Freie Wildbahn e. V.
Dez. 04, 2009

Erfolg! Textildesigner klagt gegen die Künstlersozialkasse

Ein Musterverfahren vor dem Dresdner Sozialgericht ergab dass die bisher starre Haltung der Künstlersozialkasse nicht weiterhin Bestand haben muss. Eine Filzgestalterin aus Sachsen hatte geklagt, da die Künstlersozialkasse, wie auch in anderen Bereichen, die Feststellung der Versicherungspflicht nach dem KSVG mit der Begründung ablehnt, dass es sich um Kunsthandwerk handelt, nicht aber um Kunst.


Da sich die Klägerin bereits während des Studiums für Textildesign mit Filzarbeiten beschäftigte und keinerlei Gebrauchsgegenstände sondern Objekte gestaltet, die durch die geschaffenen Strukturen z.B. auch blinden Menschen das ertasten von Kunst ermöglichen, gab das Gericht der Klage statt. Die Künstlersozialkasse muss hier das Künstlersozialversicherungsgesetz anwenden. Ob die Künstlersozialkasse das Urteil unwidersprochen akzeptieren wird, bleibt allerdings abzuwarten.

Letzte News

von Detlef Husemann 27 Aug., 2023
Der Prozentsatz zur Künstlersozialabgabe wird durch die Verordnung geregelt. Einnahmen und Ausgaben ergeben daher die Abgabenlast. Zusätzlich steuert der Bund noch einen Zuschuss bei.
05 Dez., 2022
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Dezember 2022 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz – 8. SGB IV-ÄndG) beschlossen. Sofern das Gesetzgebungsverfahren ordnungsgemäß abgeschlossen wird, ist zu erwarten, dass das Gesetz zum 01.01.2023 in Kraft treten wird. Dieses umfasst auch weitreichende Änderungen am Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) , die wir Ihnen hier in aller Kürze darstellen möchten. Zu beachten hierbei ist, dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und auch eventuelle weitere Änderungen nicht ausgeschlossen werden können. Die angestrebten Änderungen dürfen also noch nicht als „bare Münze“ verstanden werden. Dennoch möchten wir Ihnen hier bereits einen Überblick über die wichtigsten geplanten Änderungen geben:
03 Okt., 2022
Die Künstlersozialabgabe steigt ab 2023 auf 5 Prozent . Zuvor hatte sich der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung seit 2018 stabil bei 4,2 Prozent gehalten. Das wird sich ab 2023 ändern - dann steigt der Satz erstmals seit 5 Jahren wieder um satte 0,8 Prozentpunkte auf insgesamt 5 Prozent. Dies geht aus der Verordnung der Künstlersozialabgabe 2023 hervor.
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