Freie Wildbahn e. V.
11. September 2018

Freie Wildbahn e.V. erreicht für Opernsänger Vergleich mit Künstlersozialkasse

Sieg auf ganzer Linie? Nicht ganz, aber das Mitglied von Freie Wildbahn e.V. Guido Jentjens erfährt nun die Unterstützung der Künstlersozialkasse: Obwohl alle Argumente auf der Seite von Herrns Jentjens waren, konnte sich das Sozialgericht Nürnberg trotzdem nicht für eine gerichtliche Entscheidung also einem Urteil zu Gunsten des Opernsängers entscheiden. Stattdessen schlug das Sozialgericht der Künstlersozialkasse vor, einen verträglichen Vergleich zu finden und vorzulegen.

Ausländische Sozialversicherungsträger stellen selbständige Arbeit noch vor der KSK fest

Ausländische Sozialversicherungsträger waren zwischenzeitlich von der falschen Entscheidung abgerückt, Sozialversicherungsbeiträge z.B. in Österreich für einen Zeitraum zwischen der ersten Probe bis hin zu den letzten Aufführungen zu verlangen. Obwohl Guido Jentjens in den Zeiten zwischen einzelnen Terminen wiederum anderswo freie Engagements hatte, wurde hier zunächst auf diese unlogische Form der Abgabenform bestanden. Der kompetente Schriftwechsel der über Freie Wildbahn e.V. zustande gekommenen rechtlichen Vertretung mit den Behörden führte zunächst zur Aufhebung der Versicherungspflicht und im weiteren Verlauf zu Erstattung von hohen vierstelligen Beiträgen.

Künstlersozialkasse vermeidet Präzedenzfall mit Signalwirkung

Auch dieses war für die Richterin nicht ausreichend, um einfach gegen die Einschätzung der KSK zu entscheiden, da man anscheinend einen Präzedenzfall schaffen würde, der möglicherweise eine Lawine ausgelöst hätte. So fand man nun einen Vergleich, der entgegen den sonstigen Modalitäten die Versicherungspflicht nach dem KSVG nicht einfach festlegt, sondern nach Prüfung für das Vorjahr rückwirkend die entsprechenden Beitragsteile bezuschusst.

Gütlicher Vergleich nach 3 Jahren Rechtsstreit mit der Künstlersozialkasse

Wenn auch mit etwas mehr Bürokratie verbunden, erlangt der Opernsänger nun nach dreijährigem Streit mit der KSK dank kompetentem Rechtsbeistand die so oft beschriebene Pflichtversicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz. "Auch wenn mein erreichter Vergleich kein Grundsatzurteil ist, bin ich froh, dass es in meinem individuellen Fall endlich zu einer Lösung gekommen ist. Was der von Freie Wildbahn e.V. vermittelte Anwalt dabei für mich geleistet hat, hätte ich vorher nie zu träumen gewagt. Vor dieser Leistung verneige ich mich." so Guido Jentjens abschließend.


Allen Interessierten stellen wir an dieser Stelle gerne den Vergleich unter Schwärzung der personenbezogenen Daten als PDF zur Verfügung: Vergleich des Sozialgerichts Nürnberg zwischen der Künstlersozialkasse und Opernsänger Guido Jentjens

Letzte News

von Detlef Husemann 24. März 2025
Was sonst Routine ist, wurde für viele Kulturschaffende zum Problem: Beim Arztbesuch funktionierte plötzlich die Gesundheitskarte nicht mehr – der Versicherungsschutz war weg. Grund war ein technischer Fehler bei der Künstlersozialkasse (KSK).
von Detlef Husemann 22. März 2025
Die faire Bezahlung von Künstlerinnen und Künstlern ist ein zentrales kulturpolitisches Anliegen der Landesregierung Nordrhein-Westfalens. Deshalb gelten seit August in den Programmen „Kultur und Schule“ und „Künstlerinnen und Künstler in die Kita“ Honoraruntergrenzen, ab Januar 2026 für alle Programme, die mit Landesmitteln gefördert werden.
von Detlef Husemann 3. Februar 2025
Am 10. November 2022 fällt das Bundessozialgericht (BSG) eine überraschende Entscheidung zu Gunsten einer bereits früher nach dem KSVG Versicherten gegen den Bescheid der Künstlersozialkasse (KSK) . Eine frühere Befreiung von der Krankenversicherungspflicht sei nicht unbegrenzt wirksam, wenn selbstständige Künstler und Publizisten bei einer Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit erneut der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungspflicht unterliegen.
Share by: