Freie Wildbahn e. V.
Juni 14, 2012

Altersvorsorgepflicht für Selbständige wird einen Run auf die Künstlersozialkasse erzeugen

Unabhängig vom bisherigen Interesse an der Aufnahme in die Künstlersozialkasse wird es durch die geplanten Regeln zur Altersvorsorgepflicht für Selbständige eine Antragsflut bei der KSK geben.


Wer eine freie eigenschöpferische künstlerische und/und oder publizistische Tätigkeit ausübt oder diese als freier Pädagoge lehrt sollte sich bei Zeiten mit dieser Frage beschäftigen. Mitglieder der Künstlersozialkasse brauchen nämlich keine gesetzlich vorgeschriebenen Massnahmen ergreifen, da die Aufnahme in die Künstlersozialkasse auch zur Rentenversicherungspflicht führt. Unabhängig davon wird eine zusätzliche Altersvorsorge von Nöten sein, aber diese muss dann nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Gerne beraten wir zum Aufnahmeverfahren und einer möglichen privaten Versorgung.

Letzte News

von Detlef Husemann 27 Aug., 2023
Der Prozentsatz zur Künstlersozialabgabe wird durch die Verordnung geregelt. Einnahmen und Ausgaben ergeben daher die Abgabenlast. Zusätzlich steuert der Bund noch einen Zuschuss bei.
05 Dez., 2022
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Dezember 2022 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz – 8. SGB IV-ÄndG) beschlossen. Sofern das Gesetzgebungsverfahren ordnungsgemäß abgeschlossen wird, ist zu erwarten, dass das Gesetz zum 01.01.2023 in Kraft treten wird. Dieses umfasst auch weitreichende Änderungen am Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) , die wir Ihnen hier in aller Kürze darstellen möchten. Zu beachten hierbei ist, dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und auch eventuelle weitere Änderungen nicht ausgeschlossen werden können. Die angestrebten Änderungen dürfen also noch nicht als „bare Münze“ verstanden werden. Dennoch möchten wir Ihnen hier bereits einen Überblick über die wichtigsten geplanten Änderungen geben:
03 Okt., 2022
Die Künstlersozialabgabe steigt ab 2023 auf 5 Prozent . Zuvor hatte sich der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung seit 2018 stabil bei 4,2 Prozent gehalten. Das wird sich ab 2023 ändern - dann steigt der Satz erstmals seit 5 Jahren wieder um satte 0,8 Prozentpunkte auf insgesamt 5 Prozent. Dies geht aus der Verordnung der Künstlersozialabgabe 2023 hervor.
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