Freie Wildbahn e. V.
Sept. 01, 2020

Künstlersozialkasse: Prüfung des Einkommens – Abgabe-Frist 01.12.2020

Ab Anfang September verschickt die Künstlersozialkasse die Aufforderung zur Abgabe einer "Meldung des tatsächlichen Arbeitseinkommens für Vorjahre" an ihre Mitglieder. Von dieser KSK-Prüfung sind jedes Jahr etwa 10.000 KSK-Versicherte betroffen.

Termine für KSK-Beratungen während der Prüfungszeit schnell ausgebucht

Freie Wildbahn e.V. berät Sie und hilft Ihnen dabei, diese Prüfung möglichst unbeschadet zu überstehen. Der Verein ist mit seinen begrenzten Beratungs-Kapazitäten dem massiven Ansturm durch die KSK-Prüfungen nur bedingt gewachsen – gerade in der Hochphase ab Mitte September sind die zeitnahen Termine für KSK-Beratungen daher zunächst schnell ausgebucht.


  • ACHTUNG! Die tatsächliche Abgabefrist beträgt allerdings nicht 4 Wochen sondern Stichtag für die Einreichung der Unterlagen bei der Künstlersozialkasse ist der 01.12.2020

Sie können deshalb ruhig bleiben und müssen nicht in Panik verfallen. Auch wenn nicht sofort ein Beratungstermin zur Verfügung steht: bis zur Abgabefrist ist genügend Zeit, um alle Fragen zu Ihrer Künstlersozialkasse-Prüfung in einer individuellen telefonischen Beratung zu beantworten!


Buchen Sie zunächst Online eine KSK-Beratung und folgen Sie den Anweisungen. Freie Wildbahn e.V. wird auch Ihnen durch die KSK-Prüfung helfen!

Letzte News

von Detlef Husemann 27 Aug., 2023
Der Prozentsatz zur Künstlersozialabgabe wird durch die Verordnung geregelt. Einnahmen und Ausgaben ergeben daher die Abgabenlast. Zusätzlich steuert der Bund noch einen Zuschuss bei.
05 Dez., 2022
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Dezember 2022 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz – 8. SGB IV-ÄndG) beschlossen. Sofern das Gesetzgebungsverfahren ordnungsgemäß abgeschlossen wird, ist zu erwarten, dass das Gesetz zum 01.01.2023 in Kraft treten wird. Dieses umfasst auch weitreichende Änderungen am Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) , die wir Ihnen hier in aller Kürze darstellen möchten. Zu beachten hierbei ist, dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und auch eventuelle weitere Änderungen nicht ausgeschlossen werden können. Die angestrebten Änderungen dürfen also noch nicht als „bare Münze“ verstanden werden. Dennoch möchten wir Ihnen hier bereits einen Überblick über die wichtigsten geplanten Änderungen geben:
03 Okt., 2022
Die Künstlersozialabgabe steigt ab 2023 auf 5 Prozent . Zuvor hatte sich der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung seit 2018 stabil bei 4,2 Prozent gehalten. Das wird sich ab 2023 ändern - dann steigt der Satz erstmals seit 5 Jahren wieder um satte 0,8 Prozentpunkte auf insgesamt 5 Prozent. Dies geht aus der Verordnung der Künstlersozialabgabe 2023 hervor.
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