am Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) , die wir Ihnen hier in aller Kürze darstellen möchten. Zu beachten hierbei ist, dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und auch eventuelle weitere Änderungen nicht ausgeschlossen werden können. Die angestrebten Änderungen dürfen also noch nicht als „bare Münze“ verstanden werden. Dennoch möchten wir Ihnen hier bereits einen Überblick über die wichtigsten geplanten Änderungen geben:
03 Okt., 2022
Die Künstlersozialabgabe steigt ab 2023 auf 5 Prozent . Zuvor hatte sich der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung seit 2018 stabil bei 4,2 Prozent gehalten. Das wird sich ab 2023 ändern - dann steigt der Satz erstmals seit 5 Jahren wieder um satte 0,8 Prozentpunkte auf insgesamt 5 Prozent. Dies geht aus der Verordnung der Künstlersozialabgabe 2023 hervor.
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