Freie Wildbahn e. V.
1. Juni 2011

Künstlersozialkasse: Antragstellung und Erfüllungskriterien

Aktuelle Urteile von deutschen Sozialgerichten verdeutlichen Grenzen für die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse. Der Verein Freie Wildbahn e.V. informiert Künstlersozialkasse Interessierte auf der art’pu:l-Kunstmesse. Die erfolgreiche Aufnahme in die Künstlersozialkasse (Künstlersozialkasse) bedeutet für die meisten Künstler eine existentielle Grundlage ihrer Tätigkeit.


Denn die finanziellen Vorteile durch die Versicherung in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung liegen bar auf der Hand. Dennoch sind die Vorgaben für die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse streng geregelt, was die Sozialgerichte von Bund und Ländern immer häufiger in Verfahren zu prüfen haben.

Wichtige Erfüllungskriterien werden oft bei der KSK Antragstellung nicht erfüllt

Am Beispiel von Musiklehrenden und Modedesignern zeigen sie auf, dass der Weg in die Künstlersozialkasse für den einen Antragsteller frei ist, für andere aber wiederum versperrt bleiben kann, wenn der Antrag nicht alle Kriterien für die Aufnahme erfüllt. So urteilte das Bundessozialgericht über den Antrag einer Musiklehrenden auf Mitgliedschaft in die Künstlersozialkasse (BSG: B3 KS 2/08 R). Diese vermittelte Kindern unter sechs Jahren in der musikalischen Früherziehung den ersten Zugang in die Welt der Musik. Das Gericht sah diese Tätigkeit allerdings nicht als musikalischen Fachunterricht an, der mit dem Erlernen eines Instrumentes einhergeht und lehnte die Klage auf Eintritt in die Künstlersozialkasse damit ab. Anders urteilte das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (L 1 R 226/07) im Fall einer Modedesignerin von Braut- und Festkleidern. Dieser wurde eine künstlerische Tätigkeit bestätigt, die im eigentlichen kreativen Prozess nicht von handwerklichen Arbeiten dominiert würde. Die Klägerin erhielt somit ein positives Urteil (aktuell noch nicht rechtskräftig) und kann bald von den Vorteilen der Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse profitieren.

Treten Sie mit der Freien Wildbahn in Kontakt - Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen ihres Künstersozialkassen Antrags

Detlef Husemann, Vorsitzender des Vereins Freie Wildbahn e.V. und erfahren in der Beratung von Künstlersozialkasse-willigen Künstlern und Publizisten, kennt viele ähnliche Fälle und rät Künstlern, die einen Künstlersozialkasse- Antrag durchführen wollen: „Wer oder wer nicht in die Künstlersozialkasse aufgenommen wird, hängt oftmals von einer umfassenden Information im Vorfeld des KSK-Antrages ab. Als langjährige Profis auf dem Gebiet der Künstlersozialkasse gehen wir mit unseren Klienten die Anmeldung Schritt für Schritt durch und prüfen, welche Voraussetzungen die Antragsteller schon erfüllen und welche eventuell noch verfeinert werden sollten, um einen positiven Künstlersozialkasse-Bescheid zu erhalten.

Sparen Sie bares Geld bei der Renten-, Kranken-, und Plegeversicherung

Viele Künstler und Publizisten wissen oft gar nicht, dass sie Künstlersozialkasse-fähig sind und verschenken so bares Geld und eine grundlegende persönliche Absicherung in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Wir empfehlen Interessierten daher, die individuellen Voraussetzungen vorab von uns prüfen zu lassen und die Chancen auf Aufnahme in die Künstlersozialkasse damit deutlich zu erhöhen.“ Das Team von Freie Wildbahn e.V. steht interessierten Künstlerinnen und Künstlern vom 23. bis 26. Juni 2011 auf der Kunstmesse art’pu:l in Pulheim bei Köln mit allen Informationen und Antworten rund um das Thema Künstlersozialkasse zur Verfügung.

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