Freie Wildbahn e. V.
1. September 2016

Künstlersozialabgabe sinkt 2017 auf 4,8%

Bereits im Sommer des zeichnete es sich ab. Die Unterstützung der Deutschen Rentenversicherung zeigt Wirkung. Die Künstlersozialabgabe wird ab 2017 auf 4,8% gesenkt. Nachdem die Deutsche Rentenversicherung die Kontrollen für Künstlersozialkasse übernommen hat, scheint der Abgabensatz wieder zu sinken. Es bleibt zu hoffen bessere Verteilung der Kosten zu weiteren Senkungen in den Folgejahren führen wird.

Letzte News

von Detlef Husemann 3. Oktober 2024
In einigen Bereichen, wie z. B. bei Synchronsprecher*innen, werden tageweise unständige Beschäftigungen vergeben. Für selbstständige Personen, die über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind, wirkt sich dies in der Regel so aus, dass die einzelnen Arbeitstage nicht der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht unterliegen. In diesen Fällen fordert die KSK für diese Tage die doppelten Beiträge bei der Krankenkasse zurück und schreibt sie den Versicherten auf deren Beitragskonto gut.
von Detlef Husemann 3. September 2024
Diese Neuerung stellt die größte Veränderung seit der Gründung der Künstlersozialkasse (KSK) im Jahr 1983 dar. KSK-Versicherte sind nun nicht mehr auf einen engen Bereich beschränkt, der es ihnen erlaubt, neben den künstlerischen oder publizistischen Einkünften auch aus nicht anerkannten Tätigkeiten ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
von Detlef Husemann 3. September 2024
Zum 1. Januar 2023 traten wesentliche Änderungen im Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) in Kraft. In diesem Artikel beleuchten wir, wie sich diese Neuerungen auf die Verwaltungspraxis auswirken und welche Konsequenzen sie für bestehende und zukünftige Versicherte haben.
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