Die KSK hat Stuntleute mit in den Katalog der abgabenpflichtigen Berufe aufgenommen. Wer genau hinsieht, wird aber feststellen, dass unter anderem die individuelle Tätigkeitsbeschreibung entscheidend sein wird, wenn es darum geht, über die Versicherungspflicht des Künstlers zu entscheiden.
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