Freie Wildbahn e. V.
Nov. 06, 2009

Rentenversicherung für Journalisten - Presseversorgung

Mit der Presseversorgung kommen Sie in den Genuss günstigster Zahlen für Lebens- oder Rentenversicherungen. Angestellte Redakteure sind hier per Tarifvertrag pflichtversichert sind. (nach wie vor mit die besten Konditionen in Sachen privater Altersabsicherung).


Das Versorgungswerk der Presse, kurz Presseversorgung, wurde in seiner heutigen Form am 28. Mai 1949 im historischen Dr.-Faust-Haus in Bad Kreuznach als GmbH gegründet. Gründungsgesellschafter waren die Zeitungsverleger und der Deutsche Journalisten-Verband. Den Gesellschafterkreis der Presseversorgung bilden heute auf Arbeitgeberseite der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) sowie auf Arbeitnehmerseite der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), die Industriegewerkschaft Medien (IG Medien) und die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG). Gesellschafterversammlung und Gremien sind paritätisch besetzt.

Wir empfehlen den Abschluss einer Rentenversicherung, statt einer Lebensversicherung

Bei der Presseversorgung, dem größten berufsständischen Versorgungswerk Europas und dem VKPM e.V. (Verein Künstler, Publizisten und Medienberufe e. V.) haben Sie die Wahl zwischen einer "normalen" Lebensversicherung oder einer Kapital-Rentenversicherung. Wir empfehlen grundsätzlich den Abschluss einer Rentenversicherung, da die Kapitalleistung deutlich höher ist als bei einer Lebensversicherung. Der Einschluss einer Berufsunfähigkeitsabsicherung ist hierbei ebenfalls möglich. Sollte Bedarf an Hinterbliebenenversorgung bestehen, ist es kostengünstiger, einen separaten Risikoschutz für die Dauer des Bedarfes zu wählen. Der “Presse-Vertrag" kann sogar für den Fall, dass Sie später bei einer Zeitung oder einem Magazin angestellt werden, in die dann obligatorische Presseversorgung eingebracht werden.

Letzte News

von Detlef Husemann 27 Aug., 2023
Der Prozentsatz zur Künstlersozialabgabe wird durch die Verordnung geregelt. Einnahmen und Ausgaben ergeben daher die Abgabenlast. Zusätzlich steuert der Bund noch einen Zuschuss bei.
05 Dez., 2022
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Dezember 2022 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz – 8. SGB IV-ÄndG) beschlossen. Sofern das Gesetzgebungsverfahren ordnungsgemäß abgeschlossen wird, ist zu erwarten, dass das Gesetz zum 01.01.2023 in Kraft treten wird. Dieses umfasst auch weitreichende Änderungen am Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) , die wir Ihnen hier in aller Kürze darstellen möchten. Zu beachten hierbei ist, dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und auch eventuelle weitere Änderungen nicht ausgeschlossen werden können. Die angestrebten Änderungen dürfen also noch nicht als „bare Münze“ verstanden werden. Dennoch möchten wir Ihnen hier bereits einen Überblick über die wichtigsten geplanten Änderungen geben:
03 Okt., 2022
Die Künstlersozialabgabe steigt ab 2023 auf 5 Prozent . Zuvor hatte sich der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung seit 2018 stabil bei 4,2 Prozent gehalten. Das wird sich ab 2023 ändern - dann steigt der Satz erstmals seit 5 Jahren wieder um satte 0,8 Prozentpunkte auf insgesamt 5 Prozent. Dies geht aus der Verordnung der Künstlersozialabgabe 2023 hervor.
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