Künstlersozialkasse

Erfolg! Textildesigner klagt gegen die Künstlersozialkasse

Detlef Husemann • 9. Dezember 2009
Eine Person arbeitet an einem Schreibtisch mit Laptop, Unterlagen, Kamera und Pflanzen in einem hellen Heimbüro.

Für die KSK-Einordnung kann entscheidend sein, ob der Schwerpunkt auf dem kreativen Entwurf oder der handwerklichen Fertigung liegt.

Fazit: Der beschriebene Fall zeigt, dass textile Gestaltung nicht automatisch als Kunsthandwerk eingeordnet werden muss. Im konkreten Fall erkannte das Gericht die Arbeit einer Filzgestalterin als künstlerische Tätigkeit an und verpflichtete die Künstlersozialkasse zur Anwendung des KSVG.

Der Fall „Textildesigner“ gegen KSK

Der beschriebene Fall zeigt, dass textile Gestaltung nicht automatisch als Kunsthandwerk eingeordnet werden muss. Im konkreten Fall erkannte das Gericht die Arbeit einer Filzgestalterin als künstlerische Tätigkeit an und verpflichtete die Künstlersozialkasse zur Anwendung des KSVG.


Ein Musterverfahren vor dem Dresdner Sozialgericht ergab dass die bisher starre Haltung der Künstlersozialkasse nicht weiterhin Bestand haben muss. Eine Filzgestalterin aus Sachsen hatte geklagt, da die Künstlersozialkasse, wie auch in anderen Bereichen, die Feststellung der Versicherungspflicht nach dem KSVG mit der Begründung ablehnt, dass es sich um Kunsthandwerk handelt, nicht aber um Kunst.


Da sich die Klägerin bereits während des Studiums für Textildesign mit Filzarbeiten beschäftigte und keinerlei Gebrauchsgegenstände sondern Objekte gestaltet, die durch die geschaffenen Strukturen z.B. auch blinden Menschen das ertasten von Kunst ermöglichen, gab das Gericht der Klage statt. Die Künstlersozialkasse muss hier das Künstlersozialversicherungsgesetz

anwenden.

Wichtig
Ob die Künstlersozialkasse das Urteil unwidersprochen akzeptieren wird, bleibt allerdings abzuwarten.

Ist Deine gestalterische Tätigkeit Kunst oder Kunsthandwerk?


Wenn Du unsicher bist, wie Deine konkrete gestalterische Tätigkeit gegenüber der KSK einzuordnen ist, kannst Du Deine Situation in einer KSK-Beratung klären.


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