Zum Ende eines Jahres sollten sich Selbständige immer diese Frage stellen.
„Was habe ich eigentlich verdient?“
Dabei geht es nicht in erster Linie um den wirtschaftlichen Erfolg, sondern darum, dass es doch gut ist, wenn klar wird, was vom Umsatz (Rechnungen, Honorare etc.) nach Abzug von Kosten übriggeblieben ist. Gerade dann, wenn nicht betriebliche Lebenshaltungskosten fast keinen Spielraum für Steuerrücklagen zulassen.
Diese Frage nach dem Verdienst im laufenden Jahr stellen wir KSK-Versicherten jedes Jahr mehrfach, wenn es darum geht die Gewinnmeldung für das kommende Jahr zu machen und auch Anpassungen hinsichtlich der aktuellen KSK-Gewinnmeldung vorzunehmen. In den allermeisten Fällen gibt es hierzu keine konkreten Angaben. Oft wird gerade die Steuererklärung für das Vorjahr oder gar das Vorvorjahr erstellt.
Wer aber nicht weiß, was verdient wurde, kann nicht einschätzen was er im kommenden Jahr erwarten darf. Sicherlich ist das in erster Linie von der Auftragslage abhängig, aber auch von betrieblichen Kosten. Eine aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung sollte auf jeden Fall geführt werden. Einmal monatlich einen Sonntagnachmittag opfern und in einer Tabelle eingegangene Honorare und betriebliche Kosten festhalten wirkt da schon Wunder.
Wer glaubt dafür keine Zeit zu haben, sollte sich überlegen einen Buchführungsservice zu nutzen, der monatlich oder quartalsweise eine vorläufige BWA (betriebswirtschaftliche Auswertung) erstellt. Dann liegt Mitte Oktober das vorläufige Ergebnis für 2017 bereits vor und man kann die aktuelle Meldung an die KSK für 2017 überprüfen und auch mit gutem Gefühl korrigieren. Ebenso fällt auch die Schätzung für 2018 nicht mehr so schwer. Eine spätere KSK-Prüfung wird dann erst recht keine Kopfschmerzen bereiten.
Die Kenntnis dieser Zahlen zum vierten Quartal gibt dem Selbstständigen die Möglichkeit seine wirtschaftliche und steuerliche Situation vorausschauend zu gestalten. Wenn erst im Sommer 2018 klar ist, was verdient wurde, können u. a. keine rückwirkenden Investitionen oder steuermindernde Beitragszahlungen zur Altersversorgung getätigt werden. Rücklagen für mögliche Steuernachzahlungen werden ebenfalls nicht gebildet. Wenn dann die Zahlen vorliegen, wird nur noch ermittelt, was an Steuern zu bezahlen ist und der Steuerberater erstellt die Rechnung für die Buchhaltung, sowie den Abschluss.
Wer dann allerdings einen Steuerberater beauftragt und trotzdem nicht auf dem aktuellen Stand ist, sollte das mit seiner Kanzlei unbedingt klären und eine systematischere Vorgehensweise fordern. Wenn der Steuerberater nämlich die Belege eines Jahres erst im Frühjahr 2018 gebündelt bekommt oder auswertet, wird es zum einen länger dauern und zum anderen keinesfalls weniger Kosten. Was aber bleibt ist die Frage:
„Was habe ich eigentlich verdient?“
Ein Buchführungsservice (wie z. B. der für unsere Mitglieder) bietet nach abgesprochener Planung genau den benötigten Überblick. Die jährlichen Kosten werden in monatlichen kleinen Teilbeträgen bezahlt und fallen nicht mehr mit der Abgabe der Steuererklärung an. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass Ihre steuerlichen Fragen konkret auf Ihre Situation und somit noch besser geklärt werden können.
Für Fragen stehen die Experten unter
steuer@freie-wildbahn.de zur Verfügung.
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