4. Dezember 2009

Erfolg! Textildesigner klagt gegen die Künstlersozialkasse

Ein Musterverfahren vor dem Dresdner Sozialgericht ergab dass die bisher starre Haltung der Künstlersozialkasse nicht weiterhin Bestand haben muss. Eine Filzgestalterin aus Sachsen hatte geklagt, da die Künstlersozialkasse, wie auch in anderen Bereichen, die Feststellung der Versicherungspflicht nach dem KSVG mit der Begründung ablehnt, dass es sich um Kunsthandwerk handelt, nicht aber um Kunst.


Da sich die Klägerin bereits während des Studiums für Textildesign mit Filzarbeiten beschäftigte und keinerlei Gebrauchsgegenstände sondern Objekte gestaltet, die durch die geschaffenen Strukturen z.B. auch blinden Menschen das ertasten von Kunst ermöglichen, gab das Gericht der Klage statt. Die Künstlersozialkasse muss hier das Künstlersozialversicherungsgesetz anwenden. Ob die Künstlersozialkasse das Urteil unwidersprochen akzeptieren wird, bleibt allerdings abzuwarten.

Letzte News

von Detlef Husemann 26. März 2026
Nicht alles, was Gestaltung erfordert, braucht den Titel „Kunst“ 
von Detlef Husemann 23. März 2026
Künstlersozialabgabe leicht reduziert
von Detlef Husemann 2. November 2025
Zu Beginn des Jahren 2025 gab es eine neuerliche Panne. Diese wurde nun nachträglich korrigiert.